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Nachricht vom 26.03.2020    

Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen bei Verbraucherdarlehen

Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise werden dazu führen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können.

Bad Marienberg/Altenkirchen. Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund am 25. März beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats am Freitag 27. März und soll am 1. April 2020 in Kraft treten.

Die Sparkasse Westerwald-Sieg bietet ab sofort derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten an. Damit betroffene Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Sparkassenfilialen kommen müssen, wird den Sparkassenkunden ein einfacher Online-Weg angeboten, um eine solche Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umzusetzen. Selbstverständlich sind auch telefonische Beratungen durch die Kundenberater unserer Sparkasse möglich. (PM)



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