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Nachricht vom 21.02.2020    

Vortrag: Gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

Jeder will über sein Leben selbst bestimmen. Doch was geschieht, wenn man durch Behinderung oder Krankheit nicht mehr dazu in der Lage ist? Auch im Alter ist es nicht jedem vergönnt, alle persönlichen Angelegenheiten selbstständig zu veranlassen.

(Als Betreuer oder Bevollmächtigter gilt es, sich an dem Willen des Betroffenen zu orientieren Foto: Sebastian Rosenberg)

Altenkirchen. Wenn man nicht vorsorglich einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilt hat, bleibt oft nur eine Betreuerbestellung durch das Amtsgericht. Aber was heißt das genau? Wer kann gesetzlicher Betreuer werden? Welche Befugnisse hat ein Betreuer und wie wird dieser kontrolliert?

Wann ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll und was ist dabei zu beachten? Was ist zu tun, wenn ich bereits zum Betreuer eines Angehörigen bestellt worden bin, oder ich mich für gesetzliche Betreuung als Ehrenamt interessiere?

Diese und weitere Fragen werden am Donnerstag, den 12. März 2020, um 18.30 Uhr im Lehrsaal des DRK-Zentrums in Altenkirchen, Kölner Straße 97, 57610 Altenkirchen beantwortet. Den Anwesenden werden die notwenigen Informationen vermittelt und entsprechendes Material ausgehändigt.



Referieren wird der Diplom-Sozialpädagoge Roland Günter, Leiter des Betreuungsvereines des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Altenkirchen e. V. Eine Anmeldung ist für die kostenfreie Veranstaltung nicht notwendig. Alle am Thema Interessierten sind herzlich dazu eingeladen. Sollte vorab Informationsbedarf bestehen, stehen die Mitarbeiter des DRK-Betreuungsvereines gerne telefonisch (Tel. 02681-800647) zur Verfügung. (PM)


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