Werbung

Nachricht vom 12.08.2019    

Hygienetipps für den richtigen Umgang mit Lebensmitteln

INFORMATION | Ein fehlerhafter Umgang mit Lebensmitteln kann zu Lebensmittelinfektionen oder Lebensmittelvergiftungen führen, was für die Gesundheit des Menschen sehr gefährlich werden kann. Lebensmittel können Krankheitserreger übertragen, die vor allem Durchfall und Erbrechen hervorrufen können. Deswegen gibt das Amt für Verbraucherschutz Tipps für den Privathaushalt zum Umgang mit Lebensmitteln.

(Foto: AWB)

Beim nordrhein-westfälischen Amt für Verbraucherschutz in Düsseldorf gehen beispielsweise pro Jahr bis zu 450 Beschwerden zu Lebensmitteln ein. Darin geben die Verbraucherinnen und Verbraucher Reklamationen an das Amt weiter, da nach ihrer Ansicht die Qualität der gekauften Produkte nicht stimmt. Jeder Einzelfall wird unverzüglich durch unangemeldete Kontrollen im Lebensmittelbetrieb und durch die Entnahme von amtlichen Proben durch die Lebensmittelkontrolleure, Lebensmittelchemiker oder Tierärzte geprüft. Dabei kommt es durchschnittlich in 15 Prozent der Fälle zu Beanstandungen, wenn diese auch nicht immer mit der Verbraucherbeschwerde übereinstimmen. In den anderen Fällen kann der Fehler im Unternehmen nicht nachvollzogen werden. Dann bleibt die Frage offen, ob die Lebensmittel nach dem Kauf nicht richtig behandelt worden sind.

Um solche Fehler zu vermeiden weist das Amt für Verbraucherschutz auf die wichtigsten Hygieneregeln im privaten Haushalt hin.

• Bereits beim Einkauf gibt es einiges zu beachten. Um unnötige Lebensmittelabfälle zu vermeiden, sollten nur einwandfreie Lebensmittel und Menge an frischer Waren, die unmittelbar verbraucht werden gekauft werden. Die Einhaltung der Kühlkette ist eine der wichtigsten Hygienevorkehrungen. Bei zu hohen Temperaturen vermehren sich Mikroorganismen, die zu gesundheitlichen Problemen führen können.
• Oft ist einem Lebensmittel nicht anzumerken, ob es mit krankmachenden Keimen belastet ist. Schädliche Mikroorganismen können dann unbemerkt direkt auf andere Lebensmittel oder indirekt über die Hände übertragen werden.
• Die Vermehrung der meisten Bakterien kann durch stetige Kühlung verlangsamt oder gestoppt werden. Leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch sowie Krustentiere oder Milchprodukte müssen daher stets gut gekühlt transportiert und aufbewahrt werden.

Regeln zum Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln:

• Leicht verderbliche Ware oder tiefgefrorene Lebensmittel sollten in einer Kühltasche nach Hause zu transportiert werden, ohne dass die Kühlkette unterbrochen wird.
• Leicht verderbliche und kühlpflichtige Lebensmittel sollten nur für den Bedarf von ein bis zwei Tagen eingekauft werden. Das garantiert kurze Lagerungszeiten und größere Frische. Nach dem Einkauf gehören die Lebensmittel sofort in den Kühlschrank und tiefgefrorene Ware in den Gefrierschrank.
• Lebensmittel werden auch im Kühlschrank am besten in geschlossenen Behältern oder abgedeckt gelagert.
• Gefrorene Lebensmittel sollten im Kühlschrank auftauen, denn Salmonellen überleben auch auf tiefgefrorener Ware und können sich nach dem Auftauen auf ungekühlten Lebensmitteln vermehren. Einmal aufgetaute Waren dürfen nicht wieder eingefroren werden, es sei denn, es wurde vorher abgekocht.
• Lebensmittel erst kurz vor dem Verzehr oder der Verarbeitung aus dem Kühlschrank nehmen.
• Reste gegarter Speisen sollten im Kühlschrank abkühlen und innerhalb von zwei bis drei Tagen verbraucht werden.Auch warme Lebensmittel können direkt in den Kühlschrank gestellt werden.
• Regelmäßig die Temperatur des Kühlschrankes kontrollieren. Sie sollte zwischen plus ein Grad Celsius und maximal plus sieben Grad Celsius liegen. Im Gefrierschrank ist eine sachgerechte Lagerung nur bei minus 18 Grad Celsius und darunter gewährleistet.
• Um eine Verunreinigung von Speisen bei der Zubereitung zu vermeiden, sollte auf persönliche Hygiene wie saubere Kleidung sowie frisch gewaschene Hände und gereinigte Fingernägel geachtet werden. Hände sollten vor der Zubereitung von Mahlzeiten und öfter zwischen den Arbeitsgängen gewaschen werden.
• Rohe Produkte sollten verarbeitet werden, ohne dass sie in Kontakt mit anderen Lebensmitteln kommen. Tauwasser von Fleisch und Geflügel sollten sofort entsorgt und die Arbeitsflächen und die Gegenstände, die damit in Kontakt waren, gründlich gereinigt werden.
• Die meisten Keime können durch Erhitzen auf 70 bis 100 Grad Celsius abgetötet werden. Im Zweifelsfall sollte bei Fleisch und Geflügel die Temperaturen mit einem Fleischthermometer überprüft werden.



