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Nachricht vom 23.05.2019    

Führende Ricke vorsätzlich erlegt?

Der Vorwurf wiegt schwer: Ein Jäger wird beschuldigt, in Kirchen-Wingendorf eine führende Ricke während der Schonzeit erlegt zu haben. Der Jäger rechtfertigt sich mit Verweis auf eine Erkrankung beziehungsweise Verletzung des Tieres. Die Polizei ermittelt nun, ob Strafbarkeit vorliegt.

Der Vorwurf wiegt schwer: Ein Jäger soll in Kirchen-Wingendorf eine führende Ricke erlegt haben. (Symbolfoto: Rolfes/DJV)

Kirchen-Wingendorf. Das ist kein Kavaliersdelikt: Da hat ein Jäger eine führende Ricke während der Schonzeit geschossen – und das auch noch in einer Entfernung von maximal 80 Metern zur Wohnbebauung. So schildert es eine Bürgerin aus Kirchen-Wingendorf gegenüber dem AK-Kurier. Ihr Name ist der Redaktion bekannt.

Das Mutter-Reh, das in jüngster Vergangenheit von mehreren Anwohnern immer wieder in Waldrandnähe mit seinem Kitz gesehen worden sei, so berichtet sie, wurde demnach am Freitagabend (17. Mai) von einem nicht aus der Region stammenden Jäger erlegt. Der Jäger habe der Bürgerin aus Wingendorf gegenüber später geäußert, das Tier sei krank gewesen. Am ausgeweideten Tier habe er ihr einen Beinbruch gezeigt.



Nach Rücksprache mit mehreren Jägern und der Erkenntnis, dass es sich um eine Straftat handeln könnte, habe sie am gleichen Tag Anzeige erstattet. An Ort und Stelle habe sie den Jäger zur Suche nach dem Kitz gedrängt. Schließlich konnte das Kitz gefunden werden, es wird derzeit gepflegt.

Die Untere Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung ist informiert, die Polizei ermittelt und prüft, ob tatsächlich Strafbarkeit vorliegt. Erfolgt eine solche Tat vorsätzlich, sieht das Gesetz eine Haftstrafe von mehreren Jahren vor, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monaten. (scan)


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