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Nachricht vom 01.05.2019    

Land gibt über 580.000 Euro für Feuerwehr-Fahrzeuge im Kreis

Für sechs in jüngerer Vergangenheit neu angeschaffte Feuerwehrfahrzeuge im Kreis Altenkirchen hat das Land jetzt Zuwendungsbescheide in einer Gesamthöhe von 580.300 Euro bewilligt. Darüber informiert SPD-MdL Heijo Höfer aktuell. Die Landesmittel flossen an die Wehren in den Verbandsgemeinden Altenkirchen, Flammersfeld und Wissen.

Für sechs in jüngerer Vergangenheit neu angeschaffte Feuerwehrfahrzeuge im Kreis Altenkirchen hat das Land jetzt Zuwendungsbescheide in einer Gesamthöhe von 580.300 Euro bewilligt. (Symbolfoto: Archiv AK-Kurier/kkö)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Für sechs in jüngerer Vergangenheit neu angeschaffte Feuerwehrfahrzeuge im Kreis Altenkirchen hat das Land jetzt Zuwendungsbescheide in einer Gesamthöhe von 580.300 Euro bewilligt. Das erfuhr der Landtagsabgeordnete Heijo Höfer (SPD) auf Nachfrage aus dem Mainzer Innenministerium. Vier Zuwendungen gingen laut Pressemitteilung Höfers an die Verbandsgemeinde Altenkirchen. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um das Mehrzwecktransportfahrzeug MZF 2 mit Ladehilfe am Standort Mehren (30.000 Euro), das Fahrzeug mit Drehleiter DLA 23/12 in der Stadt Altenkirchen (268.000 Euro) sowie das Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (78.000 Euro) und das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 (84.000 Euro) am Standort Weyerbusch.

Zuwendungen aus der Feuerschutzsteuer gab es außerdem für zwei Fahrzeuge in der Verbandsgemeinde Flammersfeld, nämlich für das HLF 10 am Standort Pleckhausen (62.300 Euro als 1. Teilrate) und das Mittlere Löschfahrzeug MLF am Standort Horhausen (58.000 Euro). Zusätzlich zu der genannten Fördersumme fließen 9.300 Euro aus der Feuerschutzsteuer an die Verbandsgemeinde Wissen. Hier wurde die Feuerwehreinsatzzentrale im Wissener Feuerwehrhaus neu eingerichtet.



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„Die Landesmittel tragen dazu bei, die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren im Landkreis weiter zu verbessern“, erklärt Höfer. Der SPD-Politiker weist abschließend darauf hin, dass rund zwei Drittel der genannten Förderbeträge auf Mittel des laufenden Haushaltsjahres entfallen. Das restliche Drittel wird in drei Teilbeträgen in den Jahren 2020 bis 2022 ausgezahlt. (PM)


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