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Nachricht vom 05.09.2019    

First Responder Altenkirchen sind jetzt im Einsatz

Die durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Altenkirchen mögliche First-Responder-Gruppe im DRK-Ortsverein wird seit dem 1. September eingesetzt. Die Mitglieder dieser Gruppe leisten ihren Dienst, wie die überwiegende Mehrzahl der DRKler, ehrenamtlich und zusätzlich zu ihren anderen Aufgaben.

Die First Responder Altenkirchen sind jetzt im Einsatz. (Foto: kkö)

Altenkirchen. Seit dem 1. September werden die First Responder Altenkirchen, wie auch die Gruppe in Flammersfeld, durch die Leitstelle Montabaur alarmiert. Nachdem die entsprechenden Qualifizierungen absolviert und die formalen Vorgaben erfüllt waren, nahmen die Einsatzkräfte ihren Dienst auf. Bereits am Mittag des 1. September erfolgte die erste Alarmierung: Ein Mitglied der Gruppe fuhr die Einsatzstelle an und konnte, wie es vorgesehen ist, die Zeit bis zum Eintreffen des so genannten Regelrettungsdienstes überbrücken.

Die First Responder fahren zu den Einsatzstellen mit ihren eigenen Fahrzeugen. Dies so, Holger Mies, verantwortlich für beide First-Responder-Gruppen, ist auch in vielen anderen Kommunen so geregelt. Der Zeitvorteil der Helfer vor Ort (HvO) würde wegfallen, wenn erst ein Fahrzeug an der Unterkunft besetzt werden müsste, so Mies weiter. Die Einsatzkräfte unterliegen natürlich den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (STVO) und haben weder Wege- noch Sonderrechte. Der Vorteil dieses Systems besteht darin, dass die Helferinnen und Helfer fast flächendeckend im Gebiet der Verbandsgemeinde wohnen und damit, in vielen Fällen, einen Einsatzort vor dem Regelrettungsdienst, der in den beiden Verbandsgemeinden ebenfalls durch das DRK gestellt wird, erreichen können.



Der Umfang der Leistungen ist vielfältig und erfordert eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung. Die Helferinnen und Helfer leisten qualifiziert Erste Hilfe, erkunden die Lage, geben eine qualifizierte Meldung an die Rettungsleitstelle und weisen die Rettungsmittel ein,
überbrücken die hilfeleistungsfreie Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und unterstützen gegebenenfalls, betreuen Angehörige und dokumentieren den Einsatz.

Da die First Responder gemäß der geltenden Gesetze nicht zum Rettungsdienst gehören, besteht kein Anspruch auf deren Einsatz. Die Verbandsgemeinde als beauftragende Behörde trägt die Kosten der Ausstattung für die Gruppe. Hierfür wurden bereits 10.000 Euro bereitgestellt. Die Mitglieder der First Responder und der Vorstand würden sich über weiteren Zuwachs, wobei eine Mitgliedschaft im DRK nicht erforderlich ist, freuen. Informationen und Kontakt unter www.drk-ov-ak-hamm.de/first-responder-helfer-vor-ort-1. (kkö)


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