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Nachricht vom 14.12.2019    

Händler möchten auch an einem Adventssonntag öffnen dürfen

Vor dem Hintergrund anhaltender Diskussionen über Ladenöffnungszeiten hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz eine Online-Blitzumfrage zum Thema „Verkaufsoffene Sonntage“ unter rund 300 Händlern durchgeführt.

Die Regeln für das Einkaufen an Sonntagen sollen nach dem Willen der IHK einfacher werden. Symbolfoto

Koblenz. Das Ergebnis: Für drei Viertel der befragten Unternehmer ist die Zahl der vier gesetzlich möglichen verkaufsoffenen Sonntage im Jahr ausreichend – 52 Prozent möchten ihr Geschäft jedoch gerne auch an einem Adventssonntag öffnen dürfen.

„Die Umfrage zeigt ganz klar, dass ein Großteil der Händler gar nicht unbedingt mehr verkaufsoffene Sonntage fordert, sondern lediglich eine größere Flexibilität und weniger Bürokratie wünscht. Ein Adventssonntag im Dezember sollte dabei möglich sein“, kommentiert Hildegard Kaefer, IHK-Vizepräsidentin, die Befragungsergebnisse.

Aus Sicht der Händler besteht akuter Verbesserungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für verkaufsoffene Sonntage: Für 44 Prozent der Unternehmer stellen die Absprachen mit den Kommunen ein großes Hindernis bei der Antragsstellung dar, 40 Prozent betrachten den gesetzlich vorgesehenen Anlassbezug bei einer Sonntagsöffnung als Hürde. Mehr als ein Drittel der Befragten beklagt zudem den gesetzlich geforderten Umfang der Antragsunterlagen.



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„Die Landespolitik sollte rasch eine rechtssichere und unbürokratische Regelung der Sonntagsöffnung auf den Weg bringen, damit die langfristig und mit viel Mühe geplanten Sonntagsöffnungen stattfinden können“, so Fabian Göttlich, Geschäftsführer Interessenvertretung bei der IHK Koblenz. (PM)



Kommentare zu: Händler möchten auch an einem Adventssonntag öffnen dürfen

1 Kommentar
"Händler möchten auch an einem Adventssonntag öffnen dürfen". Es soll Leute geben die, vor lauter Raffgier, den Hals nicht voll kriegen können.
Denken Sie bitte auch mal an Ihre Mitarbeiter/innen, die einen 450,-€ Job bei Ihnen haben; unter oder gerade zu Mindestlohn bei Ihnen beschäftigt sind. Auch DIESE MENSCHEN haben ein Anrecht auf eine besinnliche Adventszeit. Ich, als Verbraucher, bin voll dagegen. Was ich in einer Woche (einschl. Samstag) nicht kaufen kann, ist unwichtig. Am Sonntag bevorzuge ich mein Sofa anstatt einkaufen zu gehen (Wie seid eigendlich gestrickt?).
Ich weiß aus meiner Zeit im Einzelhandel: 26 Tage Urlaub anstatt 30 Tage wie in der Industrie. Samstags-Arbeit mittlerweile auch schon im Schichtbetrieb. Wie weit wollen Sie eigentlich Ihre Mitarbeiter "noch in die Kniee zwingen"?

Gruß
Dieter Schmidt
#1 von Dieter Schmidt, am 14.12.2019 um 21:21 Uhr

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