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Nachricht vom 04.02.2020    

Wissener BI „Rathausstraße“ begrüßt Einführung von wkB

Die Wissener Bürgerinitiative – Rathausstraße – begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, dass zukünftig nur noch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (wkB) erhoben werden dürfen. Damit werde nun landesweit endlich Gerechtigkeit beim Straßenausbau geschaffen, heißt es in einer Mitteilung der BI.

(Symbolbild: Pixabayy)

Wissen. Die Umstellung auf das wkB-System führe entgegen weit verbreiteter Behauptungen auch langfristig gesehen zu weitaus niedrigeren Belastungen, als es im Einmalbeitragsystem der Fall ist, teilt dazu die BI mit. Dies resultierte u. a. daraus, dass Anlieger einer klassifizierten Straße (Bundes, Landes- und Kreisstraßen) bis dato nicht an den Ausbaukosten einer Straße beteiligt wurden. Bislang haben diese Anlieger lediglich die Kosten der Nebenanlagen (z. B. Gehwege) mitgetragen. Dies ändert sich mit dem Systemwechsel. Die Kosten werden zukünftig gerechter verteilt.

Durch die kontroversen Diskussionen der letzten Wochen und Monate sind wkB gerade in Wissen zum Reizthema geworden. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative Wissen Rathausstraße, Björn Willmeroth, meint dazu: „Wenn bislang behauptet wurde, wkB seien ein ungerechtes Abrechnungsmodell, dann müssen die Kritiker sich nun der neuen Vorgabe aus Mainz beugen.“

Klares Zeichen des Stadtrats
Das Megaprojekt „Rathausstraße“ nun noch im Einmalbeitragsystem anzupacken, ist für die BI undenkbar. In Kenntnis der neuen Gegebenheiten und Vorgaben aus Mainz müsse der Stadtrat am 10. Februar nun ein klares Zeichen setzen. Eine Grundsatzentscheidung, wie zukünftig in Wissen gebaut wird, ist jedenfalls aufgrund des Vorstoßes aus Mainz im Grunde schon gefallen. „Der Stadtrat kann es nun richtig oder aber auch richtig falsch machen“, so der Vorsitzende der BI.

Fakt sei: Den Anliegern in der Eisen-, Hütten- und Rathausstraße können die hohen Einmalbelastungen überhaupt nicht mehr zugemutet werden. Es muss fortan im wkB ausgebaut werden. Alles andere wäre eine Farce. Die damaligen Ausschreibungen der Baumaßnahmen in der Eisen- und Hüttenstraße haben schockierende Zahlen offenbart. Dadurch und durch die Kostenschätzungen für den Ausbau der Rathausstraße habe man sich schließlich in Wissen gezwungen gesehen, das alternative Finanzierungsmodell auf den Plan zu rufen.

Nur durch Vielzahl von Beitragszahlern finanzierbar
Gerade die Baumaßnahme „Rathausstraße“ sei ein Beispiel dafür, weshalb man nicht im Einmalbeitragsystem abrechnen sollte, so die BI in ihrer Pressemitteilung. Die Fahrbahn war dort bislang noch nicht in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Lediglich das Kanalsystem sowie die Gas- und Wasserversorgungsleitungen sind zu erneuern. In der unteren Rathausstraße ist inzwischen das Ergebnis ans Licht gekommen. Dort sind die Ver- und Entsorgungsleitungen bereits erneuert worden. Der Fahrbahnbelag gleicht nach der Baumaßnahme nun einem Flickenteppich. „Es darf sich mit einer Kanalsanierung nicht gleich alles verselbstständigen“, meint dazu die BI und prangert damit die nun durch die Kanalsanierung erforderlich gewordene Erneuerung der Fahrbahn zulasten der Grundstückseigentümer in der Rathausstraße an. Die Straße sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen würden nicht nur von den Anliegern in der Rathausstraße genutzt, so die BI weiter. Der Ausbau der Rathausstraße, die zugleich die Zufahrtsstraße in etliche Wohnstraßen im angedachten Abrechnungsgebiet 5 darstellt, könne folglich nur durch eine Vielzahl von Beitragszahlern finanziert werden.

Bezüglich des weiteren Straßenausbaus in Wissen hat die BI Rathausstraße eine klare Meinung: Am 10. Februar 2020 ist ein Beschluss pro wkB unumgänglich. Der Systemwechsel solle schnell vollzogen werden. In Anbetracht der Verschuldung der Stadt Wissen dürfe man sich schließlich eine Förderung zur Umstellung auf das wkB-System nicht entgehen lassen. Als weiteren Schritt sollte nach Ansicht der BI zügig eine Satzung ausgearbeitet werden, die vom Verwaltungsgericht im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden kann. So bekomme man Rechtssicherheit und der Stadtrat bleibe handlungsfähig. Was die Belastung der Bürger betrifft, so solle man die Möglichkeit einer jährlichen Deckelung des wkB in Erwägung ziehen. Dass dies möglich ist, zeigen andere Kommunen in Rheinland-Pfalz.

