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Nachricht vom 30.12.2019    

Nicht überall ist Silvester-Feuerwerk erlaubt

Silvester naht und in den Tagen davor ist der Kauf von Böllern und Raketen in vollem Gange. Und auch wenn zum Jahreswechsel durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wieder Unmengen an umweltbelastendem Feinstaub frei gesetzt wird und damit gesundheitliche Beeinträchtigungen einhergehen, haben die wenigsten Städte in Deutschland ein Verbot erlassen. Überall erlaubt ist das Feuerwerk dennoch nicht.

(Foto: Heiko Stein/Pixabay)

Kreisgebiet. Nicht nur an Silvester, sondern das ganze Jahr über ist Feuerwerk an bestimmten Orten verboten. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Außerdem gibt es Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten wie z. B. historischen Fachwerkshäusern. In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders leicht in Brand geraten können, dürfen Feuerwerkskörper nur in ausreichendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung gezündet werden. Das Steigenlassen von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Rheinland-Pfalz ebenfalls verboten.

Achtung, Nebel!
Vor allem aufgrund von Windstille droht in der Silvesternacht die Gefahr von "Böller-Nebel". Die bodennahe Kaltluft wird sich innerhalb von Minuten durch das Feuerwerk mit großen Mengen von Feinstaub anreichern. Vor allem in Flusstälern und in Orten, wo intensiv Feuerwerk abgebrannt wird, bildet sich in kürzester Zeit dichter Nebel. Dabei wird die Sichtweite abrupt auf unter zehn Meter sinken. Dies schränkt nicht nur die Sicht auf das Feuerwerk ein, sondern stellt auch eine Gefahr für den Straßenverkehr dar.

Der Rauch der Silvesterböller und Raketen trägt Milliarden feinster Partikel in die Atmosphäre. An diese als primäre Aerosole bezeichneten Staubteilchen dockt die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit an. In der Folge kann sich in kürzester Zeit dichter Nebel bilden. Aufgrund der verbreitet vorherrschenden Windstille kann diese Situation bis weit nach Mitternacht andauern. Die Feinstaubkonzentration dürfte in vielen Orten die höchsten Werte des ganzen Jahres erreichen.



Deutsche Feuerwehrverband: Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier
• Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
• Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
• Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
• Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
• Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken oder Hosentaschen.
• Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
• Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe. (red/PM)



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