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Nachricht vom 22.04.2020    

Rheinland-Pfalz führt Schutzmaskenpflicht ab kommenden Montag ein

Von Wolfgang Tischler

Auch Rheinland-Pfalz führt wegen der Corona-Pandemie nun eine Maskenpflicht (Mund-Nasenschutz) ein. Sie gilt vom kommenden Montag (27. April) an für den öffentlichen Nahverkehr, Einkäufe in Geschäften und für Teile des öffentlichen Raums (Festlegung in der noch kommenden Verordnung), teilte die Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einer Pressekonferenz am Mittwochmittag, 22. April, mit.

Die Ministerpräsidentin Malu Dreyer während der Pressekonferenz heute Mittag (Mittwoch, 22. April 2020). Screenshot

Region. Bisher gab es in Rheinland-Pfalz nur die dringende Empfehlung einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Als Hintergrund führte die Ministerpräsidentin Dreyer in der Pressekonferenz aus: „Wir sind es in Deutschland nicht gewohnt mit Masken herumzulaufen, deshalb ist es wichtig nun eine einheitliche Einführung zu treffen. Unser großes Anliegen ist es, gemeinsam mit allen Bundesländern zu arbeiten.“ Es habe in den letzten Tagen viele Telefonate gegeben und nun komme die einheitliche Regelung ab Montag, den 27. April.

Besorgen der Mund-Nasen-Schutzmasken

Inzwischen kann man schon an vielen Orten die Masken erwerben. Viele Menschen, Institutionen und Firmen produzieren oder nähen Masken. Die Ministerpräsidentin geht davon aus, dass genug Masken für alle da sein werden. Auch wir berichteten über Unternehmen wie beispielsweise Mank oder in Mudersbach oder Niederfischbach, die Masken produzieren. Aber auch von vielen kleinen regionalen Initiativen haben wir schon berichtet.




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Wie gestalten sich die Kontrollen?
Hier werden die Rechtsvorschriften noch ausgearbeitet. Die Verordnung wird in den nächsten Tagen erscheinen. Die Rechtsvorschriften werden noch mit den Nachbarländern und mit den kommunalen Spitzenbehörden abgestimmt. Zuerst wird es voraussichtlich nur Verwarnungen geben, aber im Wiederholungsfall und auf Dauer auch ein Bußgeld über deren Höhe noch gesprochen werden muss.

Maskenpflicht ist Voraussetzung für weitere Lockerungen
Mit der Maskenpflicht sollen weitere Lockerungen erfolgen und dabei gleichzeitig die Ausbreitung des Virus im Griff behalten werden. Wichtigster Schutz ist nach wie vor der Abstand. Die Maske schützt nur den Menschen gegenüber, der Eigenschutz ist der Schutz durch die Maske (Mund-Nasen-Bedeckung) des Gegenübers.

Das RKI empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren – allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mindestens 1,5 Meter) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten werden.

„Diese Empfehlung beruht auf einer Neubewertung aufgrund der zunehmenden Evidenz, dass ein hoher Anteil von Übertragungen unbemerkt erfolgt, und zwar bereits vor dem Auftreten von Krankheitssymptomen. Menschen, die an einer akuten Atemwegserkrankung leiden, sollen unbedingt zu Hause bleiben und den Kontakt zu anderen meiden“, lautet die Empfehlung des RKI. woti

Lesen Sie auch:
Anleitung: So mache ich mir selbst eine Mund-Nasen-Maske


Mehr dazu:   Coronavirus  
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