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Nachricht vom 15.05.2010    

Enders: Landesregierung behinderte Waffenamnestie

Die Landesregierung habe die Waffenamnestie in Rheinland-Pfalz behindert. Dies meint der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Peter Enders. Im Kreis Altenkirchen waren lediglich sieben Waffen abgegeben worden.

Kreis Altenkirchen. "Die Änderung des Waffengesetzes durch die im Juli vergangenen Jahres beschlossene Amnestieregelung hat in Rheinland-Pfalz und damit auch im Landkreis Altenkirchen weder den erhofften noch den möglichen Erfolg gebracht. Mit nur sieben abgegebenen Waffen im Kreis Altenkirchen ist das gesetzte Ziel bei Weitem nicht erreicht worden. Schuld daran haben die ebenso inkonsequente wie mangelhafte Informationspolitik der rheinland-pfälzischen Landesregierung sowie die ungeklärte Rechtslage in der Diskrepanz zwischen dem Innen- und dem Justizministerium", kritisiert der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Peter Enders in einer Pressemitteilung.
Enders hatte eine Anfrage an das Landesinnenministerium gerichtet und um Auskunft gebeten, wie konkret und mit welchen Ergebnissen die Amnestieregelung umgesetzt worden sei. Die Antwort kann den Abgeordneten keineswegs zufrieden stellen. "Unbedingt negativ zu erwähnen ist, dass die Landesregierung hier keine gezielte Öffentlichkeitsarbeit geleistet hat, dass der verbliebene Zeitraum der Waffenabgabe, vom 27. Dezember bis 31. Dezember, viel zu kurz war und dass Personen, die von der Amnestieregelung Gebrauch machten, gleichzeitig ein Ermittlungsverfahren auf sich zogen", so Enders.
Zwar habe in der Sache die Staatsanwaltschaft alle Ermittlungsverfahren eingestellt, den Betroffenen seien dadurch jedoch vermeidbare Unannehmlichkeiten entstanden. Denn jede
Person, die eine Waffe der Zuständigkeit halber bei der Kreisverwaltung oder bei der Polizei abgab, habe sich in einer rechtlichen Grauzone befunden und eigentlich schon strafbar gemacht. Bei enger Auslegung des Waffengesetzes werde nämlich nicht nur wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes, sondern auch wegen nicht vorschriftsmäßigem Transports einer Waffe vom bisherigen Aufbewahrungsort zur Waffenbehörde oder Polizeidienststelle ermittelt.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, wo über 62.000 Waffen abgegeben wurden, liege die Zahl für Rheinland-Pfalz bei gerade einmal 2475 Waffen. Dabei sei zu erwähnen, dass die Amnestieregelung in den übrigen Bundesländern nicht nur viel früher angekündigt, sondern auch generöser gehandhabt worden sei. "So konnten sich Besitzer ihrer Waffen anonym, beispielsweise in speziellen Containern, entledigen. Zudem hatten sie eine ungleich längere Abgabefrist und sind bedeutend besser informiert worden", stellt Enders fest.


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