Werbung

Nachricht vom 16.12.2019    

Gericht: Lärm durch Veranstaltungen in Mudersbach zumutbar

Die in Erweiterung des ursprünglichen Nutzungskonzepts genehmigten acht
Veranstal­tungen pro Jahr in der Mehrzweckhalle in Mudersbach, die erst um 24 bzw. 3 Uhr nachts enden, verursachen keine unzumutbaren Lärm­belastungen für die in einem allgemeinen Wohngebiet lebenden Nachbarn. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

(Symbolbild: Arek Socha/Pixabay)

Mudersbach. In der im Jahr 2010 vom beklagten Landkreis Altenkirchen erteilten Baugenehmigung für die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mudersbach war eine Beendigung der Gebäudenutzung bis spätestens 21.30 Uhr vorgegeben. Auf Antrag der Ortsgemeinde erteilte der Landkreis ihr im August 2017 eine Nachtragsbaugenehmigung, mit der in Umsetzung ihres
zwischenzeitlich erstellten Nutzungserweiterungskonzepts acht Ver­anstaltungen örtlicher Vereine und Gruppen zugelassen wurden, deren Ende für 24 bzw. 3 Uhr nachts vorgesehen war. Hiergegen erhob der Kläger, dessen Wohnhaus in unmittelbarer Nähe der Halle liegt, Klage, der das Verwaltungsgericht Koblenz statt­gab und die Nachtragsbaugenehmigung aufhob. Auf die hiergegen erhobene Berufung der beigeladenen Ortsgemeinde wies das Oberverwaltungsgericht hingegen die Klage ab.

Die Nachtragsbaugenehmigung verstoße nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme zu Lasten des Klägers, weil von den zugelassenen acht Veranstaltungen keine unzu­mutbaren Lärmbelastungen auf sein Grundstück einwirkten. Da für Lärmimmissionen von Veranstaltungen der hier vorliegenden Art keine Grenzwerte gesetzlich festgelegt seien, sei die Zumutbarkeitsgrenze anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen. Technische Regelwerke, die Richtwerte zu der in Betracht kommenden Belastungsart enthielten, dürften dabei als Orientierungshilfe herangezogen werden.

Nach Auffassung des Gerichts sei dies im vorliegenden Fall der Nutzung einer Mehrzweckhalle die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Für die erforderliche Zumutbarkeitsbetrachtung sei auf die Regelungen der TA-Lärm über „seltene Ereignisse“ abzustellen, für die höhere Immissionsrichtwerte als die in einem allgemeinen Wohngebiet – wie hier – an sich maßgebenden Werte zulässig seien. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts seien die von der Beigelade­nen beantragten und in die Nachtragsbaugenehmigung aufgenommenen Veranstaltun­gen als „seltene Ereignisse“ im Sinne der TA-Luft zu betrachten. Hierzu zählten zum Beispiel herausgehobene Veranstaltungen
der Kommune oder örtlicher Vereine aus besonderem Anlass, die zu den typischen Erscheinungsformen gemeindlichen Lebens gehörten, sodass sie von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat akzeptiert würden als etwa rein gewerbliche Aktivitäten oder durch rein private Feiern hervorgerufene Lärmimmissionen. Diese Voraussetzungen seien in Bezug auf die hier zugelassenen acht Veranstaltungen - die beiden Jahreskonzerte des Chors und des örtlichen Musikvereins bzw. den Königsball zu Ehren des Schützenkönigs, die vier Auf­führungen der örtlichen Theatergruppe sowie eine Jubiläumsveranstaltung eines
sonstigen örtlichen Vereins oder der Ortsgemeinde – erfüllt.



Aufgrund des Ergebnisses eines schallschutztechnischen Gutachtens sei davon auszugehen, dass sowohl die durch die Parkvorgänge (Abfahrten nach Veranstaltungsende) verursachten Lärm­immissionen als auch die durch den Veranstaltungsbetrieb im Innern der Halle selbst auftretenden Geräuschimmissionen unterhalb des bei „seltenen Ereignissen“ erhöhten Immissionsrichtwertes der Nachtzeit lägen. Auch sei die mögliche Anzahl für die Zulas­sung „seltener Ereignisse“ nicht überschritten, die nach der TA-Lärm auf zehn Kalen­dertage eines Kalenderjahres begrenzt sei. Denn dabei sei eine vor 22 Uhr begin­nende Veranstaltung, die sich über 24.00 Uhr hinaus auf den folgenden Kalendertag erstrecke, als ein einheitlich zu betrachtender Vorgang aufzufassen und daher nicht als zwei, sondern nur als ein „besonderes Ereignis“ zu bewerten.

Urteil 22. November 2019, Aktenzeichen: 1 A 10554/19.OVG (PM)


Lokales: Kirchen & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Zukunft der Landwirtschaft: Einladung zur Infoveranstaltung in Birken-Honigsessen

Am 9. März 2026 lädt die Solidarische Landwirtschaft (Solawi) gemeinsam mit der KAB St. Elisabeth Birken-Honigsessen ...

Golden Chaptones kehren mit "Pop meets Gospel" zurück nach Kausen

Die Golden Chaptones standen kurz vor dem Aus. Doch dank neuer Leitung und frischem Konzept erlebt der ...

Hochwasserrisiko im Wiedtal und Holzbach: Experte informiert über Schutzmaßnahmen

Die verheerenden Überflutungen an Ahr und Erft sind bald fünf Jahre her, doch die Gefahr von Hochwasser ...

Musikalische Nachwuchstalente im Kreis Altenkirchen im Rampenlicht

Am 8. März 2026, 17 Uhr, lädt die Kreismusikschule Altenkirchen zu einem besonderen Konzert in die Christuskirche ...

Muslimische Jugendliche bringen Freude ins Pflegezentrum Betzdorf

Am 25. Februar 2026 besuchten Jugendliche der Ahmadiyya Jugend das Gesundheits- und Pflegezentrum in ...

Gemeinsamer Einsatz für die Natur: Aufräumaktion in Steimel

Am vergangenen Samstag (28. Februar 2026) trafen sich engagierte Bürger in Steimel zu einem besonderen ...

Weitere Artikel


Einbrecher in Daaden-Biersdorf unterwegs

Zu insgesamt zwei vollendeten und drei versuchten Wohnungseinbrüchen kam es am Samstag, 14. Dezember, ...

Wetter: Darum sind weiße Weihnachten so unwahrscheinlich

Kurz vor Weihnachten stellt sich die beliebteste aller Fragen: Wie wird das Weihnachtswetter? Doch der ...

Musikgemeinde Betzdorf-Kirchen präsentierte exquisite Kammermusik

Viele Musikliebhaber der Region dürften sich in der Vergangenheit immer wieder gefragt haben, wie es ...

„FLY & HELP Jubiläumsgala“ ermöglicht 20 neue Schulen

Die große Charity-Gala zum zehn-jährigen Jubiläum der Reiner Meutsch Stiftung „FLY & HELP“ brachte grandiose ...

Schönsteiner Weihnachtsmarkt verzauberte wieder mit seinem Charme

Auch dieses Jahr verwandelte sich der Schlosshof Schönstein am dritten Adventswochenende wieder in einen ...

SV Neptun Wissen feierte gelungenen Jahresabschluss

Auch in diesem Jahr fand die traditionelle Weihnachtsfeier der aktiven Schwimmerinnen und Schwimmer des ...

Werbung