Werbung

Nachricht vom 29.03.2020    

Anträge für Überbrückungshilfen können heruntergeladen werden

Von Wolfgang Tischler

INFORMATION | Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für „Corona-Soforthilfen" insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbstständige können ab sofort beantragt werden. Bedingungen wurden gegenüber den Vorabinformationen entschärft. Download der Formulare bereits möglich.

Der Antrag kann ab sofort heruntergeladen werden. Kopie: Kuriere

Region. Liquiditätsrücklagen müssen entgegen den Vorabrichtlinien nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums nicht eingesetzt werden, ebenso kein Privatvermögen. Proteste hiergegen haben anscheinend Wirkung gezeigt. Auch wir berichteten.

Wer ist im Rahmen der Soforthilfe antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind, und ihre Tätigkeit von einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder einem Sitz der Geschäftsführung in Rheinland-Pfalz aus ausführen, bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben. Die durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die liquiden Mittel nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).

Nicht förderfähig sind: Unternehmen, die sich bereits vor dem 11. März 2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden, Unternehmen mit Unternehmenssitz außerhalb von Rheinland-Pfalz, Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalenten) sowie Einzelpersonen, die über einen anderweitigen Haupterwerb und damit weitere Einnahmen verfügen. Der Bezug von Leistungen nach dem ALG II innerhalb der letzten drei Monate vor dem 11. März 2020 schließt die Bewilligung der Soforthilfe für Soloselbstständige aus.

Förderung größerer Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten jedoch weniger als 30 Beschäftigen wird in Kürze zusätzlich eine Soforthilfe aus Mitteln des „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ angeboten werden, welche über die Hausbanken beantragt wird. Es handelt sich hierbei um ein Darlehensprogramm mit einem ergänzenden Zuschuss.



Wie hoch ist die Förderung im Rahmen der Soforthilfe?
Für die Soforthilfe gilt folgende Staffelung:
Einmalzahlung in Höhe von bis zu 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten (VZÄ)
Einmalzahlung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten (VZÄ)

Der Maximalbetrag der Förderung richtet sich nach dem durch die Corona-Krise verursachten und im Antrag geltend gemachten Liquiditätsengpass (oder entsprechendem Umsatzeinbruch), jedoch liegt die Höchstgrenze bei den oben genannten Beträgen.

Das Antragsformular und die Richtlinien für die Bundeshilfen für Unternehmen bis 10 Beschäftigte sind bereits online. Hier geht es zum Download.
woti


Mehr dazu:   Coronavirus  
Lokales: Wissen & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Wirtschaft


Digitale Ermittlungsarbeit aus dem Westerwald: Realistische Kriminaltechnik im neuen Simulator

Ein neues Projekt zwischen dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und der Binary Impact GmbH bringt kriminaltechnische ...

Transformationsprojekt in Herdorf: Neuer arbeit e.V. unterstützt Unternehmen im Wandel

Im Herdorfer Rathaus trafen sich Vertreter des neue arbeit e.V. Altenkirchen mit Stadtbürgermeister Uwe ...

Rhenser Mineralbrunnen meldet Insolvenz an

Der Rhenser Mineralbrunnen steht vor einer doppelten Herausforderung: Das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet, ...

158 Besucher beim Innovation Day: Elektro-Neuheiten im Autohaus Siegel

Beim Innovation Day im Autohaus Siegel drehte sich am 28. Februar 2026 vieles um neue elektrische Modelle. ...

Frisches Brot am 8. März vor dem Waeller 24/7 Store

ANZEIGE | Der Backes steht am 8. März 2026 wieder vor dem 24/7 Store von Waeller24 am Bahnhof in Au(Sieg) ...

Frühjahrsauktion am 7. März 2026 bei Philippi-Auktionen in Moschheim

ANZEIGE | Am 7. März 2026 lädt die Firma Philippi-Auktionen zu einer breit gefächerten Frühjahrsauktion ...

Weitere Artikel


Kolumne „Themenwechsel“: Der Grillwahn geht wieder los

Die Coronakrise ist allgegenwärtig, derzeit bleibt kein Bereich unseres Alltags davon unberührt. Jeden ...

Hotel Glockenspitze zu Corona-Krise: „Uns trifft das schwer“

Die überdimensionalen Laufschuhe, die die Fassade zieren, sind an den Nagel gehängt. Das Graffiti hat ...

Erste Mitfahrerbank in Pracht aufgestellt

Die erste Mitfahrerbank der Ortsgemeinde wurde in Pracht an der L 267 (Altenkirchener Straße) aufgestellt. ...

So wirkt sich die Corona-Krise auf das Leben unserer Leser aus

„Kita geschlossen, Regale in den Läden leer, man wird schief angeschaut, wenn man nur hustet“: Wir haben ...

BUND: #WirbleibenzuHause-Tipps

Die Corona-Pandemie stellt unser aller Alltagsleben auf den Kopf. Die Mitarbeiter/innen beim BUND – und ...

Buchtipp: „Ich mach dir Betonschuhe“ von Roberto Capitoni

Am Freitag (27. März) sollte der Koblenzer Comedian Roberto Capitoni mit zwei Kollegen bei der immer ...

Werbung