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Nachricht vom 28.10.2019    

Energietipp: Neubau aus Holz oder Stein?

INFORMATION | Die Qual der Wahl fängt spätestens beim Baumaterial für einen geplanten Neubau an. Grundsätzlich kann der notwendige Wärmeschutz sowohl bei Holzständerbauweise als auch bei Massivbauweise erreicht werden. Die häufigste Wandkonstruktion ist die massive Mauer. Sie wird entweder aus hoch wärmedämmenden Steinen errichtet oder aus etwas dünneren Steinen mit einer zusätzlichen Dämmschicht.

Kreis Altenkirchen. Bei beiden Massivbauweisen entstehen Wanddicken von 40 bis 50 Zentimetern. Da die Dämmschicht bei der Holzständerbauweise hauptsächlich innerhalb der tragenden Konstruktion liegt, kann hier mit geringeren Wandstärken gebaut werden. Das ist vorteilhaft, wenn das Grundstück klein ist. In den Baukosten pro Quadratmeter unterscheiden sich Massivbau und Holzbau bei Fertighäusern jedoch nur wenig.
Massive Wände schützen besser vor Schall. Vorteile der Holzständerbauweise sind die meist kürzere Bauzeit und der geringere Feuchtigkeitseintrag während der Bauphase. Außerdem kann eine standardisierte Qualitätssicherung (falls vorhanden) bei den vorgefertigten Bauteilen von Vorteil sein. Beim Massivhaus sind die Gestaltungsmöglichkeiten etwas größer, wobei auch hier eine Bauüberwachung in allen Bauphasen empfehlenswert ist.

Egal ob Massivbau oder Holzständerbauweise – entscheidend für die Höhe der Heizkosten in den folgenden Jahrzehnten ist der energetische Standard. Je besser dieser ist, desto geringer ist der Verbrauch und folglich die Heizkosten. Außerdem sollte Wert auf ein Konzept für die Luftdichtheit der Gebäudehülle und die Reduzierung der Wärmebrücken gelegt werden.



Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:

- In Betzdorf am Mittwoch, 04.12.19 von 12.30 bis 16.15 Uhr im Rathaus Zimmer 1.05, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).

- In Altenkirchen am Donnerstag, den 28.11.19 von 12.00 – 18.00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850.


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