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Nachricht vom 29.01.2020    

Landrat zu Kreisfeuerwehrinspekteur: Ehrenamt ist die Regel

Die Berichterstattung der letzten Tage rund um die Neubesetzung der Position des Kreisfeuerwehrinspekteurs (KFI) im Kreis Altenkirchen nimmt Landrat Dr. Peter Enders zum Anlass für eine Stellungnahme. Darin macht er unter anderem deutlich, dass die Frage der Haupt- oder Ehrenamtlichkeit des KFI Ende 2019 zunächst vom Kreisausschuss am 9. Dezember und dann vom Kreistag am 16. Dezember beantwortet wurde.

(Symbolbild: Archiv)

Altenkirchen/Kreisgebiet. „Die Entscheidungen in dieser Frage fielen einstimmig, daher macht es keinen Sinn, diese Diskussion über die Medien wieder aufzunehmen. Es gab als Teil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes eine achtseitige Ausarbeitung zur Frage der Haupt- oder Ehrenamtlichkeit und viele Diskussionen innerhalb der Kreistagsfraktionen. Das Ergebnis setzt die Verwaltung um“, so Enders.

Bereits Ende Oktober 2019 habe es ein Gespräch des Landrates mit den beiden stellvertretenden Kreisfeuerwehrinspekteuren Matthias Theis und Ralf Schwarzbach sowie dem zuständigen Abteilungsleiter Peter Deipenbrock gegeben, in dem darüber informiert wurde, dass sich schon damals keine Kreistagsmehrheit für eine Hauptamtlichkeit abzeichnete. Das Ergebnis der Kreistagsabstimmung wurde ihnen dann nach Weihnachtsfeiertagen und Jahreswechsel in einem Gespräch am 8. Januar in der Kreisverwaltung dargestellt. Der Bitte um Entpflichtung als kommissarischer KFI von Matthias Theis, die die Kreisverwaltung am 14. Januar erhielt, wurde zeitgemäß – wenn auch mit einem urlaubs- und krankheitsbedingten Verzug von wenigen Tagen – entsprochen. Theis bleibt wie bisher neben Schwarzbach stellvertretender KFI. Beide werden in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von den zuständigen Sachbearbeitern der Kreisverwaltung administrativ und organisatorisch unterstützt.

Ehrenamtlichkeit die Regel bei KFI-Besetzung
Landrat Enders weist auch darauf hin, dass in fast allen anderen Landkreisen von Rheinland-Pfalz die Ehrenamtlichkeit die Regel bei der KFI-Besetzung sei. Es gebe wenige Ausnahmen wie den Rhein-Lahn-Kreis, die unmittelbaren Nachbarkreise Neuwied und Westerwald beispielsweise planten weiter ehrenamtlich mit entsprechender Verwaltungsunterstützung. Eine schlüssige Argumentation für die Hauptamtlichkeit liege trotz ausdrücklicher Aufforderung an Theis, eine solche detailliert mit konkretem Zeitaufwand und ausführlicher Aufgabenbeschreibung auszuarbeiten, nicht vor. Die lange Vakanz der KFI-Position rühre nicht nur aus den Kommunalwahlen und dem Wechsel an der Spitze des Kreishauses, sondern eben auch aus der Diskussion über Haupt- oder Ehrenamt, die aber nun entschieden sei.




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„Wir haben mit Matthias Theis und Ralf Schwarzbach zwei ernannte Stellvertreter, die Ehrenbeamte des Kreises AItenkirchen sind und ihre Funktion mit großem Engagement ausführen und ihr Fachwissen einbringen. Damit ist die Feuerwehr im Kreis nicht führungslos und es besteht kein Anlass zur Unruhe. Ein neuer KFI wird nicht durch die Verwaltung bestimmt, sondern durch die Wehrleiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehren gewählt und dann vom Landrat ernannt. Hierzu gibt es derzeit Gespräche und die Möglichkeit für alle Akteure, sich mit Vorschlägen einzubringen“, sagt Enders. Er sei zuversichtlich, dass mit Unterstützung der Wehrleiter bald eine ehrenamtliche Lösung gefunden werde, mit der alle Beteiligten leben können. Der künftige KFI werde sich bei administrativen und organisatorischen Arbeiten über das bisherige Maß hinaus auf die Unterstützung der Verwaltung verlassen können, um seinen ehrenamtlichen Aufgaben gerecht werden zu können. (PM)

Lesen Sie auch:
Kreisfeuerwehrinspekteur: Kreisfeuerwehrverband bezieht Position


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