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Nachricht vom 08.09.2019    

Landessynode der Evangelischen Kirche: Fünf AK-Abgeordnete nahmen teil

Mit vielen Finanzfragen beschäftigten sich die fünf Abgeordneten aus dem Evangelischen Kirchenkreis Altenkirchen bei der eintägigen Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland, die in Bonn-Bad Godesberg tagte. Die fünf Altenkirchener Synodale beschlossen in Bonn unter anderem mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes die rechtlichen Grundlagen für eine moderate Anpassung der Kirchensteuerverteilung in der Evangelischen Kirche im Rheinland (Ekir).

Zum letzten Mal in dieser Konstellation reisten die Abgeordneten aus dem Evangelischen Kirchenkreis Altenkirchen zu einer Synode ihrer Landeskirche: (von links) Petra Stroh, Superintendentin Andrea Aufderheide, Pfarrer Martin Haßler, Pfarrer Marcus Tesch und Frank Schumann. (Foto: Kirchenkreis)

Bonn/Kreisgebiet. Mit vielen Finanzfragen beschäftigten sich die fünf Abgeordneten aus dem Evangelischen Kirchenkreis Altenkirchen bei der eintägigen Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland, die in Bonn-Bad Godesberg tagte. Statt einer fast einwöchigen „Power-Synode“ jeweils zu Jahresbeginn, wollen sich – so die Entscheidungen im Januar 2019 – die Synodalen künftig zusätzlich noch einmal im Jahresverlauf treffen. So sollen – wie es in den Argumenten der Synode hieß – synodale Prozesse auch unterjährig möglich sein und vor allem auch die Haushaltsberatungen rechtzeitig zum Jahresstart abgeschlossen werden.

Martin Haßler nahm Abschied
Superintendentin Andrea Aufderheide, die Theologen Marcus Tesch (Wissen) und Schulpfarrer Martin Haßler (Betzdorf) sowie die nichttheologischen Abgeordneten des Kirchenkreises, Petra Stroh und Frank Schumann, machten sich zum letzten Mal in dieser Konstellation gemeinsam auf den Weg zu einer Synodaltagung. Mit dem Wechsel von Pfarrer Martin Haßler in den Nachbarkirchenkreis Wied zum 1. November endet dessen Synodalamt. Gemeindepfarrer Steffen Sorgatz aus Daaden wird dann bis zu den Neuwahlen der Synodalen im Sommer 2020 den Kirchenkreis vertreten. Präses Manfred Rekowski dankte im Bonner Plenum Pfarrer Martin Haßler für dessen synodale Dienste – sie umfassten auch die Arbeit im Ständigen Ausschuss für Erziehung und Bildung – und verabschiedete ihn aus der Synodalrunde.

Die fünf Altenkirchener Synodale beschlossen in Bonn unter anderem mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes die rechtlichen Grundlagen für eine moderate Anpassung der Kirchensteuerverteilung in der Evangelischen Kirche im Rheinland (Ekir). Ab dem Haushaltsjahr 2020 soll damit der allen Kirchengemeinden zustehende durchschnittliche Kirchensteuerbetrag pro Kirchenmitglied bis 2023 stufenweise um jährlich 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Damit steigt das den Kirchengemeinden garantierte Pro-Kopf-Aufkommen von derzeit 95 auf 97 Prozent.

Unabhängigkeit vom Kirchensteueraufkommen
Wichtig ist für die Altenkirchener Synodalen, dass der Finanzausgleich gewährleistet, dass Gemeinden und Kirchenkreise ihre Aufgaben unabhängig von ihrem Kirchensteueraufkommen erfüllen können. Einem „armen Kirchenkreis“ wie dem Kirchenkreis Altenkirchen würden ansonsten wichtige finanzielle Grundlagen fehlen, die „Schere“ der Handlungsmöglichkeiten zwischen armen und reicheren Kirchenkreisen weit auseinanderklaffen, erläuterte Superintendentin Andrea Aufderheide.




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Einstimmig beschloss die Landessynode den landeskirchlichen Haushalt für das Jahr 2020 in einer Höhe von 130 Millionen Euro. Er weist einen Überschuss von mehr als 930.000 Euro aus. Der landeskirchliche Haushalt wird zum überwiegenden Teil über eine Umlage von 10,1 Prozent des Nettokirchensteueraufkommens der 687 Kirchengemeinden, davon 16 im Kirchenkreis Altenkirchen, inanziert. Größter Teil des Haushalts – gut Zweidrittel – sind Personalkosten mit Schwerpunkt „Pfarrer“. Mit wenig Begeisterung hörten die Altenkirchener Synodalen von Preissteigerungen und Pannen in der Entwicklung und Erprobungsphase einer neuen Finanz-Software, die ab dem 1. Januar 2020 auch im Kreis Altenkirchen zur Anwendung kommen soll. Angesichts der vielen verwaltungstechnischen Umstellungsprozesse, die die Mitarbeitenden ohnehin schon stark fordern, hofft man nun, so die Synodalen, dass die bevorstehenden vier Monate intensiv genutzt werden, um die Vor-Ort-Arbeit pannenlos starten zu können. Vom 12. bis 16. Januar kommt die Landessynode zur nächsten Sitzungsperiode in Bad Neuenahr zusammen.

Stichwort: Landessynode
Die Evangelische Kirche im Rheinland erstreckt sich über Teile der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen. Sie gliedert sich in 37 Kirchenkreise mit 687 Kirchengemeinden. Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der mit mehr als 2,5 Millionen Mitgliedern zweitgrößten Landeskirche in Deutschland. Die Synode hat 206 stimmberechtigte Mitglieder – sowohl Theologinnen und Theologen als auch Nichttheologinnen und -theologen – aus den 37 Kirchenkreisen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland. (PM)


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