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Nachricht vom 24.04.2020    

IG Metall legt Standards für Gesundheitsschutz in Betrieben vor

Im Bereich der IG Metall Geschäftsstelle Betzdorf wollen bereits viele Betriebe die Produktion ab Mai 2020 wieder aufnehmen bzw. haben die Produktion wieder aufgenommen. Beschäftigte arbeiten wieder verstärkt in den Werkshallen und Büros Seite an Seite. Das teilte Uwe Wallbrecher, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Geschäftsstelle Betzdorf jetzt mit.

(Symbolbild: Pixabay)

Betzdorf. „Voraussetzung für den Hochlauf der Betriebe ist die Einhaltung der Standards für den Gesundheitsschutz. Ob in der Werkshalle, im Außendienst oder im Büro: Die Beschäftigten müssen ausreichend gegen das Infektionsrisiko geschützt werden. Für die IG Metall hat der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz oberste Priorität“, stellt Uwe Wallbrecher klar.

Die wichtigsten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz hat die IG Metall jetzt in einem Eckpunktepapier zusammengestellt. Dieses Papier hilft Betriebsräten bei der Umsetzung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Dabei geht es – in dieser Rangfolge – um technische Maßnahmen wie Trennwände oder Abstandsmarkierungen, um organisatorische Maßnahmen wie versetzte Arbeits- und Pausenzeiten sowie um personenbezogene Maßnahmen, etwa persönliche Schutzausrüstung. Besonders effektiv durch eine größere Schutzwirkung ist die Kombination verschiedener Maßnahmen.

Arbeitgeber in der Pflicht
Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sind zunächst die Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssen laut Arbeitsschutzgesetz die nötigen Mittel und Instrumente für die Prävention bereitstellen. „Die Arbeitgeber sind verantwortlich, die Arbeit so zu organisieren und technische Mittel so zu nutzen, dass Abstands- und Hygieneanforderungen eingehalten werden“, erläutert Uwe Wallbrecher.



Dem Betriebsrat kommt im Rahmen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz eine entscheidende Rolle zu. Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht und kann Schutzmaßnahmen einfordern und mit den Beschäftigten Lösungen entwickeln“, sagte Uwe Wallbrecher.

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, die den Beschäftigten verordnet werden, bleiben jedoch erfolglos. „Die besten Maßnahmen entfalten nicht die gewünschte Wirkung, wenn die Beschäftigten nicht hinreichend einbezogen werden. Eine systematische und umfassende Unterweisung ist der Schlüssel für erfolgreiche Prävention. Diese Vorkehrungen müssen auch die Fahrt zur und von der Arbeit einschließen.“, erläutert Uwe Wallbrecher.

Die IG Metall hat sehr früh auf bundesweit einheitliche Standards zum Gesundheitsschutz gedrungen. In die Arbeitsschutzstandards, die das Bundesarbeitsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt hat, sind auch Empfehlungen der IG Metall eingeflossen. Die jetzt von der IG Metall zusammengestellten Eckpunkten zur Corona-Prävention im Betrieb konkretisieren das Regierungspapier für die Branchen im Organisationsbereich der Gewerkschaft. (PM)


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