Werbung

Nachricht vom 16.12.2019    

Gericht: Lärm durch Veranstaltungen in Mudersbach zumutbar

Die in Erweiterung des ursprünglichen Nutzungskonzepts genehmigten acht
Veranstal­tungen pro Jahr in der Mehrzweckhalle in Mudersbach, die erst um 24 bzw. 3 Uhr nachts enden, verursachen keine unzumutbaren Lärm­belastungen für die in einem allgemeinen Wohngebiet lebenden Nachbarn. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

(Symbolbild: Arek Socha/Pixabay)

Mudersbach. In der im Jahr 2010 vom beklagten Landkreis Altenkirchen erteilten Baugenehmigung für die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mudersbach war eine Beendigung der Gebäudenutzung bis spätestens 21.30 Uhr vorgegeben. Auf Antrag der Ortsgemeinde erteilte der Landkreis ihr im August 2017 eine Nachtragsbaugenehmigung, mit der in Umsetzung ihres
zwischenzeitlich erstellten Nutzungserweiterungskonzepts acht Ver­anstaltungen örtlicher Vereine und Gruppen zugelassen wurden, deren Ende für 24 bzw. 3 Uhr nachts vorgesehen war. Hiergegen erhob der Kläger, dessen Wohnhaus in unmittelbarer Nähe der Halle liegt, Klage, der das Verwaltungsgericht Koblenz statt­gab und die Nachtragsbaugenehmigung aufhob. Auf die hiergegen erhobene Berufung der beigeladenen Ortsgemeinde wies das Oberverwaltungsgericht hingegen die Klage ab.

Die Nachtragsbaugenehmigung verstoße nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme zu Lasten des Klägers, weil von den zugelassenen acht Veranstaltungen keine unzu­mutbaren Lärmbelastungen auf sein Grundstück einwirkten. Da für Lärmimmissionen von Veranstaltungen der hier vorliegenden Art keine Grenzwerte gesetzlich festgelegt seien, sei die Zumutbarkeitsgrenze anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen. Technische Regelwerke, die Richtwerte zu der in Betracht kommenden Belastungsart enthielten, dürften dabei als Orientierungshilfe herangezogen werden.

Nach Auffassung des Gerichts sei dies im vorliegenden Fall der Nutzung einer Mehrzweckhalle die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Für die erforderliche Zumutbarkeitsbetrachtung sei auf die Regelungen der TA-Lärm über „seltene Ereignisse“ abzustellen, für die höhere Immissionsrichtwerte als die in einem allgemeinen Wohngebiet – wie hier – an sich maßgebenden Werte zulässig seien. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts seien die von der Beigelade­nen beantragten und in die Nachtragsbaugenehmigung aufgenommenen Veranstaltun­gen als „seltene Ereignisse“ im Sinne der TA-Luft zu betrachten. Hierzu zählten zum Beispiel herausgehobene Veranstaltungen
der Kommune oder örtlicher Vereine aus besonderem Anlass, die zu den typischen Erscheinungsformen gemeindlichen Lebens gehörten, sodass sie von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat akzeptiert würden als etwa rein gewerbliche Aktivitäten oder durch rein private Feiern hervorgerufene Lärmimmissionen. Diese Voraussetzungen seien in Bezug auf die hier zugelassenen acht Veranstaltungen - die beiden Jahreskonzerte des Chors und des örtlichen Musikvereins bzw. den Königsball zu Ehren des Schützenkönigs, die vier Auf­führungen der örtlichen Theatergruppe sowie eine Jubiläumsveranstaltung eines
sonstigen örtlichen Vereins oder der Ortsgemeinde – erfüllt.



Aufgrund des Ergebnisses eines schallschutztechnischen Gutachtens sei davon auszugehen, dass sowohl die durch die Parkvorgänge (Abfahrten nach Veranstaltungsende) verursachten Lärm­immissionen als auch die durch den Veranstaltungsbetrieb im Innern der Halle selbst auftretenden Geräuschimmissionen unterhalb des bei „seltenen Ereignissen“ erhöhten Immissionsrichtwertes der Nachtzeit lägen. Auch sei die mögliche Anzahl für die Zulas­sung „seltener Ereignisse“ nicht überschritten, die nach der TA-Lärm auf zehn Kalen­dertage eines Kalenderjahres begrenzt sei. Denn dabei sei eine vor 22 Uhr begin­nende Veranstaltung, die sich über 24.00 Uhr hinaus auf den folgenden Kalendertag erstrecke, als ein einheitlich zu betrachtender Vorgang aufzufassen und daher nicht als zwei, sondern nur als ein „besonderes Ereignis“ zu bewerten.

Urteil 22. November 2019, Aktenzeichen: 1 A 10554/19.OVG (PM)


Lokales: Kirchen & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Wohnungsnot im Kreis Altenkirchen: Junge und Alte besonders betroffen

Jüngere und ältere Menschen stehen auf dem Wohnungsmarkt im Kreis Altenkirchen vor großen Herausforderungen. ...

Wolfsabweisender Herdenschutz? KLUWO informiert online und in Bad Marienberg

Im Westerwald sorgt der kürzliche Nachweis eines neuen Wolfrudels für Gesprächsbedarf. Das Koordinationszentrum ...

Feuerwehrverband Betzdorf-Gebhardshain ehrt und befördert Mitglieder

In der Dauersberger Mühle fand die diesjährige Ehrungsveranstaltung der Feuerwehr der Verbandsgemeinde ...

Wichtige Termine zur Agrarförderung im Kreis Altenkirchen

Die Untere Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen informiert über bevorstehende Veranstaltungen ...

Verkehrskontrolle in Daaden: Autofahrerin unter Cannabiseinfluss gestoppt

In Daaden wurde eine 52-jährige Frau bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Die Polizei stellte Anzeichen ...

Senior verursacht Unfall auf Discounter-Parkplatz in Kirchen

Am 28. Januar kam es auf dem Parkplatz eines Discounters in Kirchen zu einem ungewöhnlichen Verkehrsunfall. ...

Weitere Artikel


Einbrecher in Daaden-Biersdorf unterwegs

Zu insgesamt zwei vollendeten und drei versuchten Wohnungseinbrüchen kam es am Samstag, 14. Dezember, ...

Wetter: Darum sind weiße Weihnachten so unwahrscheinlich

Kurz vor Weihnachten stellt sich die beliebteste aller Fragen: Wie wird das Weihnachtswetter? Doch der ...

Musikgemeinde Betzdorf-Kirchen präsentierte exquisite Kammermusik

Viele Musikliebhaber der Region dürften sich in der Vergangenheit immer wieder gefragt haben, wie es ...

„FLY & HELP Jubiläumsgala“ ermöglicht 20 neue Schulen

Die große Charity-Gala zum zehn-jährigen Jubiläum der Reiner Meutsch Stiftung „FLY & HELP“ brachte grandiose ...

Schönsteiner Weihnachtsmarkt verzauberte wieder mit seinem Charme

Auch dieses Jahr verwandelte sich der Schlosshof Schönstein am dritten Adventswochenende wieder in einen ...

SV Neptun Wissen feierte gelungenen Jahresabschluss

Auch in diesem Jahr fand die traditionelle Weihnachtsfeier der aktiven Schwimmerinnen und Schwimmer des ...

Werbung