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Nachricht vom 25.08.2019    

Alserberg-Brücke: Ausnahmen für Wissener Unternehmen geplant

Nachdem sich etliche Wissener Unternehmen in einem Protestbrief an den Landesbetrieb Mobilität (LBM) gewandt haben, weil sie anders als bislang geplant die Alserberg-Brücke während der Bauarbeiten an der Altstadt-Brücke nicht nutzen können, stellen Stadt und Verbandsgemeinde kurzfristig Ausnahmegenehmigungen in Aussicht. „Wir müssen Lösungen finden für unsere Unternehmen mit Firmensitz in Wissen, die massiv davon betroffen sind“, unterstreichen Stadtbürgermeister Berno Neuhoff und Verbandsgemeinde-Beigeordneter Ulrich Marciniak.

Das Verkehrszeichen 253 (rechts) sorgt für viel Ärger und Wirbel in Wissen: Der LBM Diez hat es angeordnet. Es trennt Betriebe auf dem Alserberg ab und zwingt Unternehmen am Logistik- und Gewerbestandort Wissen zu langen Umwegen. Die Verbandsgemeindeverwaltung will in begrenzten Fällen Ausnahmen auf schriftlichen Antrag genehmigen. (Foto: privat)

Wissen. Auch die Stadt Wissen sowie die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen sind von der Regelung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Diez überrascht worden, dass überhaupt keine Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen von ortsansässigen Unternehmen über die so genannte Alserberg-Brücke (Kreisstraße K 66) in Wissen fahren dürfen. Stadtbürgermeister Berno Neuhoff und Ulrich Marciniak, Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde (VG) Wissen, informieren hierzu per Pressemitteilung.

Brückennutzung für LKW war eingeplant
In allen Gesprächen – am 16. April am Runden Tisch, in der Verkehrskommission am 10. Juli und noch zuletzt am 12. August im Bauausschuss der Stadt Wissen – ging man davon aus, dass es für Unternehmen am Standort Lösungen geben wird. Immerhin ist Wissen nicht nur ein wichtiger Schulstandort mit Gymnasium, Realschule plus und Förderschule auf dem Alserberg und Altbel, Wohn- und Pendlerstandort mit Bahnhof, sondern auch ein wichtiger Standort für Gewerbe und Logistik. Die Stadt Wissen und die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, so die Pressemitteilung, hatten in der Verkehrskommission vor mehr als einem Monat angeregt, dass die Brücke zum Alserberg abwechselnd einseitig befahrbar bleibt und auch eine andere Ampelschaltung gewählt wird. Am Donnerstagabend (22. August), als die Ampeln geschaltet wurden, war klar, dass der LBM anders entschieden hat. „Hätte man das direkt klar gesagt, wären uns viel Ärger und Telefonate am Freitag erspart geblieben und man hätte früher seitens der Verbandsgemeindeverwaltung reagieren können", so Stadtbürgermeister Berno Neuhoff und VG-Beigeordneter Ulrich Marciniak in einer ersten Reaktion auf einen Brandbrief betroffener Wissener Unternehmer. Der AK-Kurier berichtete hierzu.

Stadt und VG wollen Firmen helfen
„Die verkehrsbehördliche Anordnung ist alleine Sache des Landesbetriebs Mobilität in Diez und wir haben uns als Stadt und Verbandsgemeinde Wissen an diese zu halten und können und werden sie nicht außer Kraft setzen können. Denn das Land alleine ist Träger der Baumaßnahme und für den Abriss der Siegbrücke und Umleitungsregelung verantwortlich“, erläutern die beiden Vertreter von Stadt und VG, Neuhoff und Marciniak. Und weiter: „Wir müssen aber Lösungen finden für unsere Unternehmen mit Firmensitz in Wissen, die massiv davon betroffen sind. Was schade ist, dass unsere Vorschläge von Anwohnern, Unternehmen und Schulen zwar gehört, aber offenbar nicht berücksichtigt wurden. Damit hatten wir nicht gerechnet. Jetzt werden wir handeln und im gesetzlichen Rahmen tun, was uns möglich ist. Wir werden kurzfristig eine Lösung suchen, die den Unternehmen am Standort hilft.“



Ausnahmegenehmigungen werden erteilt
Diese Unternehmen können schriftlich Ausnahmegenehmigungen beantragen beim Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen. Diese müssen genau begründet sein und die besondere Betroffenheit darlegen, die notwendigen Fahrzeuge definieren mit Kennzeichen und Größe. Man werde sich kurzfristig mit LBM und Kreis zusammensetzen und Kriterien definieren, nach welchen Regeln Ausnahmen zugelassen werden können. Die Straßenverkehrsordnung lässt diese in besonders dringenden und sehr begrenzten Fällen zu. „Daran sind strenge Anforderungen zu stellen und wir werden das klar regeln müssen. Nicht jeder LKW einer Spedition kann diese erhalten und auch nicht jeder Handels- oder Handwerksbetrieb. Aber Unternehmen, die hier Arbeitsplätze haben und die hier ihre Steuern zahlen, denen möchten wir helfen. Wir sind dabei auf die Mitarbeit der Unternehmen in Wissen angewiesen und uns ist klar, dass dies nicht in jedem Fall möglich ist. Wir werden das kritisch prüfen müssen und können keine ‚Persil-Scheine‘ ausstellen“, so Marciniak abschließend.

Genehmigungen müssen kontrolliert werden
Wer beispielsweise als Betrieb Anlieferungen von außen hat, müsse seine Kunden darauf einstellen. Stadt und VG könnten nur innerörtlich für Wissen etwas regeln. Auch hat der Schülerverkehr morgens und mittags Vorrang, in dieser Zeit können keine LKWs fahren. Insoweit müssten Ausnahmen von vornherein zeitlich beschränkt werden. Dafür bittet man bereits vorab um Verständnis. Verbandsgemeinde und Stadt Wissen erwarten, wenn die Ausnahmegenehmigungen erteilt sind, dass dies durch die Polizei genau kontrolliert wird. Schon heute führen oft LKW die Strecke, obwohl es verboten ist. (PM)


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