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Nachricht vom 28.12.2019    

Neuerungen zum Jahreswechsel: Das ändert sich beim VRS

Ab dem 1. Januar 2020 können VRS-Fahrgäste von verschiedenen Verbesserungen profitieren – und zwar vor allem Familien. So dürfen bis zu drei Kinder in Begleitung eines Erwachsenen werktags bereits ab 15 Uhr kostenlos mitfahren. Außerdem können Tickets per Amazon Pay bezahlt werden.

(Symbolbild: VRS)

Zukünftig fahren bis zu drei Kinder in Begleitung eines Erwachsenen, der über eine Zeitkarte im Abonnement (inklusive JobTicket und SemesterTicket) verfügt, werktags bereits ab 15 Uhr kostenlos mit. Bislang galt diese Mitnahmeregelung an den Werktagen ab 19 Uhr sowie ganztägig am Wochenende. Des Weiteren werden ab Januar 2020 WochenTickets und MonatsTickets im Einzelverkauf auf andere Kunden übertragbar sein. Dadurch können die beiden Ticketarten künftig als „Familienkarte" genutzt werden.

Auch Firmen können von den beschlossenen Neuerungen profitieren: Möglich ist zukünftig ein sogenannter gleitender Einstieg beim JobTicket im Solidarmodell. Galt hierfür bisher, dass die Unternehmen bereits mit Abschluss des Vertrages JobTickets für alle Mitarbeiter abnehmen mussten, haben die Kunden in den Standortkategorien 2 und 3 (gesamtes VRS-Gebiet ohne Köln und Bonn) künftig drei Jahre Zeit, die 100-prozentige Abnahmequote zu realisieren. In dem von der Verbandsversammlung beschlossenen Pilotprojekt (Laufzeit bis Ende 2022) greift ein Mehr-Stufen-Modell. Es sieht vor, dass die Firmen im ersten Jahr 70 Prozent abnehmen, im zweiten 85 und im dritten Jahr dann 100 Prozent.



Ein neuer Bezahlweg wird zum Jahresanfang beim HandyTicket angeboten: Als neue Bezahlform kann ab sofort Amazon Pay ausgewählt werden. Wegfallen wird hingegen die bisherige kostspielige Möglichkeit, die gekauften Tickets über die Mobilfunkrechnung abrechnen zu lassen.

Die ab dem 1. Januar 2020 gültige Preistabelle beinhaltet eine Preismaßnahme von durchschnittlich 2,5 Prozent. Die Tariferhöhung bezieht sich aber nur auf die Zeitkarten, die Preise bei den Einzelfahrscheinen im Bartarif bleiben unverändert. (PM)



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