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Nachricht vom 22.04.2020    

Erhöhte Waldbrandgefahr im Kreis: Die Feuerwehr gibt Tipps

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht wieder erhöhte Waldbrandgefahr. Der aktuelle Waldbrandgefahrenindex steht im AK-Land zwischen drei und vier von fünf. Dies besagt eine hohe Gefahr für einen Waldbrand, so der Kreisfeuerwehrverband in einer Mitteilung, die die Bevölkerung warnen und
vor der Gefahr eines Waldbrandes schützen soll.

(Foto: Kreisfeuerwehrverband)

Kreis Altenkirchen. Besonders durch die derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens wegen der Corona-Pandemie suchen viele Bürgerinnen und Bürger in der Abgeschiedenheit und Ruhe des Waldes die Möglichkeit, sich an der frischen Luft zu bewegen. Je mehr Menschen sich bei anhaltender Trockenheit im Wald aufhalten, desto höher ist die Gefahr, dass durch falsches Verhalten Waldbrände ausgelöst werden. Ein umsichtiges Verhalten jeder Waldbesucherin und jedes Waldbesuchers kann helfen, Waldbrände zu vermeiden.

Bereits in der ersten Jahreshälfte sind die Feuerwehren im Kreis Altenkirchen und den Nachbarkreisen stark gefordert. So mussten die Wehren bereits zu zahlreichen Waldbränden u.a. nach Selbach/Wissen, Birnbach und Burglahr ausrücken.




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Daher gibt der Kreisfeuerwehrverband Altenkirchen folgende Verhaltensregeln für Waldbesucher:

• Kein offenes Feuer im Wald oder Waldnähe anzünden.
• Lassen Sie keine Glasflaschen oder Glasscherben im Wald liegen (Brennglaseffekt).
• Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände (z.B. Zigarettenkippen) wegwerfen. Insbesondere auch nicht aus dem fahrenden Fahrzeug (Böschungsbrände).
• In Rheinland-Pfalz gilt ganzjährig ein allgemeines Rauchverbot in Waldgebieten.
• Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen. Die heißen Katalysator- und Auspuffanlagen könnten dies leicht entzünden.
• Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.
• Grillen nur auf ausgewiesenen Grillplätzen – sofern die derzeitigen Maßnahmen der Kontakteinschränkung Grillen in der Öffentlichkeit zulassen.
• Bitte beachten Sie weitergehende örtliche Beschränkungen durch entsprechende ordnungsbehördliche Verordnungen.
• Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.

Ist es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Waldbrand gekommen, bitte sofort bei der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 anrufen. Hierbei sollte eine möglichst genaue Standortangabe erfolgen. (PM)


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