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Nachricht vom 19.06.2019    

Motivation durch steuerfreie Sachbezüge: Unternehmerfrauen informierten sich

„Mitarbeitermotivation durch steuerfreie Sachbezüge“ war das Thema einer Veranstaltung des Arbeitskreises Unternehmerfrauen im Handwerk in Wissen. Der Arbeitskreis hatte die Mitglieder eingeladen, um sich darüber zu informieren, welche Möglichkeiten man als Arbeitgeber hat, um die steuer- und beitragsfreien Sachbezüge für Mitarbeiter sinnvoll und motivierend einzusetzen. Gastrednerin war Christina Henrichs, Referentin der Spendit AG aus München.

Petra Nickel (rechts), Vorsitzende des Arbeitskreises, überreicht der Referentin Christina Henrichs ein Gastgeschenk. (Foto: GRI)

Wissen. Im gut besuchten Vortragssaal des Hotels Germania in Wissen fand am Montagnachmittag (17. Juni) unter dem Motto „Mitarbeitermotivation durch steuerfreie Sachbezüge“ eine Veranstaltung des Arbeitskreises Unternehmerfrauen im Handwerk Wissen statt. Trotz früher Stunde konnte die Vorsitzende Petra Nickel zahlreiche weibliche Mitglieder und deren Ehegatten sowie die Referentin des Nachmittags, Christina Henrichs von der Spendit AG, begrüßen. Christina Henrichs erläuterte in einem Vortrag die Vorteile der monatlichen Auszahlungen durch Einsatz einer Spendit-Card als Prepaid-Mastercard und des Systems Lunchit, einer Handy-App als digitale Essensmarke, um Mitarbeiter zu motivieren und eine Alternative zu den herkömmlichen Tankgutscheinen zu bieten.

Sachbezugsleistungen sind steuer- und beitragsfrei
Mit den Sachbezügen hat der Gesetzgeber dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben, einem Mitarbeiter monatlich 44 Euro als Sachleistung für Waren und Dienstleistungen unterschiedlicher Art, sowie täglich 6,40 Euro als Verpflegungsleistung steuer- und beitragsfrei zukommen zu lassen. Während die meisten Arbeitgeber den Mitarbeitern die Sachbezüge als monatliche Sachleistung in Form eines Tankgutscheines auszahlen, wird die Möglichkeit des Essenzuschusses oft nicht wahrgenommen. Zudem ist der Empfänger des Tankgutscheins an die Tankstelle gebunden und kann diesen nur zum Tanken verwenden. Die Spendit AG eröffnet für beide Sachbezugsleistungen neue Wege, die wegen der Flexibilität als zusätzliche Motivation der Mitarbeiter genutzt werden können.



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Kreditkarte und Handy-App ermöglichen Flexibilität
Bei der Spendit-Card handelt es sich um eine Kreditkarte als Prepaid-Mastercard, die weltweit für Zahlungen von Dienstleistungen oder Waren verwendet werden kann. Dabei zahlt der Arbeitgeber monatlich 44 Euro auf das Kartenkonto ein, so dass Beträge auch angespart werden können. Die Kreditkarte ist Eigentum des Mitarbeiters, die Höhe des Guthabens sowie die Ausgaben können vom Arbeitgeber nicht eingesehen werden. „Nachteil der Kreditkarte ist“, so Britta Bay von Büroboss Hofmann, „dass der Mitarbeiter diese Mastercard weltweit verwenden kann und die Karte dadurch keine regionale Bindung an die heimischen Händler, Erzeuger und Dienstleister ermöglicht“. Bei der Lunchit-App werden dem Mitarbeiter täglich 6,40 Euro als Verpflegungsleistung auf einem Konto gutgeschrieben. Die Auszahlungen sind zweckgebunden und dürfen deshalb nur für die Verpflegung ausgegeben werden. Dabei ist es egal, ob die Verpflegungsleistung aus mehreren Einzelteilen besteht oder es sich um ein komplettes Menü handelt. Zur Dokumentation müssen die Belege bei der Lunchit-App über ein QR-Codesystem abfotografiert und eingelesen werden. (GRI)



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