Rechtssicherheit für verkaufsoffene Sonntage
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) im Bezirk Koblenz lässt nicht locker: Sie fordert gebetsmühlenartig Rechtssicherheit für verkaufsoffene Sonntage sowie die Möglichkeit, an einem Sonntag im Dezember (Advent) die Geschäfte öffnen zu dürfen. Bei einem Treffen in Wissen wurde das Ansinnen erneut diskutiert.
Wissen. Das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz legt fest: An vier Sonntagen im Jahr dürfen in Kommunen Geschäfte geöffnet werden. Ausnahmen bilden die Adventssonntage im Dezember sowie Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie Sonntage, auf die ein Feiertag fällt. Darüber hinaus muss jeweils ein Anlass wie Kirmes oder Jahrmarkt gegeben sein. Bei einem Treffen in Wissen auf Initiative der Regionalgeschäftsstelle Altenkirchen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz wurden nicht nur die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich abgefassten Vorschriften kritisiert, sondern auch eine in Augen der IHK fehlende Rechtssicherheit angemahnt.
Es gelten Bedingungen
Tanja Gille, Referentin für den Handel der IHK Koblenz, stellte die Grundlagen für die Gewährung von maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr und die damit verknüpften Bedingungen vor. Explizit verwies sie auf Forderungen seitens des Gesetzgebers, die erfüllt sein müssen: Ein Anlass muss gegeben sein. Es müssen deutlich mehr Menschen als an einem normalen Verkaufstag erwartet werden. Es muss ein räumlicher Bezug vorhanden sein. "Diese Vorgaben bereiten uns Bauchschmerzen. Wir brauchen Rechtssicherheit", forderte sie, das Ladenöffnungsgesetz müsse novelliert, der Interpretationsspielraum abgeschafft werden. Als Beispiele führte sie kurzfristig abgesagte Shopping-Möglichkeiten an Sonntag in Bad Kreuznach und Andernach an. Zudem berichtete Gille von einer Blitzumfrage im Dezember 2019, bei der die meisten der 400 befragten Betriebe mitgeteilt hätten, dass sie nicht mehr als vier verkaufsoffene Sonntage wünschten.
Mehr Chancen nach der Wahl?
Landrat Dr. Peter Enders berichtete aus seiner Zeit als Landtagsabgeordneter, in der er sich über 20 Jahre lang immer wieder mit diesem Thema beschäftigt habe. Auch für ihn gilt, dass die heimischen Geschäfte gestärkt werden müssen, zumal inzwischen viele Käufe über das Internet abgewickelt werden. Aber und das machte er sehr deutlich: "Im jetzigen Landtag und damit bis zum Ende der Wahlperiode im Mai 2021 gibt es keine Mehrheit, etwas zu ändern. Nach der Wahl ist es ein besserer Zeitraum, Dinge zu ändern." Enders forderte Ruhe und Gelassenheit sowie vernünftige Gespräche - auch mit den Lobbyisten - ein." Es muss der Reset-Knopf gedrückt werden, um einen Konsens zu erzielen."
Höherrangige Prinzipien
"Ich weiß, wie wichtig verkaufsoffene Sonntage sind", meinte MdL Heijo Höfer (SPD) und blickte auf seine lange Zeit als Bürgermeister der Stadt und Verbandsgemeinde Altenkirchen zurück. Er erinnerte sich an Protestbriefe von Kirchen- und Gewerkschaftsvertretern, die geprüft und dann abschlägig beschieden worden seien. Für ihn ist die Forderung nach Öffnung an einem Sonntag im Dezember ein "politisches Ziel", das derzeit, so ergab seine Rundfrage im Landtag, nicht realisierbar sei. "Rechtlich relativ klar" sei der "Anlassbezug", der zunächst aus dem Gesetz herausgenommen wurde, als Folge dessen gegen höherrangige Prinzipien verstoßen habe. "Deshalb wird der Anlass wieder geprüft", erläuterte Höfer, jede Verwaltung müsse nach dem arbeiten, was im Gesetz vorgeben ist. Seines Wissens nach habe es in Altenkirchen nie Probleme nach der Zustimmung zu verkaufsoffenen Sonntagen gegeben.
Sondersituation im Kreis
Schließlich verschob sich die Diskussion wieder in Richtung Vor-Weihnachtszeit. MdL Jessica Weller (CDU) sprach von einer "Sondersituation", die der Kreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz einnehme. "Wir sind so nahe an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen. In Köln beispielsweise sind alle Adventssonntage verkaufsoffen. Wir machen uns das Leben schwer und haben andere Probleme als in der Mitte von Rheinland-Pfalz". Britta Bay, zweite Vorsitzende des Treffpunkts Wissen und Gastgeberin im Hause von "Büroboss Hoffmann", erinnerte an Probleme in den zurückliegenden drei Jahren, überhaupt was an den ersten Adventswochenenden organisiert bekommen zu haben. "Wir brauchen den Adventssonntag im Dezember", bezog Volker Hammer als Beiratsmitglied der IHK-Geschäftsstelle Altenkirchen klar Stellung, "wir können im Advent den Umsatz nicht aufholen, der uns an diesem speziellen Sonntag verlorengeht." Auch er sprach sich für lediglich vier Sonntage pro Jahr aus, an denen Geschäfte geöffnet sein dürfen. Oliver Rohrbach, Geschäftsführer der IHK-Regionalgeschäftsstelle in der Kreisstadt, machte eine einfache Rechnung auf: "Umsätze an Dezember-Sonntagen füllen die Kasse und garantieren, dass das Geschäft auch im nächsten Jahr noch am Markt ist. Und sie sichern Arbeitsplätze." (hak)
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