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Nachricht vom 27.06.2019    

Steuererklärung für 2018: Frist endet am 31. Juli

INFORMATION | Für die Steuererklärung 2018 endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige, die sich nicht vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, am 31. Juli 2019. Bis dahin sollte die Steuererklärung beim Finanzamt eingetroffen sein. Darauf weist das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg hin. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar des nächsten Jahres.

Für die Steuererklärung 2018 endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige, die sich nicht vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, am 31. Juli 2019. (Foto: Andreas Lischka auf Pixabay)

Altenkirchen/Hachenburg. Für die Steuererklärung 2018 endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige, die sich nicht vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, am 31. Juli 2019. Bis dahin sollte die Steuererklärung beim Finanzamt eingetroffen sein. Das gilt unabhängig davon, ob Papierformulare abgegeben oder die Erklärung elektronisch übermittelt wird. Dazu kann das kostenlose Programm Elster (www.elster.de) der Finanzverwaltung oder ein anderes Steuerprogramm genutzt werden. Darauf weist das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg hin.

Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar des nächsten Jahres. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, jedoch die Steuererklärung zu spät einreicht, muss möglicherweise mit einem Verspätungszuschlag rechnen, wenn die Frist versäumt wird. Kann abgesehen werden, dass der Termin nicht eingehalten werden kann, sollte vorher beim zuständigen Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung beantragt werden. (PM)


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