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Nachricht vom 20.11.2019    

Wiederkehrende Beiträge: Viele Wissener wollten sich informieren

In der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wissen stand am Dienstag, 19. November, das Thema Straßenausbaubeiträge an oberster Stelle der Tagesordnung. Da dieses Thema bereits seit einigen Monaten die Gemüter in Wissen beschäftig, war es nicht verwunderlich, dass knapp 200 Bürgerinnen und Bürger kamen, um sich zu informieren.

Viele interessierte Bürgerinnen und Bürger nahmen als Zuhörer an der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses teil. (Foto: KathaBe)

Wissen. Am Dienstag (19. November) fand ab 17 Uhr die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wissen im Kulturwerk statt. Da es sich hierbei um eine öffentliche Sitzung handelte und das Thema der Straßenausbaubeiträge beziehungsweise die Einführung des zukünftigen Beitragssystems zur Refinanzierung mit oberster Priorität in dieser Sitzung behandelt wurde, nahmen viele Wissener Bürgerinnen und Bürger ihr Informationsrecht wahr und kamen, um unter anderem dem Vortrag der Rechtanwaltskanzlei Dr. Caspers Mock & Partner zu folgen.

Fachanwälte stellten Kernpunkte dar
Aufgrund der stetig steigenden Baukosten stellte sich bereits 2018 die Frage, ob das aktuell angewandte Beitragssystem der einmaligen Beiträge beibehalten werden soll oder ob die Einführung des Systems mit Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen (WKB) eine sinnvolle Alternative sei. In einer Einwohnerversammlung im August wurde die Thematik der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Fachanwälte informierten damals über die zu erwartenden Straßenausbaubeiträge und die Beitragssysteme in den nächsten Jahren. Auch in der Sitzung am Dienstag präsentierten die Anwälte Schwenk und Dommermuth nochmals die Kernpunkte.

Berno Neuhoff, Stadtbürgermeister betonte in seiner Begrüßung, dass nach wie vor nichts entschieden sei und dass es darum gehe, ein für alle vernünftiges Verfahren zu diskutieren und zu finden. „Ich bin der Schiedsrichter eines demokratischen Verfahrens und schaue, dass die Spielregeln eingehalten werden“ so Neuhoff. Die Entscheidung soll nach weiteren Beratungen der beteiligten Gremien und vor allem unter Einbezug der betroffenen Menschen in Wissen sinnvoll gestaltet werden. Der Zeitplan für die Entscheidungsfindung wurde den Sitzungsteilnehmern vorgestellt und einstimmig angenommen. Am Ende dieser langen Kette von Prüfungen und Beratungen unter Einbezug der Belange von Bürgerinnen und Bürgern soll der Stadtrat dann am 10. Februar 2020 entscheiden. Im Hinblick auf die vom Land Rheinland-Pfalz bereitgestellten Fördermittel, die beantragt werden müssen und die der Stadt Wissen zufließen sollen, ist eine zeitnahe Entscheidung zu diesem Thema wichtig, damit die Beantragung fristgerecht erfolgen kann und die Mittel nicht verfallen.

