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Nachricht vom 14.01.2020    

Grundstücke warten auf Bebauung – Bewerbungen noch möglich

Arbeiter und Baumaschinen haben ihr Werk so gut wie vollendet, so dass die 18 Grundstücke an der neuen Gebrüder-Grimm-Straße im Altenkirchener Stadtteil Honneroth bebaut werden können. Fünf Flächen sind bereits verkauft, für drei weitere liegen Bewerbungen vor.

Bereits fünf Baugrundstücke an der neuen Gebrüder-Grimm-Straße sind verkauft. (Foto: hak)

Altenkirchen. Schaffe, schaffe, Häusle baue: An der neuen Gebrüder-Grimm-Straße werden, nachdem sie zu beinahe 100 Prozent fertiggestellt worden ist, erneut Bagger & Co. in gar nicht allzu ferner Zukunft zum alltäglichen Bild gehören. Fünf der 18 neu geschaffenen Bauplätze im Altenkirchener Stadtteil Honneroth sind bereits von kommunalem in privates Eigentum übergegangen, für drei weitere haben sich laut Bert Kolb vom Grundstücks- und Gebäudemanagement der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld Bewerber gemeldet. Eine weitere Frist, ein Interesse am Kauf eines Areals kundzutun, endet am 1. März, wie Kolb darstellt. Der Quadratmeterpreis (voll erschlossen) beträgt 95 Euro. Die Parzellen schwanken in der Größe zwischen rund 500 und rund 1100 Quadratmetern.

Vergabekriterien festgelegt
Grundlage für den Verkauf bilden Vergabekriterien, die in ein Punktesystem münden: Ehepaare, eingetragene Lebensgemeinschaften, eheähnliche Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende erhalten 10 Punkte; für jeden im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten schwerbehinderten/pflegebedürftigen Menschen gibt es 10 Punkte (die Schwerbehinderung ist nachzuweisen); für im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldete kindergeldberechtige Kinder, die auch künftig mit dem Käufer eine Hausgemeinschaft bilden, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden 10 Punkte angerechnet; zur Förderung junger Familien (auch Alleinerziehende) und Lebensgemeinschaften erhalten die Bewerber, die jünger als 40 Jahre alt sind, 5 Punkte.

Auch das Los kann entscheiden
"Die Bewerber haben in der Reihenfolge der erreichten Punktzahl das Grundstückswahlrecht", verdeutlicht Kolb. Bei Gleichstand entscheide das Los. "Die Auslosung erfolgt durch die Verwaltung in Anwesenheit des Stadtbürgermeisters und seiner Beigeordneten. Die Bewerber werden ebenfalls eingeladen", ergänzt er und weist daraufhin, dass jeder Interessent bereits in seiner Absichtserklärung eine konkrete Wunschparzelle als auch eine Alternative benennen soll. Grundsätzlich könne sich jeder, der älter als 18 Jahre ist, um einen Bauplatz bewerben.




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Eng gefasste Bedingungen
Um Spekulationen vorzubeugen, hat die Stadt weitere eng gefasste Bedingungen formuliert. "Der Kaufvertrag ist baldmöglichst zu beurkunden, spätestens jedoch fünf Monate nach der Grundstücksvergabe", führt Kolb zusätzlich aus. Komme jedoch nach der Vergabe des Platzes und dem definierten Zeitraum kein notarieller Termin zustande, werde das Grundstück neu vergeben. Der Stadtbürgermeister entscheide in einem solchen Fall über die Vergabe, wobei derjenige Bewerber den Zuschlag erhalte, "der nach den Vergabekriterien als nächstes zu berücksichtigen ist". Zudem verpflichtet sich der Käufer eines Grundstückes zur Eigennutzung. "Das zu errichtende Wohnhaus ist unmittelbar nach Bezugsfertigkeit zu beziehen, und der Erwerber muss mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen den Hauptwohnsitz darin behalten", erläutert Kolb eine weitere Spielregel und ergänzt: "Der Verkauf des unbebauten, aber auch des bebauten Grundstückes sowie eine Vermietung des errichteten Wohnbauobjektes vor Ablauf der fünfjährigen Eigennutzungsverpflichtung bedarf mit Ausnahme der Errichtung einer untergeordneten Anliegerwohnung - sie muss kleiner als 40 Prozent der Gesamtwohn- und Nutzfläche sein - der Zustimmung der Stadt Altenkirchen." Das Okay werde nicht verweigert, sofern wichtige persönliche Gründe vorgetragen und, falls gefordert, nachgewiesen werden. Sollten nach der Zuteilung nicht alle Grundstücke verkauft worden sein, entscheidet der Stadtrat, an wen die Parzelle(n) veräußert wird. Die Stadt behalte es sich vor, in begründeten Ausnahmefällen abweichend von den Vergabekriterien zu entscheiden. (hak)

Interessensbekundungen sind zu richten an: Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld FG 3.6, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen; per Mail an (nur pdf-Format): GuG@vg-altenkirchen.de oder bert.kolb@vg-altenkirchen.de


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