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Nachricht vom 24.09.2019    

Online-Befragung zum Glasfaseranschluss: Betriebe sollen Versorgungsrad melden

Die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen führt derzeit online eine Unternehmensbefragung durch, bei der Betriebe ihren aktuellen Versorgungsgrad mit schnellem Internet darstellen sollen. Die Umfrage läuft bis zum 1. Oktober. Mit den Ergebnissen werden Gewerbegebiete identifiziert, die in einem neuen Förderprogramm mit direkten Glasfaserhausanschlüssen versorgt werden können.

Von der Wirtschaftsförderung angeschriebene Unternehmen im Kreis Altenkirchen können noch bis zum 1. Oktober online an einer Befragung zur Ermittlung der Breitband-Versorgung teilnehmen. (Foto: Lalmch auf Pixabay)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Während die letzten Kabel im Rahmen des ersten Breitbandprojektes des Kreises Altenkirchen, bei dem 98,5 Prozent der Anschlussnehmer auf Bandbreiten von mindestens 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) und bis zu 100 MBit/s zurückgreifen können, ins Erdreich verlegt werden, hat man mit den Planungen für die Versorgung der Gewerbegebiete mit Glasfasertechnologie begonnen. Das Förderprogramm zur Erschließung der unterversorgten Gewerbegebiete mit direkten Glasfaserhausanschlüssen soll zu 50 Prozent durch Bundes- und 40 Prozent durch Landesfördermittel umgesetzt werden. Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, muss der Kreis als Förderantragssteller die entsprechende Unterversorgung der Gewerbegebiete gegenüber Bund und Land nachweisen. „Gelingt es uns nicht, diese Unterversorgung gegenüber den Fördergebern nachzuweisen, wird eine Versorgung der Gewerbegebiete mit Glasfasertechnologie in unserem Kreis so gut wie unmöglich werden. Denn ohne Fördergelder werden wir solch einen Ausbau nicht stemmen können“, so Lars Kober von der Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen, die gemeinsam mit den Orts- und Verbandsgemeinden sowie den Wirtschaftsförderungen vor Ort an der Projektumsetzung arbeitet.

Dringender Appell an Unternehmen: Mitmachen!
Nach welchen Kriterien wird diese Unterversorgung festgestellt? Nach der Definition der Förderrichtlinien liegt dann eine unzureichende Breitbandversorgung in einem Gewerbegebiet vor, wenn mindestens drei in einem Gewerbegebiet ansässige Unternehmen über weniger als 30 Mbit/s pro Internetarbeitsplatz verfügen. Zur Ermittlung des aktuellen Versorgungsgrads haben die betroffenen Unternehmen ein Schreiben der Wirtschaftsförderung erhalten. Darin verweist die Wirtschaftsförderung auf ein Onlineportal, über das die Unternehmen alle relevanten Daten eintragen sollen. „Dieses Schreiben darf nicht auf der Ablage landen oder unternehmensintern als Priorität ‚C‘ eingestuft werden. Es ist Priorität ‚A‘ und entscheidet darüber, ob ein Unternehmen perspektivisch einen kostenlosen Glasfaseranschluss erhält oder nicht“, so Wirtschaftsförderer Kober. Nach den Förderrichtlinien des Bundes und Landes ist nur eine Förderung in ausgewiesenen Gewerbegebieten möglich ist. Wohn- oder Mischgebiete können im Rahmen dieses Förderprogramms nicht berücksichtigt werden.



Maximal 20 Minuten für mehr Bandbreite
Die Umfrage läuft bis zum 1. Oktober. Die Ergebnisse der Umfrage dienen dann wiederum als Grundlage für die Einstufung der Gewerbegebiete als förderfähig oder nicht förderfähig. Laut Wirtschaftsförderung dauert die Teilnahme je nach Unternehmensgröße zwischen 5 und 20 Minuten. Der Start des neuen Ausbauprojektes und somit der Baustart zur Erschließung der Gewerbegebiete mit Glasfasertechnologie ist noch ungewiss. Da es sich um ein Bundesförderprogramm handelt, müssen vorgegebene Verfahren eingehalten werden. (PM)


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