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Nachricht vom 03.03.2020    

ADD verfügt landesweites Sammlungsverbot gegen DEKUNA

Wegen Fortführung verbotener Spendensammlungen mehrerer Vereine durch Abbuchung wiederkehrender Förderbeiträge hat die ADD dem Verein DEKUNA e.V. mit Sitz im hessischen Staufenberg die Fortsetzung von Spendensammlungen und deren Bankeinzüge in Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die landesweite Verfügung der ADD einlegen.

Symbolfoto

Region. Anlass für das sofort vollziehbare Sammlungsverbot waren mehrere Hinweise aus der rheinland-pfälzischen Bevölkerung, dass DEKUNA e.V. wiederholt Spendenabbuchungen der Vereine Organisation für Notleidende Kinder e.V. – „ONK“ und Deutsche Gesellschaft Tiere & Natur e.V. fortführt, obwohl diese Vereine landesweit keine Spendensammlungen mehr durchführen dürfen. Alle drei Vereine werden mit Vereins- beziehungsweise Geschäftssitz in Staufenberg / Hessen geführt.

Die sammlungsrechtlichen Überprüfungen erfolgten unter anderem wegen dem Eintrag in der Vereinssatzung, dass für Fremdfirmen, Mitgliedergewinnung und Mitgliederverwaltung bis zu 85 Prozent der Mitgliedsbeiträge verwendet werden dürfen.



Die ADD bittet die Bevölkerung um Mitteilung, wenn weiterhin Spendenabbuchungen und Beitragseinzüge für eine Fördermitgliedschaft durch DEKUNA erfolgen.

Spendentipp der ADD: Allgemein empfiehlt die Spendenaufsicht der ADD regelmäßig die Kontoauszüge, insbesondere auch bei älteren Familienmitgliedern, auf berechtigte Spenden- und Beitragseinzüge hin zu überprüfen. (PM)


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