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Nachricht vom 08.11.2019    

AWB: Export von Plastikmüll ins Ausland muss gestoppt werden

Der Deutsche Landkreistag spricht sich für ein sofortiges Exportverbot für Kunststoffabfall aus. Der Großteil des Exportes von Kunststoffabfällen gelangt in Entwicklungs- und Schwellenländer, in denen eine geeignete Verwertung nicht gewährleistet ist. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen (AWB) hin.

Symbolfoto: Müll in der Verwertungsanlage (Archiv)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Kunststoffabfälle aus Deutschland werden nicht nur innerhalb des Landes entsorgt und recycelt, rund eine Million Tonnen Kunststoffabfälle werden pro Jahr ins Ausland exportiert. Nachdem China seine Abfalleinfuhr nahezu zum Erliegen brachte, endet deutscher Abfall immer häufiger in Ländern Süd- und Südostasiens. Malaysia, Indien und Indonesien gehören nun zu den wichtigsten Empfängerländern für Kunststoffabfälle. Die Ausfuhr von Kunststoffabfall ist grundsätzlich nicht verboten und fließt als recycelter Abfall in die Berechnung der deutschen Recyclingquoten ein. Daraus wird die Problematik des Exportes bereits ersichtlich. Die Zielländer besitzen häufig keine ausreichende Infrastruktur für eine umweltgerechte Entsorgung oder das Recycling und weisen keine Kontrollsysteme durch die örtlichen Behörden auf. Daher wird nur ein Teil der exportierten Kunststoffabfälle vor Ort recycelt, der Rest wird umweltschädlich verbrannt oder deponiert. Die durch das Verbrennen von Kunststoffen entstehenden Emissionen sind eine verheerende ökologische Folge für Natur, Gewässer und letztendlich für die Meere. Darüber hinaus leidet die Bevölkerung unter den Schadstoffen, wenn Luft, Böden und Gewässer verschmutzt werden. Somit gilt es laut AWB, den höchst problematischen Export dringend zu regulieren.

Dies bestätigt auch Landkreistags-Präsident Reinhard Sager: „Deutschland sollte den Export von Plastikmüll sofort beenden. Plastik, das einmal ins Meer gelangt ist, kann nie mehr vollständig geborgen werden. Das wäre ein dringend notwendiger Beitrag Deutschlands zum weltweiten Umweltschutz.“

Ab Januar verschärfte Regeln
Die jüngsten Vereinbarungen des „Baseler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ sehen vor, dass der Export von Kunststoffabfällen ab 1. Januar 2020 verschärften Regeln unterliegt. In Zukunft darf nur gereinigter, gut sortierter und recycelbarer Kunststoff frei gehandelt werden. Für den Export unsortierter und durchmischter Kunststoffabfälle werden künftig weltweite Zustimmungen der Behörden der Export- und Importstaaten erforderlich sein. Der Export von schlecht recycelbaren Abfällen in Entwicklungsländer soll komplett untersagt werden.

Von der Verschärfung des Kunststoffabfallexportes verspricht man sich positive Effekte für Export- und Importland: In den Einfuhrländern werden sich die negativen ökologischen und sozialen Folgen verringern und die inländische Kreislaufwirtschaft der Ausfuhrländer wird gestärkt, denn durch die Einschränkung der Exporte erhöht sich der Handlungsdruck, die Sortier- und Recyclingstrukturen innerhalb Deutschlands auszubauen. Dies entspricht dann auch dem „Näheprinzip“ des Kreislaufwirtschaftsgesetztes: Abfall soll möglichst nahe am Standort der Entstehung entsorgt werden.



Generell stellt das Thema Kunststoffe eine große Herausforderung für Politik, Industrie, Handel und Kreislaufwirtschaft dar: Ab 2021 werden bereits viele Einweg-Plastikprodukte vom Markt genommen, die die Umwelt am häufigsten verschmutzen. Des Weiteren sieht das Verpackungsgesetz vor, dass ab 2022 Kunststoffe zu 90 Prozent zu verwerten sind, somit sollten Verpackungen mehr recyclinggerecht hergestellt werden.

Abfallwirtschaftsbetrieb mit Vorbildfunktion
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen unterstützt diese Initiativen mit Nachdruck, denn die schärferen Exportbestimmungen des Baseler Übereinkommens sind ein großer Fortschritt gegen den sich ausbreitenden Abfall auf dem ganzen Kontinent. Die Stimmen von 187 Vertragsstaaten zeigen, dass die internationale Staatengemeinschaft beim Umweltschutz grundsätzlich handlungsfähig ist. Kreisbeigeordneter Gerd Dittmann, Geschäftsbereichsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, berichtet, dass der AWB bereits Vorbildfunktion habe, da alle Abfälle im direkten Zugriff des AWB vertrags- und gesetzeskonform innerhalb Deutschlands entsorgt werden.

Um das Ausmaß der Abfallexporte zu verdeutlichen, zeigt der Abfallwirtschaftsbetrieb im Rahmen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung in Kooperation mit der Wied-Scala in Neitersen den Dokumentarfilm „Welcome to Sodom – Dein Smartphone ist schon hier“. Der Film schildert das alltägliche Leben auf der größten Elektroschrott-Deponie Ghanas. Die Vorstellung findet statt am Mittwoch, dem 20. November, ab 19 Uhr in der Wied-Scala in Neitersen statt. Im Anschluss an den Film gibt es die Möglichkeit zum fachlichen Austausch, Diskussion und weiterführenden Informationen. Der Eintritt ist frei. (PM)



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