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Nachricht vom 07.02.2020    

Smart Meter, nicht smart für Alle

INFORMATION | Die Erfassung und Übermittlung des Stromverbrauchs wird digital. Nach jahrelanger Vorbereitung beginnt jetzt der Pflichteinbau der neuen Smart Meter. Für Haushalte mit hohem Stromverbrauch ist die Umrüstung auf die neuen Smart Meter verpflichtend, in absehbarer Zukunft gilt dies auch für Haushalte mit eigener Stromerzeugung beziehungsweise Speicherung. Bei allen anderen Haushalten entscheidet der Messstellenbetreiber über den Einbau. Kunden können sich nicht dagegen wehren. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sieht dies kritisch.

Koblenz. „Es ist zu befürchten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zum Teil auf Zusatzkosten sitzen bleiben“, so Max Müller, Fachberater Energierecht bei der Verbraucherzentrale. „Für die Smart Meter werden Betriebskosten von bis zu 130 Euro jährlich fällig. Diese darf der Messstellenbetreiber den Haushalten in Rechnung stellen.“ Der Messstellenbetreiber ist in der Regel auch der regionale Netzbetreiber, nicht der Energieversorger. Ihm gehört der alte Zähler. Die Kosten für den Betrieb des Zählers waren bisher in der Stromrechnung enthalten. Rechnet der Messstellenbetreiber den neuen Zähler künftig selbst ab, so muss der Betrag für die Nutzung des alten Zählers auf der Stromrechnung entfallen.

„Erste Verbraucher berichten davon, dass die gestiegenen Kosten zusätzlich zu den bereits laufenden Energiekosten in Rechnung gestellt werden“, so Müller. „Wer die zusätzlichen Kosten letztlich zu tragen hat, hängt vom Vertrag mit dem Energieversorger ab. Oft findet sich darin eine Regelung, dass die Kosten des Messstellenbetriebs im Preis enthalten sind.“ Eine zusätzliche Belastung der Kunden hält die Verbraucherzentrale in diesen Fällen für unrechtmäßig.

Hintergrund:
Ein Smart Meter ist ein moderner Stromzähler, der mit einer Kommunikationseinheit zur Datenübermittlung, einem Gateway, verbunden ist.




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Voraussetzung für die Markteinführung, den sogenannten „Rollout“, war, dass mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller ein Sicherheitszertifikat der Bundesanstalt für Sicherheit in der Informationstechnologie für ihr Gateway erhalten. Das ist seit Dezember 2019 der Fall.

Fragen rund um Smart Meter, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantwortet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale persönlich in Koblenz. Die Beratung findet alle 14 Tage mittwochs in der Beratungsstelle Koblenz, Entenpfuhl 37, 56068 Koblenz statt und kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich, unter Telefon 0261/12727, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.

Ein Einstieg in die Rechtslage kann am Servicetelefon Energierecht telefonisch 0800 60 75 500 (kostenlos) vermittelt werden. Eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen für 20 Euro nach postalischer Einsendung an die Verbraucherzentrale in Mainz wird ebenfalls im Bereich Energie angeboten.

Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in der Beratungsstelle Hachenburg nach Terminvereinbarung für 5 Euro. (VZ-RLP)


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