In der Präsentation der Fachanwälte wurde neben der Darlegung der Vor- und Nachteile beider Beitragssysteme auch die fünf Abrechnungsgebiete mit einer Darstellung der Gründe für die Abgrenzungen vorgestellt. Wichtig für eine hochwertige Wohn- und Lebensqualität ist, neben vielen anderen Faktoren, auch eine gute Infrastruktur. Das aktuelle Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) in Verbindung mit der Gemeindeverordnung (GemO) sieht eine Erhebung von Straßenbaubeiträgen vor. Soweit Gemeindestraßen ausgebaut werden, ist die Erhebung verpflichtend. Hierbei steht den Gemeinden, so auch der Stadt Wissen, der Ermessensspielraum zu, ob die Art und Weise der Abrechnung mit Einmalbeiträgen oder den Wiederkehrenden Beiträgen abgerechnet wird. Bei den WKB werden die Kosten, die beim Straßenausbau anfallen, nicht nur auf die Anliegergrundstücke, sondern auf alle Anliegergrundstücke innerhalb eines Abrechnungsgebietes umgelegt. Durch diese solidarische Form können unter Umständen die finanziellen Belastungen der einzelnen Grundstücke sinken. Auch besteht die Möglichkeit, dass die beiden Beitragssysteme innerhalb einer Gemeinde nebeneinander angewendet werden. Die Gebiete werden dabei immer individuell betrachtet. So dürfen unter anderem Gewerbegebiete nicht mit Wohngebieten veranlagt werden. Schönstein wurde von der Kernstadt Wissen getrennt, da bei der Betrachtung der Abrechnungsgebiete neben Topographie und der Größe auch der Zusammenhang des Gebietes betrachtet werden musste. In einer Begehung vor Ort wurde die Zugehörigkeit der Köttingerhöhe zum Gebiet der Kernstadt geplant.



Die Verschonungsregelung, die mit ihren unterschiedlichen Modalitäten angewandt werden muss, wurde ebenfalls nochmals erläutert. Speziell im Fall von Schönstein wäre zu überlegen, ob eine Einführung der WKB sogar unzulässig sei, da voraussichtlich mehr als 50 Prozent der Haushalte unter diese Regelung fallen könnten. Hier soll weiter geprüft werden, welche Anwendung sinnvoll und gerecht sei. Auch der Gemeindeanteil bei Ausbauten, der zwischen 20 und 30 Prozent mindestens liegen muss, soll noch festgelegt werden. Zum Abschluss der Präsentation der Fachanwälte wurden auch Vergleichs-Rechenbeispiele von Einmalbetrag zu WKB vorgenommen.

Information für alle Bürger zum Thema
Damit alle Bürgerinnen und Bürger gut informiert sind, wurde auf der Internet-Seite www.wissen.eu der Stadt Wissen eine Rubrik zu diesem Thema angelegt. Hier sind neben den häufigsten Fragen und Antworten sowie grundsätzlichen Informationen auch die weiter anstehenden Termine zu diesem Thema zu finden. Desweiteren soll auch im Gemeindeblatt „Wissen, was läuft“ regelmäßig informiert werden. Jederzeit, so betonte Bürgermeister Neuhoff, könnten sich die Bürger auch schriftlich oder telefonisch an die Gemeinde wenden. Dies hob er nochmal besonders hervor, da aufgrund der Verordnung zu öffentlichen Sitzungen in der aktuellen Sitzung am Dienstag (19. November) keine Möglichkeit bestand, Fragen der Zuhörer zulassen zu können.

Neben weiteren Beratungsterminen des Haupt- und Finanzausschusses wird es am 6. Februar 2020 einen Einwohner- und Besprechungstag zu den Straßenausbaubeiträgen im Europasaal geben. Jede Frage soll beantworten werden und wenn dieser eine Tag dazu nicht ausreicht, werde es weitere Besprechungstage geben, so Neuhoff.

Die einzelnen Fraktionen stellten im Anschluss an die Präsentation durch die Anwälte Fragen und diskutierten das Thema. Vorgeschlagen wurde von der Freien Wähler Gruppe, Modellrechnungen aufzustellen, um ein besseres Gefühl zu bekommen, welche Entscheidung sinnvoll sei. Während sich die Fraktionen der CDU, der FWG und Büdnis90/Grüne noch offen hielten und weiter beraten wollen, für welches Beitragssystem sie am Ende stimmen und entscheiden werden, teilte die SPD mit, dass sie bei Ihrer Auffassung gegen die WKB bleiben, aber sich natürlich der abschließenden Entscheidung des Stadtrates im Februar 2020 beugen würde und übergab eine Liste der Bürgerinitiative Wissen, die rund 250 Unterschriften gegen die Einführung der WKB enthält.

