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Nachricht vom 01.02.2010    

Neues Betriebskonzept für KiTa Wallmenroth

Das neue Betriebskonzept für den Kindergarten in Wallmenroth ist durch das Landesjugendamt genehmigt worden. Dies gab jetzt Ortsbürgermeister Michael Wäschenbach bekannt.

Wallmenroth. Das Landesjugendamt in Koblenz hat dem Antrag der Gemeinde Wallemnroth zur Änderung der Betriebsform in "zwei geöffnete Kindergartengruppen" stattgegeben. Damit können ab sofort 10 Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr aufgenommen werden. Für den erzieherischen Mehraufwand wurde eine Person mit Erfahrungen im Umgang mit Kleinkindern eingestellt, die das Kiga-Team verstärkt.
Nachdem die kleine altersgemischte Gruppe mit mehr Kindern unter drei Jahren (maximal sieben) belegt war und erste Eltern auf Wartelisten gesetzt werden mussten, hatte die Gemeinde kurzfristig reagiert und beim Kreis und beim Land die Änderung des Betriebskonzeptes beantragt, um mehr Kindern unter drei Jahren die Aufnahme zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang bittet die Gemeinde erneut alle Eltern mit Kindern unter drei, ihren Anmeldewunsch schon frühzeitig zu artikulieren, um besser planen und die notwendigen Schritte vorbereiten zu können. Ab dem 1. August haben die Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an bis zum Schulantritt einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Ebenfalls ab dem 1. August ist der Besuch des Kindergartens für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei.
In Wallmenroth hätten nach der Geburtsstatistik des Einwohnermeldeamtes (Stichtag 31. August 09) in diesem Jahr 46 Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dem stehen 33 genehmigte Plätze für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr gegenüber. Dem entstehenden theoretischen Fehlbedarf von 13 Plätzen hat der Träger durch die Änderung der Betriebserlaubnis entgegengewirkt.
Ortsbürgermeister Michael Wäschenbach bedankte sich beim Elternausschuss, dem Erzieherteam, dem Gemeinderat, der Verwaltungsstelle im Rathaus, bei der pädagogischen Fachberatung des Kreises und beim Landesjugendamt für die wohlwollende Unterstützung.


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