Werbung

Nachricht vom 07.04.2020    

Kein Anspruch eines Lehrers auf Beseitigung von Fotos aus Schuljahrbuch

Ein Lehrer, der sich bei einem Fototermin in der Schule freiwillig mit Schulklassen hat ablichten lassen, hat keinen Anspruch auf Entfernung der im Jahrbuch der Schule veröffentlichten Bilder. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Der Kläger ist Studienrat im rheinland-pfälzischen Schuldienst. Bei einem Fototermin in der Schule ließ er sich mit einer Schulklasse und einem Oberstufenkurs fotografieren. Die Schule gab, wie bereits im Jahr zuvor, ein Jahrbuch mit den Abbildungen sämtlicher Klassen und Kurse nebst den jeweiligen Lehrkräften heraus. Nachdem der Kläger sich zunächst erfolglos innerhalb der Schulverwaltung gegen die Veröffentlichung der Fotos gewandt hatte, erhob er Klage vor dem Verwaltungsgericht. Er machte geltend, dass die Publikation sein Persönlichkeitsrecht verletze. Er habe kein Einverständnis zur Veröffentlichung der Bilder erteilt, sondern stehe einer solchen vielmehr ablehnend gegenüber. Er habe sich nur ablichten lassen, weil eine Kollegin ihn überredet habe. Den wahren Verwendungszweck der Fotos habe er nicht gekannt.

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab. Nach dem Kunsturhebergesetz bedürfe es keiner Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotos im Jahrbuch der Schule, weil diese Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte seien. Dies ergebe sich aus der dafür erforderlichen Abwägung der wechselseitigen Interessen. Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestehe auch bei Veranstaltungen von regionaler oder lokaler Bedeutung. Eine solche Bedeutung hätten die Jahrbücher mit den Klassenfotos für die Angehörigen der Schule.

Demgegenüber seien die Rechte des Klägers nur geringfügig beeinträchtigt worden. Er sei im dienstlichen Bereich in einer völlig unverfänglichen, gestellten Situation aufgenommen worden und die Bilder seien in keiner Weise unvorteilhaft oder ehrverletzend. Selbst wenn eine Einwilligung erforderlich gewesen sein sollte, wäre diese aber auch zumindest konkludent erteilt worden, weil der Kläger sich mit den beiden Schülergruppen habe ablichten lassen. Er habe gewusst oder jedenfalls wissen müssen, dass die Schule derartige Klassenfotos bereits in der Vergangenheit für Jahrbücher verwendet habe. Es stelle ein widersprüchliches Verhalten dar, die Veröffentlichung von Fotos einerseits strikt abzulehnen und sich andererseits auf Fotos ablichten zu lassen, die offensichtlich dem Zweck der Veröffentlichung dienten.



Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ab. Der Kläger habe keine Gründe dargelegt, warum entgegen der nachvollziehbaren Wertung des Verwaltungsgerichts in der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse und der Persönlichkeitsrechte die klägerischen Belange hätten höher zu bewerten sein müssen. Auch den vom Verwaltungsgericht aufgezeigten Widerspruch in seinem Verhalten habe er nicht überzeugend auflösen können. (PM)
Beschluss vom 2. April 2020, Aktenzeichen: 2 A 11539/19.OVG


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Black Friday: Tipps für die erfolgreiche Schnäppchenjagd

Am 27. November locken zahlreiche Angebote zum Black Friday. Doch nicht alle Deals halten, was sie versprechen. ...

Effektive Maßnahmen gegen Schimmel in der Heizperiode

Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigt das Risiko für Schimmelbildung in Wohnräumen erheblich. Die Verbraucherzentrale ...

Nachhaltige Nutzung von KI-Chatbots im Fokus

Am 12. November 2026 findet ein Online-Vortrag statt, der sich mit dem ressourcenschonenden Einsatz von ...

Tag der offenen Tür an der Marion-Dönhoff-Realschule plus

Am 21. November öffnet die Marion-Dönhoff-Realschule plus in Wissen ihre Türen für Viertklässler und ...

Hospizverein Altenkirchen dankt Ehrenamtlichen und vermittelt Wissen zur Sterbebegleitung

Der Hospizverein Altenkirchen hat seine ehrenamtlichen Mitarbeiter bei einem gemeinsamen Frühstück gewürdigt. ...

Dringender Aufruf zur Blutspende im Gebhardshainer Land

Im Gebhardshainer Land sind die Blutreserven knapp, und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ruft dringend zur ...

Weitere Artikel


Corona-Krise: Rentenversicherung hilft Selbständigen

Das Versicherungsamt der Verbandsgemeinde Hachenburg informiert: Selbständigen, die versicherungspflichtig ...

Fensdorf lädt weiterhin ins Bürgerhaus ein – virtuell

Was tun in diesen Zeiten, in denen man sich wegen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen ...

Digital Stammtisch Westerwald-Sieg trifft sich einfach online

Der nächste Digital Stammtisch Westerwald-Sieg am 14. April wird nun doch nicht abgesagt. Man trifft ...

Nachhaltige Aktion der Genossenschaftsbank heute wichtiger denn je

Vor zehn Jahren begann die Geschichte der Baumpflanzaktion. Damals hat die Westerwald Bank zum Bestandteil ...

So feiert die evangelische Kirche im Kreis dieses Jahr Ostern

Ostern steht vor der Tür. Das höchste Fest der Christenheit. Über die letzte Woche der Passionszeit, ...

Klara trotzt Corona, X. Folge

Die Limburger Pfarrhausermittler lassen sich nicht unterkriegen, denn die Autoren Christiane Fuckert ...

Werbung