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Nachricht vom 31.10.2019    

Das darf ins Martinsfeuer – und das nicht

Auch in diesem Jahr werden zu St. Martin wieder in vielen Gemeinden des Landkreises Altenkirchen die Martinsfeuer abgebrannt. Zulässig ist hierbei aber nur die Verwendung von Astschnitt, naturbelassenem Holz wie Paletten und Kisten sowie trockenes Stroh.

(Symbolbild: Leo_65/Pixabay)

Kreis Altenkirchen. Darauf weist der Abfallwirtschafsbetrieb (AWB) des Kreises hin. Andere Materialien wie beispielsweise Altreifen, Sperrabfall, behandelte oder beschichtete Hölzer und Abfälle aller Art sind nicht erlaubt.

„Martinsfeuer dürfen nicht als billige Abfallentsorgungsmöglichkeit für brennbare Abfälle verstanden werden“, so der zuständige Kreisbeigeordnete Gerd Dittmann. Damit das Brennmaterial möglichst trocken bleibt, sollte die Feuerstelle am besten erst wenige Tage vor dem Abbrennen aufgeschichtet und vor dem Entzünden im Idealfall sogar nochmal umgeschichtet werden. Dadurch wird vermieden, dass sich Kleintiere in einem vermeintlichen Winterquartier eingenistet haben. (PM)



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