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Nachricht vom 08.07.2010    

Neuer Mietspiegel für für AK und WW ist in Kraft

Aktuelle Mietpreisübersicht des Kreises Altenkirchen wurde von Vermietern und Mietern anerkannt - Neue Gliederung beschlossen
Kreisgebiet/Betzdorf „Seit mehr als zehn Jahren stagnierende Mieten und gleichzeitig steigende Kosten. Wen wundert es, dass Anleger kaum noch in den Mietwohnungsbau investieren“, stellt der Vorsitzende des Haus- und Grundeigentümer-Vereins Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis, Rechtsanwalt Michael Schneider (Betzdorf), zu den Ergebnissen des neuen Mietspreisspiegels fest.

Kreis Altenkirchen. Das aktuelle Mietpreisgefüge des Landkreises wurde in einer Arbeitsgruppe unter Federführung der Kreisverwaltung Altenkirchen ermittelt. Auch alle Verbandsgemeinden wirkten in der Arbeitsgruppe mit. Die Mietentabelle wurde aktuell von den beiden wohnungswirtschaftlichen Verbänden, dem Mieterbund Mittelrhein und dem Haus- und Grundeigentümerverein im Kreise Altenkirchen und Westerwaldkreis anerkannt.
Die neue Mietentabelle des Kreises Altenkirchen macht deutlich, dass die Mieten stagnieren. "Damit wird für Hauseigentümer die Rendite immer geringer. Die Mieten steigen viel langsamer als die Lebenshaltungskosten oder die Kosten für Instandhaltungen", meint Vorstandsmitglied Hans-Peter Halft aus Alsdorf. Der Verein betrachte mit Sorge, dass es daneben immer schwieriger werde, zahlungsfähige Mieter zu finden. Zur sinkenden Renditen komme nämlich oft noch Ärger mit zahlungsunwilligen Mietern hinzu. "Einziges Gegenmittel ist die vom Landesverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz angebotene Bonitätsprüfung. Nur so kann man sich vor Mietnomaden schützen", betont Vereinschef Michael Schneider.
Ziel des Mietspiegels ist es, eine gerechte Miete zu finden. Er ist Orientierungshilfe für Vermieter und Mieter und macht das Marktgeschehen transparent. "Die Mietentabelle gilt nur für die Vermietung von Wohnraum und nicht bei Gewerberäumen. Sie ist Begründungsmittel bei Mieterhöhungsverlangen, aber auch ein Mittel, um unberechtigte Mieterhöhungen zurückzuweisen. Damit dient der Mietpreisspiegel Mietern und Vermietern gleichermaßen", erläutert Vereinsgeschäftsführer Wolfgang Märker (Daaden).

Höchster Richtwert: 6,10 Euro pro Quadratmeter
Der Mietspiegel unterscheidet zwischen verschiedenen Preiskategorien, die sich zum einen nach dem Baujahr der Wohnung, zum anderen nach der Ausstattung und Lage richten. Hier gibt es die Sparten einfach, mittel, gut und sehr gut. Aus der Kombination von Wohnungsqualität und Baujahr ergibt sich dann der Mietspiegelwert. So beträgt die in der Übersicht ablesbare Mietspanne bei Neubauwohnungen zwischen 5 Euro und 5,60 Euro pro Quadratmeter für gute Wohnqualität beziehungsweise zwischen 5,40 Euro und 6,10 Euro pro Quadratmeter bei sehr guter Wohnungsausstattung.




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Punktesystem überarbeitet
Das Punktesystem zur Bestimmung der Wohnqualität hat sich in den vergangenen Jahren grundsätzlich bewährt. Einige Merkmale wurden jedoch neu aufgenommen: So wird ein guter Medienzugang (DSL, TV) jetzt mit zwei Punkten positiv bewertet. Klargestellt wurde auch, was die Verbände unter dem Begriff einer "umfassenden Modernisierung" verstehen. Die Wohnungsgröße wird durch einen "Umrechnungskoeffizienten" bei der Mietpreisfindung stärker als bisher berücksichtigt.

Neue Mietentabelle jetzt in Kraft
Der neue Mietpreisspiegel wurde vor wenigen Tagen durch die beteiligten Behörden, dem Mieterbund Neuwied-Koblenz und dem Haus- und Grundeigentümer-Verein im Kreise Altenkirchen einstimmig verabschiedet. Rechtsanwalt Schneider zeigt sich erfreut, dass alle offenen Fragen in einem Arbeitstreffen mit dem Mieterbund in der Kreisverwaltung Altenkirchen einvernehmlich gelöst werden konnten. "Durch die Mitwirkung unseres Vereins liegt Vermietern nun wieder eine aktualisierte Orientierungshilfe über die Miethöhe im Kreis Altenkirchen vor", bilanziert der Vorsitzende der Interessenvertretung von rund 900 Hauseigentümern im Kreis Altenkirchen und im Westerwaldkreis.
Ausfertigungen des Mietspiegels gibt es in Kürze bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, den Verbandsgemeindeverwaltungen und bei der Geschäftsstelle von Haus & Grund Kreis Altenkirchen (Telefon 02743/49 82). Der Mietspiegel ist auf der Homepage des Kreises Altenkirchen (www.kreis-ak.de und des Haus- und Grundeigentümervereins Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V., www.hausundgrund-ak-ww.de) kostenlos veröffentlicht.


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