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Nachricht vom 02.08.2019    

Erwin Rüddel: Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen

„Das Bundeskabinett hat Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen der Kommission zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse beraten. Die Ergebnisse enthalten viele gute Vorsätze für die Herzkammern unseres Landes: unseren ländlichen Regionen, wie dem Landkreis Altenkirchen“, sagt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

CDU-Bundestagsabgeordneter Erwin Rüddel

Kreis Altenkirchen. „Insbesondere die ländlichen Regionen können von den Ergebnissen der Kommission zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse profitieren“, erklärt der Parlamentarier und nennt als Beispiele: die Sanierung von Dorfkernen, den Ausbau der Digitalisierung, die Unterstützung und das Sichtbarmachen des vielfältigen ehrenamtlichen Engagements, die Dezentralisierungsstrategie ebenso wie die geplanten Verbesserungen bei der Mobilität.

Insgesamt gelte es die Attraktivität der Regionen weiter zu stärken und zu möglichst gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Landesteilen beizutragen. „Hierfür“, so Rüddel, „müssen die Bundesländer, Kommunen und der Bund ihr Handeln noch stärker gemeinsam aufeinander abstimmen und die jeweiligen Maßnahmen so miteinander verzahnen, dass einzelne Regionen nicht abgehängt werden.

Der Abgeordnete denkt auch über eine Grundgesetzänderung nach, mit dem Ziel die Förderung ländlicher Räume zu vereinfachen und zu verbessern. Von besonderer Bedeutung werde der Umgang mit kommunalen Kassenkrediten sein, wobei es nicht nur um den Abbau von Altschulden geht, sondern um strukturelle Änderungen, die für die Zukunft eine Neuverschuldung der Kommunen ausschließen.

„Die Länder müssen durch gesetzliche Anpassungen deutlich machen, dass sie solche strukturellen Änderungen nicht nur unterstützen, sondern ihrerseits auch umsetzen“, betont Rüddel und nennt Beispiele, wie unter anderem eine grundlegende Verständigung auf eine kommunale Mindestausstattung als Grundlage der auskömmlichen Kommunalfinanzierung durch die Länder, Änderungen in den Finanzausgleichsgesetzen der Länder oder auch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung auf die Kommunen unter stärkerer Berücksichtigung beispielsweise der Sozialausgaben und der Einwohnerzahlen.



Eine Untersuchung der Leistungsgesetze des Bundes hinsichtlich der langjährigen Belastungswirkungen insbesondere unter Berücksichtigung der Frage, welche Finanzmittel im Rahmen der Konnexität den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellt wurden bzw. werden und welche Mittel letztendlich für die jeweilige Umsetzung bei den Kommunen angekommen sind und ankommen, spricht der Bundestagsabgeordnete ebenfalls an.

In die Betrachtung müsse mit einbezogen werden, dass der Bund den Ländern im Rahmen der Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020 mehr Bundesmittel als bislang zur Verfügung stellt und die kommunale Finanzlage stärker in die Mittelverteilung einfließt. Diese zusätzlichen Mittel seien kein Beitrag zur Konsolidierung der Landeshaushalte, sondern für den Abbau von Disparitäten beider kommunalen Finanzlage in den einzelnen Ländern zu nutzen.

„Die Länder sind nun gefordert, entsprechend zu liefern. Die Kommunen erwarten und das zurecht, dass nach Abschluss der Arbeit der Kommission zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse jetzt entsprechend gehandelt wird“, bekräftigt Erwin Rüddel. (PM)




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