Werbung

Nachricht vom 26.04.2020    

NI: Ausnahmeregelungen für Wolf-Abschuss mit europäischem Artenschutzrecht unvereinbar

Der Bundestag hat erweiterte Ausnahmeregelungen zum Abschuss von Wölfen beschlossen. Unter anderem wurde ein neuer Paragraf in das Bundesnaturschutzgesetz eingeführt (Paragraf 45 a BNatSchG), wonach eine Tötung auch dann möglich sei, wenn unklar ist, welcher Wolf genau beispielsweise eine Schafherde angegriffen hat.

Symbolfoto

Quirnbach. Im neuen IDUR Schnellbrief Nummer 219/2020 wird die Sichtweise der Naturschutzinitiative e.V. (NI) bestätigt. Die Änderungen sind mit dem europäischen Recht nicht vereinbar. Die Naturschutzinitiative wird bei einer Ausnahmegenehmigung Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.

Tötung von streng geschützten Arten muss „letztes Mittel“ bleiben! Diese Regelung ist mit dem europäischen Naturschutzrecht nicht vereinbar. Nach Artikel 16 der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der Europäischen Union darf es keine anderen als dort genannten Lösungen geben. Die Tötung eines Individuums einer streng geschützten Art muss daher stets gut begründet das letzte Mittel darstellen. Demgegenüber legt der neue Paragraf 45 a BNatSchG den Länderbehörden den Abschuss von Wölfen bei Nutztierrissen nahe, unabhängig davon, ob sich zukünftige Risse durch verstärkte Herdenschutzmaßnahmen abwenden lassen. Als besonders problematisch erweist sich, dass Paragraf 45 a BNatSchG den Abschuss beliebiger Wölfe eines Rudels bis zum Ausbleiben von Attacken selbst dann gestattet, wenn dies zur Tötung eines ganzen Rudels führt.

Dies ist ein fatales Signal für die Behördenpraxis: Damit wird suggeriert, dass die Tötung lokaler Bestände des Wolfes artenschutzrechtlich unbedenklich sei. Das ist jedoch falsch. Der Wolf befindet sich nach wie vor in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Nach Artikel 16 Absatz 1 der FFH-Richtlinie darf die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert werden. Außerdem sind die nationalen Behörden verpflichtet, in jedem Einzelfall auf der Grundlage der „besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten“ nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für einen Abschuss vorliegen und dass die Ausnahme überhaupt geeignet ist, das vorgegebene Ziel nach Artikel 16 Absatz 1 laut a-e der FFH-Richtlinie zu erreichen. Alle zumutbaren Alternativen müssen ausgeschöpft sein



Erst im Oktober des vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof den starken Schutzstatus des Wolfes nochmals bekräftigt und pauschalen Abschussgenehmigungen einen Riegel vorgeschoben. Die Gewährung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme vom Tötungsverbot der streng geschützten FFH-Art setzt nämlich voraus, dass alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft sein müssen und sich der Erhaltungszustand der lokalen und nationalen Population nicht verschlechtern darf. Der vom Bundesrat vorgeschlagene, von der Bundesregierung aber abgelehnte jährliche Bericht über den Erhaltungszustand des Wolfes hätte als Grundlage für den Nachweis dienen können, ob sich die Abschüsse neutral oder negativ auf den Erhaltungszustand des Wolfes auswirken. Ohne diese populationsbiologische Erkenntnis dürften die Naturschutzbehörden nicht im Stande sein, den Neutralitätsnachweis zu führen.

Die Rückkehr der Wölfe stellt sicher eine Herausforderung dar, aber wir sollten lernen, mit dieser Facette der wilden Natur zu leben, so wie es in den anderen europäischen Ländern mit Wolfsvorkommen auch gelungen ist. Wenn nationale Regelungen die Naturschutzrichtlinien nicht richtig umsetzen, gilt ein Anwendungsvorrang des Europarechts. Die Naturschutzinitiative (NI) wird daher darauf achten, dass bei Abschussgenehmigungen auch die Anforderungen des Artikels 16 Absatz 1 FFH-Richtlinie beachtet werden. Urteil des EuGH vom 10. Oktober 2019 im Wortlaut unter: www.curia.europa.eu, Suchwort unter „Rechtsprechung“: „Aktenzeichen = C-674/17“. (Gabriele und Harry Neumann, NI)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news



Aktuelle Artikel aus Vereine


Wissener Bogenschützen auf Erfolgskurs: Deutsche Meisterschaften im Visier

Die Bogenschützen des Wissener SV blicken auf ereignisreiche Wochen voller Wettkämpfe zurück. Die Teilnahme ...

SSV95 Wissen: Rekordbeteiligung im Jubiläumsjahr

Der SSV95 Wissen feiert sein 30-jähriges Bestehen mit einem neuen Vereinsrekord. Noch nie zuvor nahmen ...

Friedhelm Adorf: Dreifacher Meister bei Deutschen Masters in Gotha

Bei den Deutschen Meisterschaften der Masters in Gotha konnte Friedhelm Adorf aus Heupelzen seine Titel ...

KKSV Döttesfeld feierte 71. Schützenfest

Der Kleinkaliber Schützenverein Döttesfeld hat am vergangenen Wochenende (16. und 17. August) sein traditionelles ...

Gemeinsames Fußballerlebnis in Engers: Public Viewing zieht Hunderte Fans an

Trotz einer klaren Niederlage am Sonntag (17. August 2025) gegen Eintracht Frankfurt im DFB-Pokal erlebte ...

RSC Betzdorf: Höhen und Tiefen im Radsport

Die Fahrer des RSC Betzdorf bereiten sich intensiv auf die bevorstehende Betzdorfer City Night vor. Dabei ...

Weitere Artikel


IHK-Akademie: Onlinelehrgang für angehende Personalentwickler

Professionelle Kompetenzen im Bereich Personalentwicklung sind auch in Krisenzeiten unerlässlich. Eine ...

Solidarität für Kaffee-Kleinbauern in der Corona-Krise

Vor einigen Tagen fiel dem Team des Weltladens in Betzdorf das Foto von Ernesto Cardenal in die Hände, ...

Circus Ronelli bedankt sich bei den vielen Spendern

Mit ihren Auftritten in Birken-Honigsessen, Fürthen, Altenkirchen, Scheuerfeld und vielen weiteren Orten ...

Nicole nörgelt…

„Und du bist sicher, dass es dir gut geht?“ Einen Moment sieht ihr Gesicht aus wie Gollum, als sie die ...

Pandemie vs. Tradition: Viele Veranstaltungen im Kreis abgesagt

Die Corona-Pandemie setzt den Vereinen im Kreis Altenkirchen Grenzen. Zahlreiche Veranstaltungen mussten ...

Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen ab dem 27. April

Die Verordnung zur Maskenpflicht wurde jetzt verkündet. Auf den Erlass einer solchen Maskenpflicht hatte ...

Werbung