Auf Prachts Gemeindestraßen gilt Tempo 30
Der Ortsbürgermeister von Pracht weist Autofahrer darauf hin, dass auf den Straßen der Gemeinde Tempo 30 gilt. Auf allen Wegen in den Ortsteilen der Ortsgemeinde Pracht sind „30er Zonen“ eingerichtet. Dies bedeutet, dass alle Fahrzeuge nicht schneller als 30 km/h fahren dürfen.
Pracht. Um diese Regelung, neben den Verkehrszeichen, für den Fahrzeugführer besser kenntlich zu machen, wurden auf der Fahrbahn „Piktogramme“ angebracht. Nachdem auch die Nebenstraßen in Wickhausen im vergangenen Jahr ausgebaut wurden, wurde in der letzten Woche die Kennzeichnung „30“ auf den Straßen Mittelweg, Talstraße, Finkenweg, Taubenstraße und Falkenweg aufgebracht. Auch im Ortsteil Pracht in der Waldstraße wurde die Kennzeichnung „30“ erneuert. Die Ortsgemeinde bittet alle Autofahrer sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung zu halten. Die Kinder und Anwohner würden sich sehr darüber freuen. (PM)
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