Aufteilung in verschiedene Abrechnungsgebiete sinnvoll
Was die Aufteilung der Abrechnungsgebiete Stand jetzt betrifft, so weist die BI darauf hin, dass die Kanalsanierung und die dadurch verbundene Erneuerung der Rathausstraße ausschließlich zugunsten der Anlieger im angedachten städtischen Abrechnungsgebiet 5 erfolge. Die möglichen Abrechnungsgebiete „Altbel“, „Alserberg“, „Brückhöfe“ oder „Schönstein“ werden durch die Kanalsanierung in der Rathausstraße nicht tangiert. Unter Berücksichtigung dieses Aspekts mache nun auch die Aufteilung in die verschiedenen Abrechnungsgebiete einen Sinn, so die BI. Aufgrund der EU-Verordnung (Trennung von Schmutz- und Regenwasser) muss früher oder später ohnehin in jede Straße vorgestoßen werden. In Kenntnis dieses Umstands könne und dürfe sich also niemand benachteiligt fühlen.



Gewissheit, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des OVG Rheinland-Pfalz in Bezug auf die Aufteilung der jeweiligen Abrechnungsgebiete auch in Wissen Anwendung finden müssen, kann aber letztlich nur das Normenkontrollverfahren bringen.

Es sei ungerecht und würde wohl von einigen Anliegern als „persönlicher Angriff“ gewertet, wenn eine Verkehrsanlage wie die Rathausstraße teilweise im Einmalbeitragsystem und bei einer späteren Sanierung im Folgeverlauf ab „Im Kreuztal“ im wkB System angepackt wird. „Unvorstellbar und auch nicht vermittelbar“, so die Meinung der BI.

Nicht auf die Mieter umlegbar
Beruhigen möchte die BI an dieser Stelle alle Mieter. Weder wkB noch einmalige Straßenausbaubeiträge sind nach aktueller Rechtsprechung auf die Mieter umlegbar, aber: Hohe Belastung durch den Einmalbeitrag könnten schnell dazu führen, dass Vermieter neue Einnahmen generieren müssen. Als Folge sieht die BI eine Anhebung der Mieten. Dies kann sicherlich mit einem wkB vermieden werden, da die finanzielle Belastung für die Grundeigentümer moderat ausfällt.

Die BI weist ferner alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass es sich bei der im Umlauf befindlichen Aussage hinsichtlich Verschonung einer gesamten Straßenseite der Rathausstraße um ein Gerücht handelt. Der Stadtrat setzt die Verschonungsregelungen fest und regelt solche Dinge über die noch zu erlassende Satzung. Alle anderen Aussagen hierzu seien reine Spekulation und dienten lediglich der Stimmungsmache durch die Kritiker des wkB-Systems.

Durch die Einführung des wiederkehrenden Beitrags Schmutzwasser könne man erfreulicherweise auf bereits in diesem Zusammenhang ermittelte, aktuelle Grundstücksberechnungen (Größe, Geschossflächenzahl etc.) zurückgreifen, stellt die BI fest. Die Erkenntnisse der Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner und die damit verbundenen Kosten seien ebenfalls nicht umsonst gewesen. Das vom Bund der Steuerzahler angeführte Argument, die Einführung der wkB gehe mit einem extrem hohen Kosten- und Verwaltungsaufwand einher, treffe aufgrund der bereits erfolgten Vorarbeit damit auf Wissen nicht mehr zu.

Wissens Anfang vom Ende
Ein Straßenausbau im Einmalbeitragsystem könnte – gerade in der Rathausstraße – sehr schnell Nutzungsänderungen nach sich ziehen. Eigentümer wären dann gezwungen, neue und höhere Einnahmen zu generieren. Nichts liege dabei näher, als die vorhandenen Gewerbeflächen einer Wohnraumnutzung zuzuführen. Wohnungen lassen sich heutzutage nun mal weitaus besser und lukrativer vermieten, als Gewerbeflächen, so die BI. „Wenn eine solche Entwicklung eintritt, wird die geplante Flaniermeile in der Rathausstraße sich letztlich als „Blamiermeile“ entpuppen“, meint dazu der Vorsitzende der BI. Die Konsequenzen einer Fehlentscheidung mit einer Fehlentwicklung dürfen nicht einfach ausgeblendet werden.

Damit genau das nicht eintritt, appelliert die BI abschließend an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wissen: „Sie müssen Herrn Stadtbürgermeister Neuhoff vertrauen, ihn unterstützen und nicht länger kritisieren.“ Es sei hinlänglich bekannt, dass man an seinen Taten gemessen werde. Dafür müsse man jemandem aber auch erst einmal eine Möglichkeit geben. Durch die neue richtungsweisende Vorgabe aus Mainz dürften sich nun auch die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht mehr dem Systemwechsel verschließen. Gerade im Hinblick darauf, dass genau diese beiden Fraktionen im Landtag maßgeblich für die flächendeckende Einführung der wkB in Rheinland-Pfalz die Mitverantwortung tragen, müsse von diesen beiden Fraktionen im Stadtrat Wissen nun auch Unterstützung kommen. Beide Fraktionen scheinen bislang zu vergessen, dass sie selbst erst gar keinen Bürgermeisterkandidaten zur Wahl aufgestellt hatten.

Abschließend erklärt die BI, dass es niemals zu Protesten gegen die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge gekommen wäre, hätte man nicht gerade auch das Großprojekt Rathausstraße vor der Brust. Der Stadtrat sollte daher geschlossen für das Wohl der Bürger entscheiden. Für die Berücksichtigung der Interessen einer kleinen Gruppe wkB-Kritiker bleibt insbesondere nach der neuen Vorgabe aus Mainz somit kein Raum. (PM)


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