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Nachricht vom 03.02.2020    

Hauskauf: Energieschleuder oder Schnäppchen?

Der Verlust von Heizenergie durch schlechte Wände, ein undichtes Dach oder ein ineffizientes Heizsystem kostet dauerhaft Geld. So kann manches „Schnäppchen“ über die Jahre gesehen in ungünstigem Licht dastehen.

Kreis Altenkirchen. Hausverkäufer sind verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Kaufinteressenten scheuen sich jedoch oft, dies einzufordern – manchmal aus Furcht, den Zuschlag für das Haus nicht zu bekommen.

Und auch wenn der Energieausweis vorliegt, ist die Interpretation der Daten nicht immer leicht: Verbrauchsausweise mitteln den Verbrauch der letzten drei Jahre – und der hängt von den Gewohnheiten der Bewohner ab. Bedarfsausweise zeigen den nutzerunabhängigen Heizenergiebedarf des Hauses. Der errechnete Bedarf fällt jedoch häufig zu hoch aus.
Energieausweise sind nach Ausstellung 10 Jahre gültig, daher kursieren Energieausweise nebeneinander, die hinsichtlich des Energieverbrauchs alte und neue Bewertungsmaßstäbe anlegen. In älteren Energieausweisen werden Werte von 150-200 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr im Ausweis noch im grünen Bereich angesiedelt - obwohl das nicht einem zukunftsfähigen energetischen Standard entspricht. Seit Mitte 2014 ausgestellte Ausweise geben dem Gebäude eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Werte von 100 bis 200 Kilowattstunden erreichen nur Effizienzklasse D oder E.



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In einem Mehrfamilienhaus gibt es nur einen Ausweis fürs gesamte Haus nicht jedoch für die einzelne Wohnung. Für den Energieverbrauch einer Wohnung spielt aber auch deren Lage eine wichtige Rolle, vor allem in schlechter gedämmten Häusern. Dach – und Erdgeschosswohnungen in Hausrandlage verbrauchen dann in der Regel bis zu 50 Prozent mehr Heizwärme als Wohnungen in der Hausmitte.

Der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale hilft nach Terminvereinbarung bei der Interpretation von Energieausweisen und bietet Hauskäufern eine persönliche Erstberatung zur Einschätzung des Modernisierungsbedarfs.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:

- In Betzdorf am Mittwoch, 4. März 2020 von 12.30 bis 16.15 Uhr im Rathaus Zimmer 1.05, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).

- In Altenkirchen am Donnerstag, den 26. März 2020 von 12 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850. (PM)



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