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Nachricht vom 22.03.2020    

Coronavirus im AK-Land: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Von Regina Morkramer

Das Coronavirus hat den Kreis Altenkirchen längst im Griff: Am Dienstag, 10. März, war bekannt geworden, dass ein Mitarbeiter der Firma Schäfer-Shop in Betzdorf an Covid-19 erkrankt ist, seitdem kommen fast täglich neue Fälle hinzu. Damit wächst die Unsicherheit in der Bevölkerung.

(Foto: Gerd Altmann/Pixabay)

Kreis Altenkirchen. Wir beantworten deswegen die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona im AK-Land und bieten einen regelmäßig aktualisierten Überblick über bestätigte Fälle und Neuinfizierungen.

Wie viele bestätigte Fälle gibt es aktuell im Westerwald?



Aufgrund der Vielzahl der zu entnehmenden und auszuwertenden Proben durch die Behörden kann es derzeit einige Tage dauern, bis bei Verdachtsfällen ein Ergebnis über eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus vorliegt.

Wie sollte ich mich bei dem Verdacht auf eine Erkrankung verhalten?
Wer Kontakt zu einer Person hatte, bei der das Coronavirus nachgewiesen wurde, und die typischen Symptome wie Husten, Fieber oder Atemschwierigkeiten aufweist, meldet sich zunächst telefonisch bei seinem Hausarzt oder rund um die Uhr unter der Nummer der Kassenärztlichen Vereinigung 116 117. Auch das Kreisgesundheitsamt kann unter 02681-813838 angerufen werden. Mittlerweile sind in Altenkirchen und Kirchen jeweils eine Fieber-Ambulanz eingerichtet worden, um Hausärzte und Gesundheitsämter bei Tests auf das Coronavirus zu entlasten. Keinesfalls sollte man unabgesprochen die Hausarztpraxis oder die Notaufnahme aufsuchen und dort womöglich weitere Menschen mit einer Ansteckung gefährden. Meiden Sie zunächst weitgehend den Kontakt zu anderen Menschen, bis eine mögliche Erkrankung abgeklärt ist, um Infektionsketten gegebenenfalls so schnell wie möglich zu unterbrechen.

Wie ist das Vorgehen bei einer Erkrankung?
Bei einem Verdachtsfall auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Corona-Virus muss der behandelnde Arzt dies dem Kreisgesundheitsamt gemäß der Meldepflichtverordnung melden. Auch das Labor, das das neuartige Corona-Virus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Dabei müssen auch Name, Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person dem Gesundheitsamt gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren kann und die notwendigen Maßnahmen, beispielsweise die Isolierung des Patienten und die Ermittlung von Kontaktpersonen einleiten kann. Die Informationen zu dem jeweiligen Fall, werden im Gesundheitsamt namentlich erfasst und an die zuständigen Landesbehörden und von dort an das Robert-Koch-Institut übermittelt. Parallel dazu werden mögliche Kontaktpersonen ermittelt.



Sind die Krankenhäuser im Kreis auf Corona-Erkrankte vorbereitet?
Ein Ablaufplan wurde bereits vor Wochen bei den ersten Fällen von Corona in Deutschland auch an alle niedergelassenen Ärzte, Krankenhäuser, Bereitschaftsdienstzentralen und Leitstellen im Kreis Altenkirchen verteilt. Die Mediziner am DRK Krankenhaus Kirchen sehen sich laut Mitteilung gewappnet. Neben den hausinternen Hygieneregelungen habe das Robert-Koch-Institut vor geraumer Zeit Empfehlungen definiert, die schon vor Wochen im Haus publiziert wurden. Dazu verfügt das DRK Krankenhaus Kirchen über eine Isolierstation und ist Umgang mit ansteckenden Erkrankungen geübt. Hier wurden nun zudem 40 Corona-Plätze geschaffen, davon sind auf einer kompletten Intensivstation zehn Beatmungsplätze ausgewiesen. Auch im Krankenhaus in Altenkirchen wurden für Corona-Patienten vorsorglich abgetrennte Bereiche eingerichtet. Auf die stationäre Versorgung von Infizierten sei man gut vorbereitet, heißt es dort.

Was kann ich selbst tun, um das Risiko einer Ansteckung zu verringern?
Coronaviren werden von Mensch zu Mensch durch Speicheltröpfchen übertragen. Werden die Viren dann durch die Hände ins Gesicht oder die Schleimhäute gebracht, kann es zur Infektion kommen. Das Risiko einer Ansteckung sowie einer Verbreitung lässt sich bereits durch Vorsichtsmaßnahmen wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen und den Verzicht auf Händeschütteln deutlich senken. Um eine verheerende Ausbreitung des Virus wie in Italien zu verhindern, sollte der Kontakt zu anderen Menschen derzeit auf ein notwendiges Minimum begrenzt werden, das sehen auch die aktuellen Bestimmungen der Landesregierung so vor. Wer die Symptome einer Corona-Erkrankung aufweist, sollte zum Schutz seiner Mitmenschen erst recht auf Kontakt zu anderen verzichten. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es vom Zeitpunkt der Ansteckung 14 Tage dauern kann bis Krankheitszeichen auftreten.

Woher bekomme ich weitere Informationen?
Unter der Nummer 02681-813838 stehen die Experten des Gesundheitsamtes im Kreis Altenkirchen während der üblichen Dienstzeiten montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr für Fragen der Bevölkerung zur Verfügung. Das Gesundheitsamt bietet telefonische Beratungen für die gesamte Bevölkerung des Kreises an.
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus gibt es zudem jederzeit auf den Webseiten des Robert-Koch-Institutes und des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums. Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon eingerichtet, wo es ebenfalls Informationen gibt: 030 - 346 465 100.


Mehr dazu:   Coronavirus  
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