Die Sitzung endete nach Abarbeitung weiterer Punkte der Tagesordnung, unter anderem zur Entscheidung über die Annahme einer Spende zur Steinbuschanlage und Informationen über die Kosten des Umbaus vom Regiobahnhof. Dem Antrag von Dr. Katrin Salveter (CDU), zukünftigen Sitzungen mit wichtigen Themen, die der Entscheidungsfindung bei dem weitgreifenden Thema der Straßenausbaubeiträge beinhalten, zukünftig erst ab 18 Uhr stattfinden zu lassen, wurde einstimmig stattgegeben. (KathaBe)



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Kommentare zu: Wiederkehrende Beiträge: Viele Wissener wollten sich informieren

11 Kommentare
Hallo Herr Held,
Geben Sie bitte Ort und Uhrzeit ihrer Infoveranstaltung am 27.11. an,
wäre sehr interessiert und sicherlich noch mehr Bürger von Wissen.
#11 von Bernd Burbach, am 24.11.2019 um 22:38 Uhr
Tja, da ist wohl ein Teil verloren gegangen. (Vielleicht die Erdstrahlen :-)
3. Geschossfaktor und Tiefenbegrenzung müssen ermittelt werden. Softwarekosten, Schulungen, Anwaltskosten( sind schon jetzt dicke im 5stelligen Bereich). Im laufenden Betrieb wird ein Vielfaches an Bescheiden erstellt. Hier ist mit viel mehr Widersprüchen, insbesondere am Anfang zu rechnen.

4. Hier muss ich widersprechen, der Vergleich hinkt nicht. Der Bereich um die Hockelbachstr. liegt bei 36,- Euro pro qm, viele andere Bereiche bis 50,- Euro. Ganz davon abgesehen, dass im Bereich der „aktiven Stadt“ u.a.sehr lukrative Abschreibungen mit immensen Vorteilen für die Eigentümer vorhanden sind. Schon dass schließt eine Verbindung dieses Bereiches mit anderen, nicht privilegierten Bereichen aus. Informieren Sie sich. 7h EStG ist hier ein Stichwort

5. Beispiel Wetzlar über Grundsteuer B. Hier werden wenigstens die Grundstückswerte mit in Betracht gezogen.

Das wichtigste Gegenargument ist jedoch: Wenn einmal wkB eingeführt wurden, gibt es kein Zurück mehr. Dies begründet u.a. die renommierte Kanzlei szk damit, dass Sie jemanden, der eine Zeit lang wkB bezahlt hat und dessen Straße nicht gemacht wurde (bei 2-3 Straßen p.a. also die Mehrheit) nicht mehr auf Einmalbeitrag umstellen können. Das wäre juristisch Harakiri.

Kommen Sie am 27.11. zu unserer Veranstaltung und erfahren Sie, was bei wkB wirklich Sache ist und was auf den Folien der offiziellen Präsentation fehlt und was dort falsch ist.
#10 von Sebastian Held für bi Wissen, am 22.11.2019 um 19:22 Uhr
Guten Morgen zusammen.
Lieber Herr Wilmmeroth und/oder auch kommmende Weitere, ich denke man sollte die sachliche Ebene nicht verlassen. Zumindest der Satz mit den Erdstrahlen ist doch unnötig. Ich denke es ist jedem geholfen, wenn man sich weiterhin auf Sachebene begegnet.

Wieso deuten beide Beiträge immer wieder nur Punkte an? Dem interessierten Leser wäre wesentlich mehr geholfen, wenn sie ihre Andeutungen selbst auch erklären würden.

Meine Fragen an Herr Held stehen ja noch im Raum.

An Herr Willmeroth:
Was ist denn die Wahrheit hinter dem Gemeindeanteil?? Können Sie denn dazu etwas erläutern?