Verdorbene und ungenießbare Lebensmittel verändern sich häufig in Aussehen, Konsistenz, Geruch oder Geschmack. Dazu gehört die Bildung von Schimmel, sauer gewordene Milch, ranzige Lebensmittel sowie Produkte mit Gefrierbrand oder Fäulnis. Solche Produkte sollten komplett entsorgt werden. Verbraucher sollten vor allem bei Fleisch und Fisch auf Aussehen und Geruch achten. Bei verpackten Lebensmitteln gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das Produkt bei entsprechender Lagerung seine einwandfreie Beschaffenheit und Eigenschaften wie Aussehen, Geruch und Geschmack behält. Fast immer können Lebensmittel aber noch eine gewisse Zeit über dieses Datum hinaus verzehrt werden, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind.

Bei leicht verderblicher Ware wie Hackfleisch dagegen ist ein Verbrauchsdatum angegeben. Nach Ablauf sollte das Lebensmittel auf keinen Fall mehr verzehrt werden, da die Ware schon nach kurzer Zeit gesundheitsschädlich werden kann. Beim Einkauf sollte auch darauf geachtet werden, dass die Verpackung nicht beschädigt ist. Konserven, die defekt oder zerbeult sind oder deren Deckel sich wölbt, sollte man nicht kaufen.Wer diese einfachen Regeln beachtet, schützt sich und die Gesundheit seiner Familie. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion



Aktuelle Artikel aus Region


Sportliche Begeisterung beim Fußballturnier der WfbM in Heimbach-Weis

Bei strahlendem Sonnenschein fand das dritte Fußballturnier der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ...

Tragischer Motorradunfall in Steineroth: Ein Jugendlicher stirbt

AKTUALISIERT. Am Samstagabend (14. Juni) ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall auf der L288 in Steineroth. ...

600 Jahre Wallfahrt nach Marienstatt: Ein Glaubensfest im Westerwald

Am Donnerstag, 26. Juni, wird in Marienstatt der "Große Wallfahrtstag" begangen. Seit Jahrhunderten pilgern ...

Spendenabend in Hamm (Sieg): Hämmscher Talente im Einsatz für Bildung

Am Samstag, 5. Juli, lädt die Adele-Pleines-Hilfe-Stiftung zu einem besonderen Spendenabend im "KulturHaus" ...

Wanderung im Westerwald: Auf den Spuren des Bergbaus

Am Sonntag, 22. Juni, lädt "Typisch Westerwald" zu einer besonderen Wanderung ein, die beeindruckende ...

Wohnungsbau im Kreis Altenkirchen: Neue Impulse gefordert

Im Landkreis Altenkirchen wurden im vergangenen Jahr 192 neue Wohnungen errichtet. Doch die IG BAU Koblenz-Bad ...

Weitere Artikel


Jubiläumskalender „Naturschätze 2020“ erschienen

Der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) feiert sein fünfjähriges Bestehen ...

Musik & Shopping in Wissen: Tolle Bands und Top-Angebote locken

Am nächsten Sonntag, dem 8. September, findet wieder das beliebte Straßenfest „Musik & Shopping“ in Wissen ...

Kunstforum Westerwald bringt „FREI-RAUM“ in die Landjugendakademie

Eine Fülle von Öl- und Aquarellbildern wird ebenso zu sehen sein wie Tonplastiken, Holz- und Drahtskulpturen ...

Energieverlust: Ein niedriger U-Wert reicht nicht aus

Wer sich schon einmal mit den Themen Hausneubau oder Altbausanierung beschäftigt ...

Industriepark Etzbach: Die Erfolgsstory geht weiter

2018 feierte man 25. Geburtstag im IPS Industriepark Etzbach. Rund 170 Mieter mit insgesamt fast 300 ...

Neues Semester an der Kinderuni in Siegen startet

Im Herbst 2019 geht es in den Vorlesungen für Kinder an der Universität Siegen um Chemie, Medizin, Elektroautos ...

Werbung