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Nachricht vom 17.04.2020    

Neue Landesverordnung regelt Lockerungen für die Bevölkerung

Die Landesregierung hat die Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Länder am Freitag in einer Verordnung umgesetzt. Sie gilt dann ab Montag, den 20. April bis einschließlich 6. Mai 2020

Symbolfoto

Region. „Wir haben die Infektionsgeschwindigkeit durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen reduziert. Deshalb sind im Land nun wieder schrittweise mehr Freiheiten möglich“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Mainz. Im Mittelpunkt stünde aber weiter der Schutz der Bevölkerung vor neuen Infektionen. „Das Virus ist tückisch. Es dauert 14 Tage bis wir sehen können, welcher Effekt durch die Lockerungen eintritt. Deshalb halten Sie bitte weiterhin Abstand und bleiben Sie möglichst zu Hause. Tragen Sie wann immer möglich, vor allem aber beim Einkaufen und bei der Nutzung des ÖPNV eine sogenannte nicht-medizinische Alltagsmaske“, appellierte die Ministerpräsidentin.



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„Alles, was Sie bisher tun durften, bleibt auch weiterhin erlaubt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Dazu gibt es erste Lockerungen. Wenn wir uns alle diszipliniert und geduldig verhalten, sind vielleicht bald weitere möglich.“

Die Regelungen der ab Montag (20. April 2020) geltenden 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie hier.





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