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Nachricht vom 09.04.2010    

Wehner: Praxisnahe Lösungen für Erosionsschutz

Erosionsschutz dürfe nicht zu Lasten der Landwirtschaft gehen. Das fordert der SPD-Landtagsabgeordnete Thorsten Wehner, Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Landtages.


Erosionsschutz darf nicht die Landwirtschaft gefährden!

Region. Thorsten Wehner, Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Landtages, ruft dazu auf, weiter nach praxisnahen Möglichkeiten zu suchen und diese zu ermöglichen, so dass die Landwirte auch nach dem anstehenden verpflichtenden Erosionsschutz ab dem 1. Juli 2010 ihre Flächen ohne zu große Einschränkungen pflügen können. Wehner: "Erosionsschutz ist wichtig, darf aber nicht zu Lasten der Landwirtschaft gehen. Eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung muss weiter möglich bleiben. Größtmögliche Flexibilität zugunsten der Landwirtschaft ist beim Erosionsschutz notwendig."
Der Erosionsschutz ist im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik nach Cross Compliance vorgegeben und wird in Deutschland im Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz geregelt. Bisher galt bezüglich der Erosionsgefährdung eine Übergangsregelung. Danach waren die Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen verpflichtet, 40 Prozent ihrer Ackerflächen vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Februar nicht zu pflügen. Das Pflügen nach Ernte der Vorfrucht war nur bei einer Aussaat vor dem 1. Dezember zulässig. Diese Übergangsregelung wird nun ab 1. Juli 2010 in eine endgültige Regelung überführt, wonach Erosionsschutz betrieben werden muss durch Maßnahmen, die sich am Grad der potenziellen Erosionsgefährdung orientieren.
Wehner: "Die Einführung eines Erosionskatasters ist prinzipiell sinnvoll. Allerdings wird aus der Landwirtschaft von Schwierigkeiten in der landwirtschaftlichen Praxis berichtet. Hiervon betroffen ist der konventionelle wie der ökologische Landbau. Insbesondere wird nach Alternativen zu einem "Pflugverbot" nachgefragt. Hierbei stellt sich die Frage, was die Landwirte machen können, wenn sie weiter pflügen müssen, insbesondere in Mittelgebirgslagen oder in der Vorderpfalz. Die Art und Weise des Pflügens spielt sicher bei der Erosionsgefährdung eine Rolle, das heißt, ein Pflügen ist auch möglich, ohne dabei die Erosionsgefahr zu erhöhen. Landwirtschaftliche Betriebe erhoffen sich, dass dies auch entsprechend anerkannt werden könnte."
In Rheinland-Pfalz werde bereits im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern für die Landwirte die Möglichkeit einer gewissen Flexibilität ermöglicht. Der Landwirt müsse hierbei die Maßnahmen nicht zwingend auf dem einzelnen Flurstück, sondern kann diese auf dem von ihm gewählten Schlag umsetzen. Der Betriebsinhaber entscheidet im eigenen Ermessen, welche der vorgegebenen Maßnahmen er wählt, oder ob er die Möglichkeit der Befreiung durch Bewirtschaftung quer zum Hang in Anspruch nimmt.
Das Thema Pflugverbot und Erosionskataster werde auf Antrag der SPD Thema im nächsten Landwirtschaftsausschuss des Landtags werden, so Wehner.


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