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Nachricht vom 04.03.2020    

Altenkirchener Baugebiet bekommt keine Radfahrstreifen

Jetzt herrscht Klarheit: Die Straßen im Altenkirchener Baugebiet "Auf dem Steinchen" werden nach der Sanierung keine Radfahrstreifen haben. Ebenfalls wird auf die Ausweisung von Einbahnstraßen verzichtet.

Im Lohmühlenweg und in der Straße Auf dem Steinchen werden sich Auto- und Radfahrer gemeinsam die Fahrbahn teilen. (Foto: hak)

Altenkirchen. Das wird eine große Baustelle, wenn die Straßen im Altenkirchener Baugebiet "Auf dem Steinchen" saniert werden. Die Grundzüge der Planung für den Ausbau waren in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13. November des zurückliegenden Jahres präsentiert worden, in seiner jüngsten Zusammenkunft legte das Gremium mit dem ebenfalls tagenden Umwelt- und Bauausschuss am Dienstagabend (3. März) einstimmig und final das endgültige Aussehen der Straßen fest. Die vor dreieinhalb Monaten ins Spiel gebrachten Varianten wurden verworfen. Radfahrstreifen werden nicht angelegt, Einbahnstraßen nicht ausgewiesen.

Geringe Zahl an Radfahrern
Es bleibt also dabei: Die Straßenbreiten variieren zwischen zehn und drei Metern. Je nach Breite und Verkehrsbedeutung erhalten sie ein- oder beiderseitige Mehrzweckstreifen mit Parkmöglichkeiten und Pflanzbeeten, wie es die Planer von Planeo Ingenieure GmbH aus Hachenburg angedacht haben. Sie kommen in der Bewertung der Anregung in Sachen Radfahrstreifen zu dem Schluss, dass "wir aufgrund der vergleichsweise geringen Verkehrsbelastung, der aktuell geringen Zahl an Radfahrern, der nach unserer Ansicht notwendigen Parkplatzeinrichtungen und des großen Längsgefälles im ,Lohmühlenweg' die Radfahrer auf der Fahrbahn gleichberechtigt mitzuführen, favorisieren". Weiter führte Planeo aus: "Aus verkehrstechnischer und gestalterischer Sicht bildet keine der aufgezeigten Varianten (Anmerkung: Planeo hatte für die unterschiedlichen Straßenbreiten Querschnitte mit Radfahrstreifen vorgelegt) einen vergleichbar ausgewogenen Querschnitt, wie die von uns vorgestellte Verkehrsraumaufteilung. Die subjektive Einschätzung bei unseren Ortsterminen lässt aktuell eher auf eine geringe bis sehr geringe Anzahl an Radfahrern schließen."



ERA dient als Grundlage
Als eine Grundlage für die Darlegung diente Planeo die "Empfehlung für Radverkehrsanlagen" (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Sie legt dar, "die Radfahrer bis zu einer Verkehrsdichte von 400 Kfz pro Stunde auf der Fahrbahn mitzuführen. Auch wenn keine Verkehrszählung vorliegt, können wir aus den Beobachtungen vor Ort mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass mehr als 400 Kfz pro Stunde die Straßen ,Auf dem Steinchen' und ,Lohmühlenweg' befahren". Gemäß der Straßenverkehrsordnung müsse der Radfahrer bei einer getrennten Radwegeführung den Radweg benutzen. Eine Nutzung der Fahrbahn stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Planeo ergänzt: "Bei längsparkenden Fahrzeugen ist ein Mindestabstand zwischen Parkplatzfläche und Radweg von 50, besser 75 Zentimetern, einzuhalten. Aufgrund der Mindestbreiten für Fahrbahnen, Parkplätze und Radwege ist ein beidseitiger Radweg mit je einer getrennt geführten Richtungsfahrbahn in einem zehn Meter breiten Verkehrsraum nicht darstellbar. In den beiden Straßen ,Auf dem Steinchen' und ,Lohmühlenweg' ist eine Katasterbreite von zehn Metern nicht durchgängig vorhanden."

Kein gemeinsamer Geh- und Radweg
Planeo bedient sich wieder der ERA, die empfiehlt, auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu verzichten, wenn eine Gradienten-Längsneigung von mehr als drei Prozent trassiert werden müsse. Diese Längsneigung werde im ,Lohmühlenweg' deutlich überschritten. Auch bei einer dichten Abfolge von Zugängen und Zufahrten solle auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg verzichtet werden. "Auch dieses Kriterium sehen wir in beiden Straßen als erfüllt an. Sollte ein gemeinsamer Geh- und Radweg geplant werden, sind hierfür mindestens 2,50, besser 3 Meter Breite, vorzusehen." (hak)


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