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Nachricht vom 01.04.2020    

Mehl- und Rauchschwalben zählen zu den gefährdeten Tierarten

Schwalben gelten als Glücksbringer. Früher nahm man an, dass Gebäude, an oder in denen Schwalben brüten, vor Unwetter und anderem Unheil geschützt sind. Von alters her waren Mehlschwalben daher gern gesehene Gäste am Haus. Diese Sichtweise hat sich inzwischen teilweise deutlich verändert

Schwalben im Flug (Foto: Heinz Strunk)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Viele Hausbesitzer sind „vogelfreie“ Fassaden wichtig, sie unterbinden aus Angst vor Kotspuren Nistversuche von Schwalben oder zerstören sogar bestehende Nester. Auch im Zuge von Haus- und Fassadensanierungen werden zahlreiche Mehlschwalbennester beseitigt. Für Rauchschwalben, die ihre Nester in Ställen und Schuppen bauen, sieht die Situation insgesamt nicht besser aus.

Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen und der Naturschutzbund (Nabu) weisen darauf hin, dass Mehl- und Rauchschwalben mittlerweile auch zu den gefährdeten Tierarten zählen: „Beides sind Arten, die eigentlich ihr Zuhause in unseren Regionen haben. Daher ist es bedauerlich, dass auch der Schwalbenbestand stark rückläufig ist, wobei der Wegfall von Nistmöglichkeiten die ohnehin schon aufgrund von Nahrungsmangel (Insektenrückgang) schwierige Situation der Schwalben weiter verschlechtert“, informiert die Kreisverwaltung. Vor diesem Hintergrund weisen die Untere Naturschutzbehörde und der Nabu ausdrücklich darauf hin, dass Schwalben zu den nach dem Bundesnaturschutzgesetz Arten (§ 39 u. § 44 BNatSchG) streng geschützten zählen.

Das bedeutet zum einen, dass die Tiere selbst weder getötet noch während ihrer Aufzuchtzeiten gestört und beeinträchtigt werden dürfen. Zum anderen ist es verboten, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Schwalben sind sogenannte nesttreue Vogelarten, die nach ihrer Rückkehr aus den Winterquartieren ihre Nester wieder aufsuchen. Diese dürfen daher auch nicht während der winterlichen Abwesenheit der Schwalben beseitigt werden. Diese Verbote sind auch im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen an Dach und Fassade sowohl von Eigentümern als auch von ausführenden Fachfirmen zwingend zu beachten. Das Entfernen von Nestern ist per Gesetz rechtswidrig und darf, wenn überhaupt, nur nach behördlicher Prüfung über eine Ausnahmegenehmigung erfolgen. Dies bezieht sich im Übrigen auf alle Tierarten, die Gebäude besiedeln, beispielsweise auf Fledermäuse oder Mauersegler. Geplante Vorhaben, die zu Konflikten mit Gebäudebrütern führen, sind deshalb vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde Altenkirchen abzustimmen (Kontakt: Tel.: 02681-812655).




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Insbesondere können Konflikte durch die zeitliche Anpassung der Sanierungsarbeiten außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten vermieden werden: Arbeiten sollten daher „schwalbenfreundlich“ nicht in der Brutzeit von Ende April bis Mitte August durchgeführt werden.

Über die Lebensweise der Schwalben sowie über Möglichkeiten, die Glücksboten zu schützen, informiert der Nabu in seiner Broschüre zum Projekt „Schwalbenfreundliches Haus“. Im Rahmen des Projektes zeichnet der Nabu Hausbesitzer und Hausbewohner, die Schwalbennester am oder im Gebäude erhalten, mit einer Plakette für die Hauswand und einer Urkunde aus. Der Nabu stellt in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde darüber hinaus kostenfrei künstliche Nisthilfen sowie sogenannte Kotbretter zur Verfügung. Durch das Anbringen von Kotbrettern 50 bis 70 Zentimeter unterhalb des Schwalbennestes können Fassaden vor der Verschmutzung durch Schwalbenkot effektiv und kostengünstig geschützt werden. Ist das Kotbrett in der gleichen Farbe wie die Fassade gehalten, ist für den Betrachter kaum eine Besonderheit an der Hausfassade wahrnehmbar.

Infos zum Projekt, zur Auszeichnung sowie zu den Nisthilfen und Kotbrettern sind beim Nabu über erhältlich:

• Nabu-Regionalstelle Rhein-Westerwald: Tel.: 02602-970133, E-Mail: info@nabu-westerwald.de
• Nabu-Gruppe Altenkirchen: Tel.: 02681-984247 oder 02681-9836764
• Nabu-Gruppe Daaden: Tel.: 0171-4685255 oder 0175-5994524
• Nabu-Gruppe Gebhardshainer Land und Wissen: Tel.: 02747-9122665

„Schwalben sind als Kulturfolger auf menschliche Siedlungen als Lebensraum angewiesen. Gerade in der aktuellen Diskussion um das Insekten- und Artensterben sollte daher die Unterstützung gefährdeter Arten vor der eigenen Haustüre anfangen. Durch ein wenig mehr Toleranz für gebäudebesiedelnde Tierarten, wie unsere Mehlschwalben, kann ein aktiver Beitrag zum Artenschutz und zum Erhalt gefährdeter heimischer Tierarten geleistet werden“, so der abschließende Appell von Kreisverwaltung und Nabu. (PM)


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