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Nachricht vom 26.06.2019    

Rüddel: "Grundsteuer-Reform sichert Einnahmen der Kommunen"

„Die geplante Reform der Grundsteuer, die in dieser Sitzungswoche von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wird, sichert auch in den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen die Einnahmen der Kommunen und stärkt die föderale Vielfalt“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel und ergänzt: „Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden.“

MdB Erwin Rüddel. Foto: Bürgerbüro Erwin Rüddel

Berlin/Kreisgebiet. Wie Rüddel weiter mitteilt, bedeutet dies, dass jedes Bundesland dann ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen kann. Das, so der Abgeordnete, sei ein starkes Bekenntnis zum Föderalismus und ermögliche passgenaue Lösungen. Damit könne auf unterschiedlichen Gegebenheiten, etwa zwischen Ballungszentren und ländlichen Regionen, wie dem Kreis Neuwied, flexibel eingegangen werden.

„Zudem wird so ein ‚Wettbewerb der Modelle‘ ermöglicht. Die Union hat in den Beratungen besonderen Wert darauf gelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet werden und dass keine unnötige Bürokratie entsteht. Das erreichen wir mit den Verbesserungen am Grundsteuergesetz und mit der Öffnung für Abweichung“, konkretisiert Rüddel.

Unangetastet bleibt das kommunale Hebesatzrecht: Damit bestimmen auch künftig Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung ist nun die notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.




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„Wird die Reform dann so im Herbst beschlossen, kann jedes Bundesland entscheiden, ob es das Bundesrecht weiter anwendet oder sein eigenes Gesetz beschließt. Eine Landesregelung ist dann ab sofort möglich, kann aber auch erst in den kommenden Jahren erfolgen“, konstatiert der Christdemokrat mit dem Hinweis, dass die bestehende Grundsteuer-Regelung noch bis 2024 unverändert angewendet werden kann.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro und kommt im vollen Umfang den Kommunen zugute. „Die Reform ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die jetzigen Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte“, bekräftigt Erwin Rüddel.


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