Werbung

Nachricht vom 02.07.2019    

Was tun mit Wespennestern in Haus und Garten?

INFORMATION | Sobald die warme Jahreszeit beginnt, richten sich zahlreiche Anfragen an die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen, ob und wie Nester von Hornissen und Wespen entfernt werden können. Hornissen, Hummeln und Wildbienen gehören zu den besonders geschützten Tierarten nach der Bundesartenschutzverordnung. Folglich darf ein Nest nicht eigenmächtig entfernt werden.

Eine Wespe (Foto: Makrowilli)

Altenkirchen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 44 BNatSchG) ist das Töten geschützter Tiere und das Beschädigen und Zerstören ihrer Nester ausdrücklich untersagt. Vor diesem Hintergrund ist zuerst zu prüfen, ob eine Entfernung oder Umsiedlung, im äußersten Fall auch eine Tötung des gesamten Volkes in der jeweiligen Situation erforderlich ist. Sowohl bei Hornissen, Hummeln-, Wildbienen und Wespennestern gilt, dass eine ungerechtfertigte Entfernung der Nester eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die ein entsprechendes Verfahren nach sich ziehen kann.

Gerade die aufgrund ihrer Größe bedrohlich wirkenden Hornissen sind friedfertige und scheue Tiere. Ammenmärchen über die Giftigkeit von Hornissen halten sich hartnäckig, faktisch stellt ein Hornissenstich für einen gesunden Menschen keine besondere Gefahr dar. Ein Stich einer Hornisse ist weder toxischer noch ist die Giftmenge höher als in einem Bienen- oder Wespenstich - der Stich kann jedoch aufgrund des größeren Stachels subjektiv als schmerzhafter empfunden werden. Hornissen sind darüber hinaus gute Wespenvertilger und somit durchaus von Nutzen für ihre benachbarten Mitmenschen. Menschliches Essen und Getränke sind für sie uninteressant, sie sind daher nicht wie Wespen am Essenstisch anzutreffen.



In der Zeit zwischen Mitte August und Mitte September erreicht das einjährige Hornissenvolk seinen Entwicklungshöhepunkt, ab Oktober stirbt das komplette Volk ab und das Nest bzw. der Neststandort wird nicht wieder besiedelt. Sollte eine Umsiedlung oder Beseitigung des Nestes dennoch unausweichlich erscheinen, wenden sich Betroffene bitte an die Untere Naturschutzbehörde (unter den Telefonnummern 0 2681/ 81 26 50 bis -56). Dort können die Mitarbeiter eine Auswahl an Fachpersonen zur Verfügung stellen, die im Besitz der erforderlichen Ausnahmegenehmigung der SGD Nord, Oberen Naturschutzbehörde, Koblenz sind.

Auch Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz, das bedeutet auch sie dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Bei Wespennestern der Gemeinen oder Deutschen Wespe ist jedoch keine Ausnahmegenehmigung der Oberen Naturschutzbehörde erforderlich. Es wird dennoch empfohlen, eine Fachperson zu beauftragen, zum einen um sicher zu stellen, dass es sich tatsächlich um die zuvor genannten Arten handelt und zum anderen aufgrund des möglicherweise schwierigen Neststandortes. (PM)


Lokales: Altenkirchen & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion



Aktuelle Artikel aus Region


Kühlwagenwanderweg 2025: Das Wander-Highlight rund um Oberwambach

Der Kühlwagenwanderweg rund um Oberwambach geht in die vierte Runde. Am Donnerstag, 19. Juni, werden ...

Verkehrsunfall auf der A 3 bei Epgert: PKW landete auf dem Dach

Am Sonntag (15. Juni) wurden die Freiwilligen Feuerwehren Horhausen und Pleckhausen, gegen 6.55 Uhr, ...

Sportliche Begeisterung beim Fußballturnier der WfbM in Heimbach-Weis

Bei strahlendem Sonnenschein fand das dritte Fußballturnier der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ...

Tragischer Motorradunfall in Steineroth: Ein Jugendlicher stirbt

AKTUALISIERT. Am Samstagabend (14. Juni) ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall auf der L288 in Steineroth. ...

600 Jahre Wallfahrt nach Marienstatt: Ein Glaubensfest im Westerwald

Am Donnerstag, 26. Juni, wird in Marienstatt der "Große Wallfahrtstag" begangen. Seit Jahrhunderten pilgern ...

Spendenabend in Hamm (Sieg): Hämmscher Talente im Einsatz für Bildung

Am Samstag, 5. Juli, lädt die Adele-Pleines-Hilfe-Stiftung zu einem besonderen Spendenabend im "KulturHaus" ...

Weitere Artikel


Sportliche Fairness beim Fußballturnier der Lebenshilfe

Die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung im Landkreis Altenkirchen veranstaltete am 15. ...

Stegskopf: ADD lehnt weitergehenden Vorschlag zur Wegefreigabe ab

Die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) aus Trier hat auch den weitergehenden Vorschlag abgelehnt, ...

40 Jahre Waldpavillon: Jubiläumsfest fordert Rotter heraus

Am 15. und 16. Juni 2019 fand in Rott das Jubiläumswaldfest statt. Die kleine Gemeinde hat sich groß ...

Aktionstag in Wissen: Ehrenamtsbörse und Kopernikus-Gymnasium Hand in Hand

Die elften und zwölften Klassen des Kopernikus-Gymnasiums gestalteten mit Hilfe der Ehrenamtsbörse der ...

Großer Flächenbrand in Daaden

Gegen 13 Uhr am Montagmittag (1. Juli) wurden die Feuerwehren Daaden und Weitefeld zu einem großen Flächenbrand ...

Herdorfer CDU: Uwe Geisinger soll Erster Beigeordneter werden

Die neugewählten CDU-Stadtrats- und Ortsbeiratsmitglieder aus Dermbach und Sassenroth trafen sich kürzlich ...

Werbung