Und zum Thema weniger Kosten für alle Bürger:
Durch die aktuell vorgeschlagenen Abrechnungsgebiete sind es ja schon nicht mehr alle Wissener Bürger, sondern nur die im jeweiligen Abrechnungsgebiet.

Und zu den Ausführungen von Herr Hoberg (einzelne Bürger mit fünfstelligen Beträgen zu belasten):

Ich persönlich halte es nicht für gut viele Bürger eines Berechnungsgebietes mit vierstelligen Beträgen zu belasten.

Zur Rathausstraße (deren über deren BI vorgebrachten Gründe ich ja ebenfalls nachvollziehen kann):

Eigentum verpflichtet halt.

In den letzten 20 Jahren hat es auch keinen interessiert, wie die Anlieger anderer Straßen ihre Einmalbeiträge finanzieren. Und wenn es bei den Einmalbeiträgen bleibt greift für diese ja auch die ach so gute Verschonungsregel...

In der Hoffnung auf eine weiter sachliche Diskussion, beste Grüße

#9 von Olaf Schütz, am 22.11.2019 um 10:27 Uhr
Hallo, Herr Schütz,

zunächst einmal möchte ich Sie einladen, sich unsere Facebook Gruppe unter Bürgerinitiative Wissen anzusehen. Dort finden Sie sehr viele Informationen, die aus den Folien der Anwälte nicht hervor gehen.

Zu Ihren Fragen/Anmerkungen:

1. Es ist bislang nur ein Vorschlag der Kanzlei, die gleichzeitig die 30 Prozent als Maximalwert der Gemeindebeteiligung bei wkB nennt. Es können auch nur 25 Prozent werden, das wird der Stadtrat entscheiden. Den von mir genannten Wert können Sie in jedem öffentlich zugänglichen Protokoll aus dem Stadtrat entnehmen, wo es um Straßenbau geht. Im bisherigen Beitragssystem und der bisherigen Nutzung liegt die Rathausstraße dort klar bei 70% Gemeindeanteil. Dort ist auch erklärt, das eine Entscheidung des OVG RLP die Grundlage bildet. Dies ist übrigens eine Information, die auf den Folien der Kanzlei gänzlich fehlt. Urteile hierzu sind OVG RLP vom 9.9.15 6A 10447/15. Weitere Urteile desselben Gerichtes vom 16.03.2010 6A 11146/09 und 15.03.2011 6C 11187/10

2. Zu berücksichtigen ist neben dem genannten Argument der Nachteil aus dem Verkehr, der vielleicht bewusst aufgrund des wirtschaftlichen Vorteils in Kauf genommen wurde. Natürlich gibt es Argumente für beide Seiten.

3. Da kann ich nur auf die vielen, vielen tatsächlich neutralen Ausarbeitungen von Kanzleien hinweisen, die im Netz frei zugänglich sind. Herzuleiten zum einen aus den Kosten der Erfassung jedes einzelnen Grundstückes mit der Fläche (Fortsetzung folgt)
#8 von Sebastian Held für BI Wissen, am 22.11.2019 um 10:24 Uhr
Lieber Hr. Held,

Ihre Ausführungen geben erneut Anlass, zu intervenieren.

Ja, es gibt eine Katastrophe in Wissen. Das sind aber nicht die wkB sondern die in diesem Zusammenhang von Ihnen und Ihrer BI völlig aus der Luft gegriffenen Behauptungen!

Vielleicht sollten Sie den Mitgliedern Ihrer BI und den Lesern hier einmal Näheres zum 70%igen Gemeindeanteil verraten. Die Wahrheit wird Ihnen aber auf die Füße fallen. Deshalb kommunizieren Sie ja nur einen Bruchteil. Erklären Sie doch bitte einmal jedem Bürger, wann der Gemeindeanteil 70% beträgt und wann er bei 25% liegt.

Ich gehe davon aus, dass alle unsere Wissener Bürgerinnen und Bürger auf Anhieb folgendes verstehen:
Je mehr Beitragszahler, desto geringer die finanzielle Belastung eines jeden Einzelnen.

