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Nachricht vom 04.05.2020    

CDU und FWG in Wissen begrüßen Änderungen des Kommunalabgabengesetzes

Die Änderungen des Kommunalabgabengesetzes, die sich im Februar abgezeichnet hat, wurde nun durch die regierungstragenden Fraktionen im Landtag am 29. April als Gesetz verabschiedet. Hierdurch werden alle Straßenausbaubeiträge ab dem 1. Januar 2021 als wiederkehrende Beiträge abgerechnet. Im Gesetz wurde eine Übergangsregelung verankert, die bis zum 31. Dezember 2023 gilt.

Die Straßen im Wissener Stadtgebiet müssen erneuert werden. (Symbolbild: Pixabay)

Wissen. „Nun können und müssen wir die neuen Regelungen des Gesetzes in der Beitragssatzung für die Stadt Wissen umsetzen“, so der CDU-Vorsitzende Michael Rödder. Fraglich für die CDU Wissen ist in diesem Zusammenhang, inwiefern ein Bürgerbegehren gegen WkB überhaupt noch Sinn macht. Froh ist man in der CDU, dass im Gesetz anders als bisher die Möglichkeit besteht, die Abrechnungsgebiete neu zu regeln.

Die CDU Wissen hat sich von der ersten Diskussion an immer für ein Abrechnungsgebiet eingesetzt. Dieses hat der CDU-Stadtverband Wissen den beiden heimischen Landtagsabgeordneten Jessica Weller und Michael Wäschenbach mit auf dem Weg gegeben. Der Landtag hat die Änderungen bezüglich Bahnlinien, Flüssen und klassifizierten Straßen aufgenommen. Ferner scheinen diese Indikatoren keinen notwendigen Trennungsgrund mehr darzustellen. Auch wenn die CDU auf Landesebene eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fordert, so ist man hier vor Ort froh über das neue Gesetz. Letztlich stellt dieses eine bezahlbare Lösung des lang diskutierten Problems für alle betroffenen Beteiligten dar.

„Wir hätten uns schon viel früher gewünscht, dass die SPD und die Partei Bündnis90/Die Grünen in Wissen sich für eine Einführung des WkB und die daraus folgenden Änderungen auf Landesebene eingesetzt hätten. Stattdessen haben die beiden Parteien gemeinsam mit der BI Wissen versucht, die Einführung eines WkB in Wissen zu blockieren“, so Robert Leonards.
„Wir mussten eine, für die Grundstückseigentümer, andere Beitragssatzung erlassen, darüber waren wir uns im Frühjahr alle einig. Andernfalls sind die Baukosten in diesem Umfang nicht mehr finanzierbar. Gleichzeitig mussten und konnten wir uns nur an die damals gültige Gesetzeslage halten. Auch wenn die Möglichkeit besteht, die Ausbaumaßnahmen bis Ende 2023 im Einmalbeitrag abzurechnen, wollen wir als CDU Wissen keine Differenzierung zwischen den einzelnen Straßenbauprojekten zulassen“, konstatiert Michael Rödder.



Die Wissener Christdemokraten hoffen nun, dass alle Parteien im Stadtrat an der Ausgestaltung der Beitragssatzung proaktiv mitwirken, da noch zahlreiche wichtige Entscheidungen bezüglich Verschonungsregelung, Tiefenbegrenzung und weitere Details geregelt werden müssen.

Die CDU Wissen sieht es ausdrücklich positiv, dass sich Bürger demokratisch einsetzen, indem sie ihre eigenen Argumente vortragen und sich somit an einer differenzierten Meinungsbildung beteiligen. „Die letztgültige Entscheidung wird jedoch von den amtierenden Stadtratsmitgliedern getroffen, denn diese wurden schließlich demokratisch gewählt und müssen in der Lage sein, auch unpopuläre Entscheidungen zu fällen“, so das abschließende Fazit des CDU-Stadtverbands.

FWG in Wissen begrüßt Änderungen ebenfalls
Auch die FWG begrüßt die Änderung des §10 a, Abs. 1, die es erlaubt möglicherweise das gesamte Stadtgebiet in einer Abrechnungseinheit zusammen zu fassen. Allerdings weist die FWG daraufhin, dass diese Änderung im Vorfeld nicht absehbar war und alle Entscheidungen, die vor dem 29. April dieses Jahres vom Stadtrat zu treffen waren, sich an den bestehenden Gesetzen und höchstrichterlichen Entscheidungen zu orientieren hatten. Daher ergaben sich für die Stadt Wissen zwangsweise verschiedenen Abrechnungsgebiete. Auch die Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2023 begonnene Bauvorhaben noch nach Einmalbeitrag abzurechnen war im Vorfeld nicht bekannt und nach damaliger Rechtslage auch nicht möglich.

Inwieweit die aktuell begonnenen Baustellen nach altem Einmalbeitrag oder neuer Abrechnung mit wiederkehrenden Beiträgen behandelt werden, hat der gesamte Stadtrat mit allen Fraktionen, also auch der SPD und dem Bündnis90/Die Grünen, letztendlich mit der Ausgestaltung der neuen Satzung zu entscheiden. Zu wünschen ist in diesem Zusammenhang, dass alle Stadtratsfraktionen, die im Übrigen 2018 einstimmig der Meinung waren, dass der wiederkehrende Beitrag für Wissen zu prüfen sei und deshalb die Verwaltung beauftragten entsprechende Schritte zur Vorbereitung in Angriff zu nehmen, an der Erstellung der neuen Satzung konstruktiv mit zu arbeiten. (PM)



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