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Nachricht vom 23.04.2020    

Wie der Kreis Altenkirchen den Corona-Hygieneplan in Schulen umsetzt

Schule wird mit der, wie sie allgemein noch bis Mitte März bekannt war, nicht mehr viel zu tun haben, wenn die ersten Klassen am Montag, 27. April, den Unterricht nach der Zwangspause aufnehmen. Weitere folgen eine Woche später. Wann für alle Jungen und Mädchen der normale Tagesrhythmus (abseits der Ferien) wieder Alltag ist, steht in den Corona-Sternen.

Das Westerwald-Gymnasium in Altenkirchen zählt zu den 16 Schulen im AK-Land, für die der Kreis zuständig ist. (Foto: hak)

Kreis Altenkirchen. Die Schule beginnt, und kaum eine Klasse macht mit: Für nur wenige startet nach dem "shut down", der am 16. März begann, am Montag, 27. April, der Unterricht. Eine Woche später schließen sich weitere Jahrgangsstufen an. Wann alle Kinder und Jugendlichen wieder in Deutsch, Mathematik und Co. unterwiesen werden können, keiner vermag es genau zu definieren. Vor dem Auftakt gilt es jedenfalls für die Schulträger, den vom Land Rheinland-Pfalz auf siebeneinhalb DIN-A4-Seiten vorgelegten Hygieneplan Corona umzusetzen. In ihm wird auf die persönliche sowie die in Räumen und im Sanitärbereich erforderliche Hygiene eingegangen. Dazu gesellen sich Anweisungen zum Infektionsschutz in Pausen, für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf, zu Wegeführungen, zu Konferenzen und Versammlungen sowie zur Meldepflicht. Tobias Gerhardus, Erster Kreisbeigeordneter, gibt im Interview mit dem AK-Kurier Auskunft, wie weit der Kreis Altenkirchen als Träger von 16 Schulen mit der Umsetzung des Hygieneplans inzwischen gekommen ist:


Inwieweit ist der Kreis als Schulträger in den Hygieneplan Corona involviert, der alsbald vor dem und für den Schulbetrieb gilt?
Land, Kreise und Schulen selbst sind derzeit dabei, den Hygieneplan Corona vor Ort umzusetzen. Der Kreis als Schulträger ist dabei für 16 Schulen kreisweit zuständig. Das Land stellt für den Kreis – sowohl für die kreiseigenen als auch für Schulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinden – eine Grundausstattung von 2100 Litern Desinfektionsmitteln und 13.000 Schutzmasken (Mund-Nasen-Schutz/Einmalartikel) bereit, die noch in dieser Woche in Mainz abgeholt und dann im Kreis verteilt werden.

Welche Aufgaben übernimmt der Kreis, welche die Schulen (wer in den Schulen?)?
Bei der Aufgabenverteilung ist der Kreis zuständig für die Reinigung der Räume und des Mobiliars. Diese hat in den letzten Wochen ohnehin weitgehend regelmäßig stattgefunden, so dass jetzt keine außerplanmäßigen Grundreinigungen nötig sind. Neben der vom Land bereitgestellten Grundausstattung an Desinfektionsmitteln wird der Kreis diesen Bestand ausbauen und auch für ausreichend Flüssigseife und Einmalhandtücher sorgen. Die zum Teil installierten Handtrockner werden deaktiviert, da sie eher dazu geeignet sind, Viren zu verteilen als zu vermeiden. Derzeit sind die Schulleitungen gemeinsam mit den Hausmeistern dabei, die Klassenräume so mit Mobiliar auszustatten, dass jeweils 15 Schülerinnen und Schüler in ausreichendem Abstand von 1,50 Meter unterrichtet werden können. Auch Fragen der Wegeführung in den Schulen oder der Einweisung zur Nutzung der Desinfektionsmittel und der sanitären Einrichtungen werden von den Schulen geregelt. Bei der Bereitstellung von Schutzmasken für die Schülerinnen und Schülern sind natürlich auch jeweils die Eltern selber gefordert, da die Landesausstattung, wie beschrieben, nur für den Start in den Schulbetrieb gedacht ist. Wichtig: Die Schülerinnen und Schüler müssen auch im ÖPNV entsprechende Masken tragen.



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Wenn der Kreis oder von ihm beauftrage Fremdfirmen Maßnahmen übernehmen: Reicht die Zeit aus, sie auch umzusetzen?
Die Corona-Krise hat uns bislang gelehrt, dass sich Entwicklungen und Pläne im Laufe weniger Stunden ändern können. Im Augenblick sieht es so aus, dass die Anforderungen zu erfüllen sind. Alle Beteiligten arbeiten daran, dass dies gelingt. Aber man kann natürlich nicht ausschließen, dass in den ersten Tagen hier und da nachgebessert werden muss.

Macht es überhaupt Sinn (die Erfüllung der Anforderungen vorausgesetzt), den eingeschränkten Schulbetrieb am 27. April bzw. 4. Mai wieder aufzunehmen?
Es geht ja vor allem darum, denjenigen Schülerinnen und Schüler, die vor einem Abschluss beziehungsweise vor einem Schulwechsel stehen, diesen so gut es geht zu ermöglichen – auch wenn der Unterricht ein anderer sein wird als gewohnt. Als Schulträger ist der Kreis hier in der Pflicht zur Umsetzung der organisatorisch-logistischen Maßnahmen. Was Bund und Länder dazu beschlossen haben, kennt zumindest in Deutschland keinen Vergleich in der jüngeren Geschichte. Hier heißt es, „auf Sicht zu fahren“ und immer wieder zu prüfen, was gesellschaftlich möglich und medizinisch nötig ist. (hak)

Lesen Sie auch:

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