Sie reiten immer wieder auf den Grundstückspreisen in der Rathausstraße herum. Ein höherer Bodenrichtwert rechtfertigt aber noch lange nicht eine hohe Belastung in Form von einmaligen Ausbaubeiträgen.

Ihre BI setzt sich wirklich „sehr“ akribisch mit der Thematik auseinander. Sie scheinen nur hin und wieder und zuletzt immer häufiger, den Durchblick zu verlieren.

Ich glaube nicht, dass es in der Köttingsbach Erdstrahlen gibt, die zeitweise zu einer Dysfunktion einzelner oder mehrere Hirnareale führen. Denken sollte also uneingeschränkt möglich sein und ist ausdrücklich erlaubt!

Den Ausführungen von Herrn Hoberg schließt sich die BI Rathausstraße vollumfänglich an.

Björn Willmeroth
1. Vorsitzender
BI Rathausstraße
#7 von Björn Willmeroth, am 21.11.2019 um 20:54 Uhr
Meiner Meinung nach ist die Einführung der WKB`s der einzige gerechte Weg.
Begründung:
1.Es würden dann auch alle Eigentümer von Grundstücken an Bundes-,Landes- und Kreisstraßen im betr. Abrechnungsgebiet an den Kosten beteiligt. Auch dieser Personenkeis benutzt die Gemeindestraßen.

2.Wenn, was ich hoffe, eine neue Landesregierung in absehbarer Zeit die Ausbaubeiträge abschafft (wie bereits in anderen Bundesländern geschehen), ist die
Belastung für den einzelnen Bürger in den Abrechnungsgebieten überschaubar.

3.Ich halte es nicht für gut, in der jetzigen Situation, einzelne Bürger mit ggf.
5-stelligen Ausbaubeiträge zu belasten. Was sagt man dem Bürger, wenn in 2 oder 3 Jahren die Ausbaubeiträge entfallen? Ist dies dann persönliches Pech????

#6 von Andreas Hoberg, am 21.11.2019 um 19:25 Uhr
Lieber Herr Held,
vorangestellt, auch ich bin zwiegespalten gegenüber der Einführung von WKBs, aber zu ihren Ausführungen dann doch noch zwei Anmerkungen:

Zu 1) Der Vorschlag des Anwaltsbüros sah gerade für das Abrechnungsgebiet „Stadtkern“ ja 30% Gemeindeanteil als Möglichkeit oder Gegebenheit vor, die 20% sind für dieses Gebiet nicht realistisch. Ist ihre Verteilung 30/70 eine Annahme oder gibt es hierzu Belege? Interessiert mich wirklich!

Zu 2) Bürgersteige und Beleuchtung sind für diese Anlieger ja auch jetzt schon mitzutragen. Ich persönlich finde an dieser Stelle eine Einbeziehung dieser Anlieger in den WKB nicht falsch und durchaus solidarisch. Kann aber selbstverständlich nachvollziehen, dass eben diese Anlieger dazu anderer Meinung sind. Aber das darf man ja zum Glück in Deutschland :)

Zu 3) Gibt es auch hierfür frei zugängliche Belege? Genau die Frage hinsichtlich dieser Kosten und der der Umstellung stelle ich mir auch.

Zu 4) stimme ich Ihnen ausdrücklich zu, auch wenn der Vergleich in seiner Extremität vielleicht etwas hinkt.

Zu 5) von welchen Möglichkeiten anderer Städte sprechen Sie? Kann man bei solchen Aussagen dann mal was konkreter werden, damit der interessierte Leser sich von diesen auch einen Eindruck machen kann.

Danke und viele Grüße


#5 von Olaf Schütz, am 21.11.2019 um 09:46 Uhr
Wenn wir das Gemeindeblättchen regelmäßig erhalten würden, wäre ich schon froh und auch gut informiert!
#4 von Christina Herzog, am 21.11.2019 um 09:45 Uhr
WkB sind für Wissen eine Katastrophe !

