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Nachricht vom 07.03.2020    

Masern-Verdachtsfall im Kreis: Kontaktpersonen sollen sich melden

Das Gesundheitsamt des Kreises Altenkirchen informiert aktuell über den hochgradigen Verdacht eines Masernfalls in der Kreisstadt: Ein Kind, das an einem Gottesdienst der evangelischen Baptisten-Gemeinde Altenkirchen am 1. März teilgenommen hat, steht im hochgradigen Verdacht, an Masern erkrankt zu sein.

(Symbolbild: Archiv)

Altenkirchen. Das Gesundheitsamt konnte im Nachgang bereits etliche Teilnehmer dieses Gottesdienstes untersuchen, fordert allerdings diejenigen Teilnehmer, bei denen dies noch nicht geschehen ist und bei denen es keinen klaren Impfstatus gibt, auf, ab Montag (9. März) vorsorglich der Schule bzw. dem Arbeitsplatz fernzubleiben und sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen (Tel.: 02681- 812739).

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang auf die seit dem 1. März geltende Impfpflicht hin: Das Gesetz sieht vor, dass Eltern vor Aufnahme ihres Kindes in eine Kindertagesstätte (Kita) oder Schule belegen müssen, dass das Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist. Auch Beschäftigte solcher Einrichtungen müssen den Impfschutz nachweisen. Neben Schulen und Kitas gehören auch medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen, ambulante Pflegedienste oder Krankenhäuser dazu. Hier müssen Beschäftigte ab März 2020 auch geimpft sein oder ihre Immunität beweisen. Tagesmütter sowie Bewohner und Mitarbeitende in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften betrifft der Impfnachweis ebenfalls. Die genannten Regelungen gelten nur für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. (PM)



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UPDATE 11. MÄRZ: Masernverdacht in Altenkirchen nicht bestätigt


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