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Nachricht vom 28.04.2020    

Land spannt Schutzschirm für Vereine in Not

Mit einem Soforthilfe-Programm will die Landesregierung Vereinen unter die Arme greifen, die in Folge der Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind. Gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen mit Sitz in Rheinland-Pfalz können bei finanziellen Nöten mit einem Landeszuschuss von bis zu 12.000 Euro rechnen. Darauf weisen die Landtagsabgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Heijo Höfer hin.

(Symbolfoto: AK-Kurier)

Mainz/Altenkirchen. „Die Corona-Pandemie hat in viele Vereinskassen tiefe Löcher gerissen. Auch bei uns im Kreis Altenkirchen berichten Vereine über weggebrochene Einnahmen. Die Landesregierung spannt für die rund 38.000 Vereine in Rheinland-Pfalz einen 10 Millionen Euro schweren Schutzschirm auf“, erklären Bätzing-Lichtenthäler und Höfer. Voraussetzung für die Hilfe sei, dass die Vereine über keine andere wirtschaftliche Unterstützung verfügen. Außerdem müsse nachgewiesen werden, dass der Liquiditätsengpass nach dem 11. März eingetreten sei. Vereine, die über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügen, hätten die Möglichkeit, Zuschüsse aus dem Soforthilfe-Programm des Bundes zu beantragen.

Über die Mittel aus dem Schutzschirm hinaus können Vereine und Initiativen eine zusätzliche Projektförderung von 500 Euro erhalten, wenn sie sich während der Corona-Pandemie in der Nachbarschaftshilfe engagieren, ergänzen die SPD-Politiker.




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Jeder zweite Rheinland-Pfälzer beziehungsweise jede zweite Rheinland-Pfälzerin sei in einem oder mehreren Vereinen aktiv. „Durch ihre starke Mitgliederbasis sind viele unserer Vereine gut gerüstet, die Krise aus eigener Kraft zu überstehen. Mit dem Landesprogramm werden diejenigen gemeinnützigen Vereine unterstützt, die es nicht alleine schaffen, ihre laufenden Kosten zu decken. Damit ist sichergestellt, dass die ehrenamtlichen Strukturen und die Vereinsvielfalt auch über die Corona-Zeit hinaus erhalten bleiben“, machen Bätzing-Lichtenthäler und Heijo Höfer deutlich.

Anträge können ab dem 4. Mai online auf der Internetseite www.wir-tun-was.rlp.de gestellt werden. (PM)


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