1. Der Anteil der Gemeinde an den Ausbaukosten ist im wiederkehrenden Beitragssystem geringer und für die Bürger somit höher. Er berechnet sich nach dem Durchgangsverkehr. Beispiel Rathausstraße: Bisher im Einmalbeitrag: 30% Anlieger und 70% Gemeinde da überwiegend Durchgangsverkehr. Bei wkB wäre der gesamte Verkehr aus dem gesamten Abrechnungsgebiet als Anwohnerverkehr zu bewerten. Der Gemeindeanteil bei wkB liegt bei 20 bis max. 30 Prozent!!! Rechnen Sie!

2, Alle Anwohner von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zahlen voll mit, obwohl Ihre Straßen nicht im städtischen Ausbauprogramm saniert wird.

3. Die Verwaltungskosten sind bei wkB höher, ganz von den Kosten für die Einführung abgesehen.

4. Bei wkB geht es nach Grundstücksgrößen und Geschoßzahlen. Es ist dabei vollkommen egal, ob ein Grundstück einen Bodenrichtwert von 26,00 Euro pro qm hat (Köttingen) oder das zehnfache (Rathausstraße)

5. hat es der RA Schwenk auf den Punkt gebracht als er sagte, dass man natürlich die Vorstellung habe, Wissen solle ein Abrechnungsgebiet sein, weil ja jeder die Innenstadt nutze, aber es ginge nun mal juristisch nicht. Spätestens an dieser Stelle muss man doch erkennen: Das ist es nicht. Lasst uns nach anderen Lösungen suchen, die unsere Stadt nach vorne bringen. Es gibt Möglichkeiten, die andere Städte genutzt haben. Anscheinend ist es aber nicht gewollt, sonst würde man gestern nicht auf Anregungen und Fragen der Bürger verzichtet.
#3 von Sebastian Held für bi Wissen, am 21.11.2019 um 00:36 Uhr
Zitat aus dem Artikel:
"Im Hinblick auf die vom Land Rheinland-Pfalz bereitgestellten Fördermittel, die beantragt werden müssen und die der Stadt Wissen zufließen sollen, ist eine zeitnahe Entscheidung zu diesem Thema wichtig, damit die Beantragung fristgerecht erfolgen kann und die Mittel nicht verfallen."
-> Nein, nein und nochmals nein!!
Die Einführung wiederkehrender Beiträge hat rein gar nichts mit dem Abruf der Fördermittel oder der Durchführung des Straßenausbaus zu tun!! Gebaut und gefördert wird so oder so. Es geht rein um die Art der Umlage der beitragsfähigen Kosten. Dies kann mit den Einmalbeiträgen genausogut erfolgen wie mit den WKBs.
Im Übrigen fand ich die Ausführungen von Herr Nickel im Hinblick auf die Auswirkungen der Abrechnung der Ausbaukosten im alten System für die Rathausstraße sehr interessant. Diese hätte für die Zukunft kaum Auswirkungen auf das weitere Beitragsgebiet "Kernstadt". Und ich glaube diese Kosten sind auch eben die, welche bei vielen Einwohnern (nicht unbedingt bei mir) für Unverständnis und Ablehnung sorgen.
#2 von Olaf Schütz, am 20.11.2019 um 20:21 Uhr
mal Nachgedacht, ich habe das Empfinden dass sich die SPD der ganzen Thematik entziehen
will um keine Verantwortung zu übernehmen, wenn die anstehende Entscheidung dann doch für den Wisser Bürger "falsch sein sollte" ! Das entspricht nicht den Grundsätzen der SPD die sich doch immer noch "Bürger Partei" nennt. Wollen wir hoffen das sich doch noch ein Umdenken in der SPD einstellt !
#1 von Peter Schilling, am 20.11.2019 um 20:21 Uhr

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