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Nachricht vom 28.04.2020    

Gastronomie im AK-Land: Perspektiven dringend erforderlich

Normalerweise herrscht Anfang Mai in Tourismus, Hotellerie und Gastronomie eine positive Stimmung, stehen doch mit dem Maifeiertag, Christi Himmelfahrt und Pfingsten gleich drei umsatzstarke Wochenenden bevor. Tageausflüge boomen, die Biergärten sind gut besucht und lange im Voraus oder auch kurzfristig gebuchte Gästebetten der zahlreiche Kurzurlauber lassen die Kassen im Gastgewerbe klingeln. Ausreichend Gelegenheit also für die Betriebe im Landkreis Altenkirchen, sich ihr Polster für den folgenden, eher umsatzschwachen Winter zu erarbeiten. Doch dieses Polster fällt 2020 weg.

(Collage: IHK)

Altenkirchen. Die aktuelle Situation treibt den Gastronomen und Hoteliers die Sorgenfalten ins Gesicht. Denn in Rheinland-Pfalz sind die Hotels und Gastronomie seit Mitte März nahezu vollständig geschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Gaststätten dürfen Speisen nur liefern und zum Abholen anbieten, Hoteliers lediglich Dienstreisende beherbergen. „Das Gastgewerbe benötigt von der Politik dringend eine Perspektive, wann mit branchenbezogenen Lockerungen zu rechnen ist. Zahlreiche Betriebe haben bereits angefangen, sich auf die Wiedereröffnung vorzubereiten. Dazu haben sie weitreichende Hygiene- und Sicherheitskonzepte erarbeitet und kommuniziert“, sagt Christian Dübner, Tourismusreferent der IHK Koblenz. „Diese vorbereiteten Betriebe werden einen enormen Wettbewerbsvorteil haben und routiniert agieren können.“

Die Branche im Landkreis Altenkirchen zeigt sich in der aktuellen Situation äußerst besorgt: „Die aktuellen Bestimmungen sollten mit Blick auf Ferienunterkünfte gelockert werden. Das trägt dazu bei, die überlebenswichtigen Grundeinnahmen der Klein- und Kleinstbetriebe zu sichern. Insbesondere Ferienunterkünfte, die im Familienverbund gebucht werden, bieten eine hohe Sicherheit. Es ist völlig unverständlich, dass es hier noch keine Lockerungen gibt“,erklärt Jürgen Deneu, Inhaber des Hotels im Heisterholz in Hemmelzen und Mitglied des Tourismusausschusses der IHK Koblenz. „Bis zum 27. April ist bei noch immer keine Soforthilfe angekommen! Dabei ist diese dringend nötig und zudem bei längerer Schließung unbedingt zu erhöhen, mindestens aber zu verdoppeln“, so Deneu weiter.

Neuverschuldung oder Betriebsschließung?
Für zahlreiche Betriebe dürften bald weitreichende Richtungsentscheidungen anstehen, sollte die politische Ungewissheit weiter anhalten: „Neuverschuldung oder Betriebsschließung?“ lautet die Frage, die viele UnternehmerInnen sich dann selbst beantworten müssen. „Ich kann mir vorstellen, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen insbesondere in den Klein –und Kleinstbetrieben für die Betriebsschließung entscheiden werden. Die existenzbedrohende Situation wird auch bei uns im Westerwald eine Pleitewelle nach sich ziehen. Jetzt hoffen wir darauf, im Mai öffnen zu dürfen“, so Uwe Steiniger, Inhaber der Klostergastronomie Marienthal.



„Seit sechs Wochen beträgt unser Umsatz und der unserer Kolleginnen und Kollegen null Euro. Insgesamt betrachtet ist das Gastgewerbe neben Reisebüros und Reiseveranstaltern durch Corona am intensivsten betroffen. Wir benötigen jetzt Hinweise für die Auflagen, um unsere Wiedereröffnung vorzubereiten“, sagt Tanja Ehlscheid-Schelzke, Inhaberin des Westerwald Treffs in Oberlahr. „Besonders im Gastgewerbe und speziell in der Außengastronomie können wirksame Schutz- und Hygienemaßnahmen umgesetzt, das Kontaktrisiko reduziert und Mindestabstände gewährleistet werden.“Für die Branche sind Perspektiven zur Wiedereröffnung dringend erforderlich.

Behutsame Betriebsöffnungen gefordert
„Behutsame Betriebsöffnungen zur Vermeidung einer Insolvenzflut tragen gerade im ländlichen Raum zur Reduzierung der Umsatzeinbußen bei und wirken diesen durch schrittweise Öffnungen entgegen“, unterstreicht daher Oliver Rohrbach, IHK-Regionalgeschäftsführer für den Landkreis Altenkirchen. Tourismusreferent Dübner ergänzt: „Gerade die Mitarbeiter im Gastgewerbe sind nach dem Infektionsschutzgesetz geschult und durch das flexible Mobiliar können die zwingend notwendigen Sicherheitsabstände gewährleistet werden.“

Aktuell existieren rund 8.000 branchenzugehörige Betriebe im Zuständigkeitsbereich der IHKKoblenz. Unter www.ihk-koblenz.de/veranstaltungen bietet die IHK Koblenz derzeit ein breites kostenfreies branchenübergreifendes Webinarprogramm an. Auch das Gastronomische Bildungszentrum in Koblenz bietet unter www.gbz-koblenz.de entsprechende Webinare an. (PM)


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